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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 AB1b
               Seite :                      1/7
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     BLX-8520
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                 Borbet
               Montageposition:                                         Vorderachse **)
               Radausführung:                                                LK112
               Radausführungskennz.:                                         LK112
               Radgröße:                                                   8½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                            24 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
               Lochzahl:                                                        5
§22 49546*06




               Mittenlochdurchmesser:                                       66,50 mm
               Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                               ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                          730 kg
                Reifenabrollumfang:                                           2100 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BLX-10020, LK112 (ABE-Nr. 49550*05) an
               der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
               den Radtyp BLX-10020, LK112 (ABE-Nr. 49550*05) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                          Zubehör-Kit    Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm 5276           140 Nm
                         2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm 5281           140 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 AB1b
               Seite :                      2/7
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5L                          e1*2007/46*1688*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     8½Jx20H2, ET24 10Jx20H2, ET40
               100 bis 265   BMW 5er, BMW 5er        255/30R20        255/30R20                               A01) bis A10)
                             xDrive, BMW 5er Hybrid K01)                                                      A11) BF1) E21) ER5) T92)
                             (Limousine, außer       245/35R20        275/30R20                               A01) bis A10)
                             M550i xDrive und        K03)                                                     A11) BF1) E21) ER5)
                             M550d xDrive)           245/35R20        285/30R20                               A01) bis A10)
                                                     K03)                                                     A11) BF1) E21) ER5) V00)
               Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
               zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK112 (ABE-Nr. 49550*05) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
               Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5L                          e1*2007/46*1688*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                       Auflagen und Hinweise
§22 49546*06




               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     8½Jx20H2, ET24 10Jx20H2, ET40
               294 bis 390   BMW 5er                 245/35R20        275/30R20                               A01) bis A10)
                             (Limousine, nur M550i K03)                                                       BF1) E21) ER5)
                             xDrive und M550d        245/35R20        285/30R20                               A01) bis A10)
                             xDrive)                 K03)                                                     BF1) E21) ER5) V00)
                                                     255/30R20        295/25R20                               A01) bis A10)
                                                     K01)                                                     BF1) E21) ER5) V00)
               Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
               zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK112 (ABE-Nr. 49550*05) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
               Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5K                         e1*2007/46*1750*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx20H2, ET24 10Jx20H2, ET40
               100 bis 265   BMW 5er, BMW 5er       245/35R20         275/30R20                               A01) bis A10)
                             xDrive                 K01)                                                      A11) BF1) E21) ER5)
                             (Kombi, außer M550d
                             xDrive)
               Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
               zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK112 (ABE-Nr. 49550*05) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
               Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 AB1b
               Seite :                      3/7
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5K                         e1*2007/46*1750*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx20H2, ET24 10Jx20H2, ET40
               294           BMW 5er                245/35R20         275/30R20                               A01) bis A10)
                             (Kombi, nur M550d      K01)                                                      BF1) E21) ER5)
                             xDrive)
               Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
               zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK112 (ABE-Nr. 49550*05) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
               Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G6GT                        e1*2007/46*1791*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx20H2, ET24 10Jx20H2, ET40
               120 bis 265   BMW 6er GT             245/40R20         245/40R20                               A02) bis A10)
§22 49546*06




                                                                                                              A11) BF1) ER4)
                                                              255/35R20               255/35R20               A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF1) ER5)
                                                              245/40R20               275/35R20               A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF1) ER4)
                                                              255/35R20               285/30R20               A01) bis A10)
                                                                                                              A11) BF1) ER5) V00)
                                                              255/40R20               285/35R20               A01) bis A10)
                                                                                                              A11) BF1) ER3) GFS) V00)
               Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
               zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK112 (ABE-Nr. 49550*05) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
               Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               7L                           e1*2007/46*0276*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     8½Jx20H2, ET24 10Jx20H2, ET40
               155 bis 390   BMW 7er                 245/40R20        245/40R20                               A02) bis A10)
                             (Baureihe G11)                                                                   A11) BF1) ER4)
                                                     255/35R20        255/35R20                               A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF1) ER5)
                                                              245/40R20               275/35R20               A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF1) ER4)
                                                              255/40R20               285/35R20               A01) bis A10)
                                                                                                              A11) BF1) ER3) V00)
               Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
               zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK112 (ABE-Nr. 49550*05) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
               Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 AB1b
               Seite :                      4/7
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3X                         e1*2007/46*1797*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx20H2, ET24 10Jx20H2, ET40
               100 bis 210   BMW X3                 245/40R20         245/40R20                               A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF1) ER4)
                                                              255/40R20               255/40R20               A01) bis A10)
                                                              K03)                                            A11) BF1) ER2)
                                                              245/45R20               275/40R20               A01) bis A10)
                                                                                                              A11) BF1) ER1)
               Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
               zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK112 (ABE-Nr. 49550*05) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
               Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3X                         e1*2007/46*1797*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                       Auflagen und Hinweise
§22 49546*06




               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx20H2, ET24 10Jx20H2, ET40
               240 bis 265   BMW X3 M40d, X3 M40i 245/45R20           275/40R20                               A01) bis A10)
                                                                                                              A11) BF1) ER1)
               Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
               zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK112 (ABE-Nr. 49550*05) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
               Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4X                         e1*2007/46*1881*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx20H2, ET24 10Jx20H2, ET40
               120 bis 210   BMW X4                 245/45R20         275/40R20                               A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF1) ER1)
               Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
               zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK112 (ABE-Nr. 49550*05) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
               Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4X                         e1*2007/46*1881*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx20H2, ET24 10Jx20H2, ET40
               240 bis 265   BMW X4 M40d, X4 M40i 245/45R20           275/40R20                               A02) bis A10)
                                                                                                              A11) BF1) ER1)
               Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
               zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK112 (ABE-Nr. 49550*05) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
               Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 AB1b
               Seite :                      5/7
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                      entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
§22 49546*06




                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 AB1b
               Seite :                      6/7
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5276
                      Anzugsmoment: 140 Nm
                      Achse: 2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5281
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1390 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
§22 49546*06




               ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER4)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1430 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER5)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GFS)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R17, 245/35R21,
                      245/45R19, 245/50R18, 275/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 AB1b
               Seite :                      7/7
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage AB1b mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ BLX-8520 des Auftraggebers Borbet GmbH
§22 49546*06




               Geschäftsstelle Essen, 28.05.2024
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
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                                                                                                                   Mo b i l i t ä t
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 49546*06




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:28.09.2006