Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 AB2
               Seite :                      1/4
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     BLX-8520
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                 Borbet
               Montageposition:                                         Vorderachse **)
               Radausführung:                                                LK120
               Radausführungskennz.:                                         LK120
               Radgröße:                                                   8½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                            25 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                        120 mm
               Lochzahl:                                                        5
§22 49546*06




               Mittenlochdurchmesser:                                       72,50 mm
               Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             BOØ72,5/Ø67,1
               geprüfte Radlast: *)                                          730 kg
                Reifenabrollumfang:                                           2100 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK120 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BLX-10020, LK120 (ABE-Nr. 49550*04) an
               der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
               den Radtyp BLX-10020, LK120 (ABE-Nr. 49550*04) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   GENERAL MOTORS

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                         moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                5272        120 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                5272        190 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 AB2
               Seite :                      2/4
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               GMX511                      e11*KS07/46*0041*..
               GMX521                      e11*KS07/46*0040*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                Vorderachse        Hinterachse
                                                   8½Jx20H2, ET25 10Jx20H2, ET25
               241 bis 318   Chevrolet Camaro      245/40R20          275/35R20                               A01) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio)                                                                  BF1) G01) V00)
                                                   245/40R20          285/35R20                               A01) bis A10)
                                                                                                              BF1) V00)
                                                              245/45R20               275/40R20               A01) bis A10)
                                                                                                              BF1) V00)
                                                              245/45R20               305/35R20               A01) bis A10)
                                                                                                              BF1) V00)
                                                              255/40R20               285/35R20               A01) bis A10)
                                                                                                              BF1) V00)
                                                              255/40R20               295/35R20               A01) bis A10)
                                                                                                              BF1) V00)
§22 49546*06




               Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
               zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK120 (ABE-Nr. 49550*04) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
               Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               A1XC                        e13*2007/46*1669*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                Vorderachse        Hinterachse
                                                   8½Jx20H2, ET25 10Jx20H2, ET25
               202 bis 333   Chevrolet Camaro      255/35R20          255/35R20                               A01) bis A10)
                                                                                                              BF2)
                                                              255/35R20 M+S           255/35R20 M+S           A01) bis A10)
                                                                                                              BF2)
                                                              245/40R20               275/35R20               A01) bis A10)
                                                                                                              BF2) V00)
                                                              255/35R20               295/30R20               A01) bis A10)
                                                                                                              BF2) V00)
               Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
               zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK120 (ABE-Nr. 49550*04) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
               Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Auflagen und Hinweise

               A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                        oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                        entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                        durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                        die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                        enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 AB2
               Seite :                      3/4
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
§22 49546*06




                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Zubehörkit: 5272
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Zubehörkit: 5272
                      Anzugsmoment: 190 Nm

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000768-G0-015
               Anlage-Nr. :                 AB2
               Seite :                      4/4
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-8520


               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage AB2 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               BLX-8520 des Auftraggebers Borbet GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 28.01.2022
§22 49546*06
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9
                                                                                                                   Mo b i l i t ä t
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 49546*06




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:28.09.2006