Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO Nr. : RA-000768-G0-015 Anlage-Nr. : AB3a Seite : 1 / 10 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8520 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BLX-8520 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorderachse **) Radausführung: LK120 Radausführungskennz.: LK120 Radgröße: 8½Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 25 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 §22 49546*06 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 730 kg Reifenabrollumfang: 2100 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. **) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK120 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BLX-10020, LK120 (ABE-Nr. 49550*04) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp BLX-10020, LK120 (ABE-Nr. 49550*04) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: BMW Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm 5276 140 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO Nr. : RA-000768-G0-015 Anlage-Nr. : AB3a Seite : 2 / 10 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 3-V e1*2007/46*0559*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET25 10Jx20H2, ET35 100 bis 265 BMW 3er Gran Turismo 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) K01) K11) K27) BF1) 235/35R20 275/30R20 A01) bis A10) K03) BF1) V00) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K01) BF1) V00) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK120 (ABE-Nr. 49550*04) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2007/46*0316*.. §22 49546*06 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET25 10Jx20H2, ET35 100 bis 110 BMW 4er, 4er xDrive 225/35R20 265/30R20 A01) bis A10) (Cabrio, Coupe 2- K03) K13) K22) BF1) G01) V00) türig, Grand Coupe 4- K25) türig, mit kleinsten Serienreifen 205/..) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK120 (ABE-Nr. 49550*04) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2007/46*0316*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET25 10Jx20H2, ET35 100 bis 265 BMW 4er, 4er xDrive 225/35R20 265/30R20 A01) bis A10) (Cabrio, Coupe 2- K03) K13) K22) BF1) G01) V00) türig, Grand Coupe 4- K25) türig, mit kleinsten Serienreifen 225/..) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK120 (ABE-Nr. 49550*04) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO Nr. : RA-000768-G0-015 Anlage-Nr. : AB3a Seite : 3 / 10 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5L e1*2007/46*0363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET25 10Jx20H2, ET35 100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) xDrive K01) BF1) ER3) (Limousine, außer 235/35R20 275/30R20 A01) bis A10) 550i und M550D) K03) BF1) ER3) V00) 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) K03) BF1) ER3) V00) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K03) BF1) ER3) V00) 245/35R20 295/30R20 A01) bis A10) K03) BF1) ER3) V00) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K01) BF1) ER3) V00) 255/35R20 295/30R20 A01) bis A10) §22 49546*06 K01) BF1) ER3) V00) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK120 (ABE-Nr. 49550*04) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5L e1*2007/46*0363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET25 10Jx20H2, ET35 280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) xDrive K01) BF1) ER3) (Limousine, nur 550i und 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) M550D) K03) BF1) ER3) V00) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K03) BF1) ER3) V00) 245/35R20 295/30R20 A01) bis A10) K03) BF1) ER3) V00) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K01) BF1) ER3) V00) 255/35R20 295/30R20 A01) bis A10) K01) BF1) ER3) V00) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK120 (ABE-Nr. 49550*04) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO Nr. : RA-000768-G0-015 Anlage-Nr. : AB3a Seite : 4 / 10 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5K e1*2007/46*0455*.. K-N1 e1*2007/46*0508*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET25 10Jx20H2, ET35 100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) xDrive K01) BF1) ER3) (Kombi, außer 550i 235/35R20 275/30R20 A01) bis A10) und M550D) K03) BF1) ER3) V00) 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) K03) BF1) ER3) V00) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K03) BF1) ER3) V00) 245/35R20 295/30R20 A01) bis A10) K03) BF1) ER3) V00) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K01) BF1) ER3) V00) §22 49546*06 255/35R20 295/30R20 A01) bis A10) K01) BF1) ER3) V00) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK120 (ABE-Nr. 49550*04) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5K e1*2007/46*0455*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET25 10Jx20H2, ET35 280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) xDrive K01) BF1) ER3) (Kombi, nur 550i und 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) M550D) K03) BF1) ER3) V00) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K03) BF1) ER3) V00) 245/35R20 295/30R20 A01) bis A10) K03) BF1) ER3) V00) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K01) BF1) ER3) V00) 255/35R20 295/30R20 A01) bis A10) K01) BF1) ER3) V00) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK120 (ABE-Nr. 49550*04) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO Nr. : RA-000768-G0-015 Anlage-Nr. : AB3a Seite : 5 / 10 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6C e1*2007/46*0562*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET25 10Jx20H2, ET35 230 bis 235 BMW 6er 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio, K01) BF1) E19a) Grand Coupe; 245/30R20 295/25R20 A01) bis A10) Ausführungen mit K01) BF1) E19a) V00) kleinsten Serienreifen 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) 225/..) K01) BF1) E19a) V00) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K01) BF1) E19a) V00) 255/30R20 295/25R20 A01) bis A10) K01) BF1) E19a) V00) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K01) BF1) E19a) V00) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen §22 49546*06 zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK120 (ABE-Nr. 49550*04) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6C e1*2007/46*0562*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET25 10Jx20H2, ET35 300 bis 330 BMW 6er 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio, K01) BF1) E19a) G01) Grand Coupe. 245/30R20 295/25R20 A01) bis A10) Ausführungen mit K01) T90) BF1) E19a) V00) kleinsten Serienreifen 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) 245/..) K01) BF1) E19a) V00) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K01) BF1) E19a) V00) 255/30R20 295/25R20 A01) bis A10) K01) BF1) E19a) V00) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K01) BF1) E19a) V00) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK120 (ABE-Nr. 49550*04) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO Nr. : RA-000768-G0-015 Anlage-Nr. : AB3a Seite : 6 / 10 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 701 e1*2001/116*0490*.. 7L e1*2007/46*0276*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET25 10Jx20H2, ET35 155 bis 400 BMW 7er, BMW 7er 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10) xDrive BF1) E50) E70) ER3) (Baureihe F01) 245/40R20 275/35R20 A01) bis A10) BF1) E50) E70) ER2) V00) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK120 (ABE-Nr. 49550*04) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M3 e1*2007/46*0377*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse §22 49546*06 8½Jx20H2, ET25 10Jx20H2, ET35 272 bis 302 BMW M2, M2 245/30R20 M+S 265/30R20 M+S A01) bis A10) Competition B80) BF1) V00) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK120 (ABE-Nr. 49550*04) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M3 e1*2007/46*0377*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET25 10Jx20H2, ET35 317 bis 331 BMW M4 255/30R20 M+S 275/30R20 M+S A01) bis A10) (Coupe, Cabrio) BF1) V00) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK120 (ABE-Nr. 49550*04) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO Nr. : RA-000768-G0-015 Anlage-Nr. : AB3a Seite : 7 / 10 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X3 e1*2007/46*0512*.. X-N1 e1*2007/46*0454*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET25 10Jx20H2, ET35 100 bis 210 BMW X3, X4 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) (kleinste Serienradgröße K01) BF1) ER3) 17Zoll) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K01) BF1) ER3) V00) 245/35R20 295/30R20 A01) bis A10) K01) BF1) ER3) V00) 245/40R20 275/35R20 A01) bis A10) K01) BF1) ER2) V00) 245/40R20 285/35R20 A01) bis A10) K01) BF1) ER1) V00) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K01) BF1) ER3) V00) §22 49546*06 255/35R20 295/30R20 A01) bis A10) K01) BF1) ER3) V00) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK120 (ABE-Nr. 49550*04) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X3 e1*2007/46*0512*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET25 10Jx20H2, ET35 225 bis 265 BMW X3, X4 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) (kleinste Serienradgröße K01) BF1) ER3) 18Zoll) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K01) BF1) ER3) V00) 245/35R20 295/30R20 A01) bis A10) K01) BF1) ER3) V00) 245/40R20 275/35R20 A01) bis A10) K01) BF1) ER2) V00) 245/40R20 285/35R20 A01) bis A10) K01) BF1) ER1) V00) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K01) BF1) ER3) V00) 255/35R20 295/30R20 A01) bis A10) K01) BF1) ER3) V00) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK120 (ABE-Nr. 49550*04) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO Nr. : RA-000768-G0-015 Anlage-Nr. : AB3a Seite : 8 / 10 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8520 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren §22 49546*06 Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. B80) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, bei denen an Achse 1 eine Bremsscheibe mit einem Durchmesser von 380mm verbaut ist. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO Nr. : RA-000768-G0-015 Anlage-Nr. : AB3a Seite : 9 / 10 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8520 BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: 5276 Anzugsmoment: 140 Nm E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb. E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen. E70) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe F01: • Typ 701 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0490*02 • Typ 7L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0276*09 ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu §22 49546*06 einer Achslast von 1430 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO Nr. : RA-000768-G0-015 Anlage-Nr. : AB3a Seite : 10 / 10 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8520 K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage AB3a mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ BLX-8520 des Auftraggebers Borbet GmbH Geschäftsstelle Essen, 28.01.2022 §22 49546*06 Anlage 0 Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen Seite 9 von 9 Mo b i l i t ä t Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04 Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad- abdeckungsauflagen beschrieben sind. Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt. Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der Gummileisten an der Karosserie gewährleistet. Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich. Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig. Vorderachse: Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte §22 49546*06 Hinterachse: Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte V:28.09.2006