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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      1 / 15
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     BLX-8520
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                 Borbet
               Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                LK112
               Radausführungskennz.:                                         LK112
               Radgröße:                                                   8½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                            24 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
               Lochzahl:                                                        5
§22 49546*06




               Mittenlochdurchmesser:                                       66,50 mm
               Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                               ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                          730 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2100 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                         moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm           5248        110 Nm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                             5255-0      130 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                             5255-0     140 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                             5255-0     150 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF5       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm           5284       150 Nm
               BF6       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm           5253       150 Nm
               BF7       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                             5255-0     120 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      2 / 15
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520



               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               203                         e1*98/14*0139*..
               203K                        e1*98/14*0158*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 200    Mercedes C-Klasse      225/30R20                             A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,                                           BF1) E67) G01) K04) K56)
                             W203 ab                                                      M00) T85)
                             e1*98/14*0139*14, S203
                             ab e1*98/14*0158*11,
                             außer AMG-Modelle)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               203CL                        e1*98/14*0159*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 200    Mercedes C-Klasse       225/30R20                            A01) bis A10)
§22 49546*06




                             Coupe, CLC                                                   BF1) E67) G01) K04) K56)
                             (ab e1*98/14*0159*11)                                        M00) T85)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               218                           e1*2007/46*0485*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 245   Mercedes CLS            245/30R20                            A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi;                                           BF2) EB1) T90)
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen
                             245/45R17)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               219                         e1*2001/116*0295*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 285   Mercedes CLS          245/30R20                              A01) bis A10)
                                                                                          A94) BF3) K01) T90)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ECLS                      e1*2007/46*1818*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               143 bis 270   Mercedes CLS          245/35R20 M+S                          A02) bis A10)
                                                   A94)                                   A11) BF4)

                                                     255/35R20 M+S
                                                     A94a)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      3 / 15
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                          e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 220   Mercedes E-Klasse         225/35R20                              A02) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio;           T90)                                   A11) BF4)
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen ab 235/35R20
                             225/..)                   A01) K03) T92)

                                                      245/30R20
                                                      A01) K01) K04) T90)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                          e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 49546*06




               120 bis 270   Mercedes E-Klasse         245/30R20                              A01) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio;                                                  A11) BF4) K01) K04) N255) T90)
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen ab
                             245/..)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                           e1*2001/116*0501*..
               212G                          e1*2007/46*0484*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 225   Mercedes E-Klasse       235/30R20                                A01) bis A10)
                             (W212, Limousine,                                                A11) BF2) E111) K01) K02)
                             Ausführungen mit                                                 K27) K67) K97) T88)
                             kleinsten Serienreifen
                             in 16Zoll)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                         e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 270   Mercedes E-Klasse     235/35R20                                  A01) bis A10)
                             (W213, Limousine)                                                A11) BF4) E111a) ER7) K01)
                                                                                              K04) N245) T92)

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                      vorne               hinten
                                                      225/35R20           255/30R20           A01) bis A10)
                                                      K01) N235) T90)     K02) K133) N265)    A11) BF4) E111a) ER7) V00)
                                                                          T92)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      4 / 15
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2EW                        e1*2018/858*00213*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 280   Mercedes E-Klasse     225/40R20                              A02) bis A10)
                             (W214, Limousine)     ER7) N235) T94)                        A11) B99) BF5) E134) EF0)

                                                     225/40R20 M+S
                                                     ER7) T94) W235)

                                                     235/40R20
                                                     ER6) N245) T96)

                                                     235/40R20 M+S
                                                     ER6) T96) W245)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 49546*06




               R2ES                         e1*2018/858*00214*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               145 bis 280   Mercedes E-Klasse       235/40R20                            A02) bis A10)
                             (S214, Kombi, nicht All                                      A11) B99) BF5) EF0) ER6) T96)
                             Terrain)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                         e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243   Mercedes GLC           235/45R20                             A02) bis A10)
                             (X253, ohne            ER4)                                  A11) BF6)
                             Verbreiterung)
                                                    245/45R20
                                                    A01) ER3) K03)

                                                     255/45R20
                                                     A01) ER2) K01) K04)

                                                     265/45R20
                                                     A01) ER1) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      5 / 15
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                         e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 243   Mercedes GLC           235/45R20                             A02) bis A10)
                             (X253, mit             ER4) N245)                            A11) BF6)
                             Verbreiterung)
                                                    235/45R20 M+S
                                                    ER4)

                                                    245/45R20
                                                    ER3) N255)

                                                    245/45R20 M+S
                                                    ER3)

                                                    255/45R20
                                                    A01) ER2) K01)
§22 49546*06




                                                    265/45R20
                                                    A01) ER1) K01)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                        e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               270 bis 287   Mercedes GLC 43 AMG, 235/45R20 M+S                           A02) bis A10)
                             GLC 43 AMG Coupe                                             BF6)
                             (X253, C253)          245/45R20 M+S

                                                    255/40R20 M+S
                                                    A01) K01)

                                                    255/45R20 M+S
                                                    A01) ER2) K01)

                                                    265/45R20 M+S
                                                    A01) ER1) K01)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                        e1*2001/116*0480*..
               204X AMG                    e1*2007/46*1884*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               350 bis 375   Mercedes GLC 63 AMG, 235/45R20 M+S                           A02) bis A10)
                             GLC 63S AMG, GLC      ER4)                                   A94) BF6)
                             63 AMG Coupe, GLC
                             63S AMG Coupe         235/50R20 M+S
                             (X253, C253)          ER1)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      6 / 15
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520



               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                        e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243   Mercedes GLC Coupe 235/45R20                                 A02) bis A10)
                             (C253, ohne            ER4)                                  A11) BF6)
                             Radhausverbreiterungen
                             an Achse 2)            245/45R20
                                                    ER3)

                                                    255/45R20
                                                    A01) ER2) K01) K04)

                                                    265/45R20
                                                    A01) ER1) K01) K04)
§22 49546*06




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                        e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243   Mercedes GLC Coupe 235/45R20                                 A02) bis A10)
                             (C253, mit             ER4) N245)                            A11) BF6)
                             Radhausverbreiterungen
                             an Achse 2)            235/45R20 M+S
                                                    ER4)

                                                    245/45R20
                                                    ER3) N255)

                                                    245/45R20 M+S
                                                    ER3)

                                                    255/45R20
                                                    A01) ER2) K01)

                                                    265/45R20
                                                    A01) ER1) K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      7 / 15
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                       e1*2018/858*00186*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 270   Mercedes GLC           235/50R20                             A01) bis A10)
                             (X254, ohne            ER1) K01) K04)                        A11e) BF5)
                             Verbreiterung, Mild-
                             Hybrid)                235/50R20 M+S
                                                    ER1) K01) K04)

                                                    245/45R20
                                                    ER3) K03) K04)

                                                    245/45R20 M+S
                                                    ER3) K03) K04)

                                                    255/45R20
                                                    ER2) K01) K04)
§22 49546*06




                                                    255/45R20 M+S
                                                    ER2) K01) K04)

                                                    265/45R20
                                                    ER1) K01) K02)

                                                    265/45R20 M+S
                                                    ER1) K01) K02)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                       e1*2018/858*00186*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 270   Mercedes GLC           235/50R20                             A02) bis A10)
                             (X254, mit             A01) ER1) K01)                        A11e) BF5)
                             Verbreiterung, Mild-
                             Hybrid)                245/45R20
                                                    ER3)

                                                    255/45R20
                                                    A01) ER2) K01)

                                                    265/45R20
                                                    A01) ER1) K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      8 / 15
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                         e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 390   Mercedes S-Klasse      245/40R20                             A01) bis A10)
                             (W222, ab Modell 2014) ER5) K03) N255) T99)                  A11) BF4) E98b)

                                                    245/40R20 M+S
                                                    ER5) K03) T99)

                                                    255/35R20
                                                    ER7) K01) K04) N265) T97)

                                                    255/35R20 M+S
                                                    ER7) K01) K04) T97)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 49546*06




               221                         e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               270 bis 345   Mercedes S-Klasse     245/40R20                              A01) bis A10)
                             Coupe, Cabrio                                                BF4) K03)
                             (C217, A217)          255/35R20

                                                    255/40R20
                                                    G01) K125)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                         e1*2001/116*0335*..
               221 AMG                     e1*2001/116*0396*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               430 bis 463   Mercedes S63 AMG      255/40R20 M+S                          A01) bis A10)
                             Coupe, S65 AMG                                               BF4) K01) K125)
                             Coupe, S63 AMG Cabrio
                             (C217, A217)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               230                         e1*98/14*0169*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               170 bis 380   Mercedes SL            245/30R20 M+S                         A01) bis A10)
                             (Baureihe R230)                                              BF7) E114) EF0) K01)
                                                    255/30R20
                                                    N265)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      9 / 15
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               230                         e1*98/14*0169*..
               230 AMG                     e1*2001/116*0248*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               368 bis 450   Mercedes SL63 AMG, 255/30R20 M+S                                A01) bis A10)
                             SL65 AMG                                                        BF7) E114) EF0) K01)
                             (Baureihe R230)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               230                         e1*98/14*0169*..
               231                         e1*2007/46*0803*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225 bis 335   Mercedes SL            255/30R20                                A02) bis A10)
                             (Baureihe R231)                                                 BF2) E114a) E115) N265)
§22 49546*06




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               172                         e1*2007/46*0548*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               115 bis 180   Mercedes SLC          225/30R20                                 A01) bis A10)
                                                                                             BF2) G01) K01) K25) K28)
                                                                                             K97) K103) K104) M00)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               172                         e1*2007/46*0548*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               135 bis 225   Mercedes SLK          225/30R20                                 A01) bis A10)
                                                                                             BF2) G01) K01) K25) K28)
                                                                                             K97) K103) K104) M00)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                      entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      10 / 15
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
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                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
                     Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               B99)   Zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Bremsscheibe Ø 370x36 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 300x22 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      11 / 15
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5248
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255-0
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255-0
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
§22 49546*06




                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255-0
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5284
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF6)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF7)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255-0
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E67)   Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund – Instrumenten
                      für Tacho und Drehzahl).

               E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
                     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

               E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit
                     "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit
                      "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      12 / 15
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520



               E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit "S"
                     beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

               E114a) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit "N"
                      beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

               E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/Reifenkombination
                     255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA) ausgerüstet sind oder diese in
                     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               E134) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung (Code
                     201) ausgerüstet sind.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz 344 mit belüfteter und gelochter Scheibe
                         Ø344x32 mm
§22 49546*06




               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse
                      nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1350 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1360 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER4)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1400 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER5)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1430 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER6)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1440 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER7)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      13 / 15
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
§22 49546*06




               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K56)   Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
                      • die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum hinteren
                        Stoßfänger komplett umzulegen,
                      • die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfängers auszustellen,
                      • die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen,
                        sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm zu kürzen,
                      • die Befestigungsschrauben sind nach hinten zu versetzen.

               K67)   Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
                      • Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum Übergang
                        zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
                      • Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen,
                        sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      14 / 15
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               K97)   An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten umzulegen. Der
                      Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte,
                     eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

               K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend der
                     Blechradhauskante anzupassen.

               K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                     • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
                       Befestigungsniet auszuschneiden,
                     • die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm zu
                       kürzen

               K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                     • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur Stoßfängeroberkante
                       eng an das Radhaus zu verkleben,
                     • die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.
§22 49546*06




               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                      nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit
                      des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen
                      Reifenherstellers nachzuweisen.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 1b
               Seite :                      15 / 15
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 49546*06




               T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

               W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                     Fahrzeuges zugelassen sind.

               W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                     Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 1b mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               BLX-8520 des Auftraggebers Borbet GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 28.05.2024
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9
                                                                                                                   Mo b i l i t ä t
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 49546*06




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:28.09.2006