Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-066020-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BLX-8520, BLX-10020
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BLX-8520 BLX-10020
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet Borbet
Montageposition: Vorderachse Hinterachse
Radausführung: LK112 LK112
Radgröße: 8½Jx20H2 10Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm
Lochzahl: 5 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6 BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast: 730 kg 730 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
7L, G3K, G3L, G3X, G4X, G4Z, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5281 140 Nm
G5K, G5L, G6GT, G8C M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
RZ-066020-A0-021-01~BM-5-112-66_5-ET30
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-066020-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BLX-8520, BLX-10020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3L e1*2007/46*1947*..
G3K e1*2007/46*2017*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 10.0x20,ET40
120 bis 195 BMW 3er 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
(Allradantrieb) K01) K04)M00)T92)
225/35R20 255/30R20 A01) bis A10)
K04)M00)T92)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L e1*2007/46*1688*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 10.0x20,ET40
100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er xDrive, 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
BMW 5er Hybrid E21)ER1)V00)
(Limousine, außer M550i
xDrive und M550d xDrive) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K04) E21) ER1)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L e1*2007/46*1688*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 10.0x20,ET40
294 bis 390 BMW 5er 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
(Limousine, nur M550i E21) ER1)
xDrive und M550d xDrive)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K04) E21) ER1)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K e1*2007/46*1750*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 10.0x20,ET40
100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er xDrive 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
(Kombi, außer M550d K03) E21) ER1)GEE)
xDrive)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K04) E21) ER1)V00)
RZ-066020-A0-021-01~BM-5-112-66_5-ET30
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-066020-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BLX-8520, BLX-10020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K e1*2007/46*1750*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 10.0x20,ET40
294 BMW 5er 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
(Kombi, nur M550d xDrive) K04) E21) ER1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT e1*2007/46*1791*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 10.0x20,ET40
120 bis 265 BMW 6er GT 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
A94)M00) ER2)
255/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
A94) ER2)
245/40R20 275/35R20 A02) bis A10)
ER2)V00)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K04) ER2)V00)
255/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
K04) ER2)GFS) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7L e1*2007/46*0276*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 10.0x20,ET40
155 bis 390 BMW 7er 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
(Baureihe G11) M00) ER3)
245/40R20 275/35R20 A02) bis A10)
ER3)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C e1*2007/46*1906*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 10.0x20,ET40
235 BMW 840d xDrive 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio, 2-türer) K04) V00)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K04) V00)
RZ-066020-A0-021-01~BM-5-112-66_5-ET30
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-066020-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BLX-8520, BLX-10020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C e1*2007/46*1906*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 10.0x20,ET40
390 BMW M850i xDrive 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio, 2-türer) K04) V00)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K04) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X e1*2007/46*1797*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 10.0x20,ET40
100 bis 195 BMW X3 245/45R20 275/40R20 A01) bis A10)
K04) ER4)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X e1*2007/46*1797*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 10.0x20,ET40
240 bis 265 BMW X3 M40d, X3 M40i 245/45R20 275/40R20 A01) bis A10)
K04) ER4)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X e1*2007/46*1881*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 10.0x20,ET40
120 bis 195 BMW X4 245/45R20 275/40R20 A02) bis A10)
ER4)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X e1*2007/46*1881*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 10.0x20,ET40
240 bis 265 BMW X4 M40d, X4 M40i 245/45R20 275/40R20 A02) bis A10)
ER4)
RZ-066020-A0-021-01~BM-5-112-66_5-ET30
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-066020-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BLX-8520, BLX-10020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4Z e1*2007/46*1949*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 10.0x20,ET40
120 bis 250 BMW Z4 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10)
M00)N265)
255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A02) bis A10)
M00)
235/30R20 255/30R20 A02) bis A10)
N245) M00)N265) V00)
235/30R20 M+S 255/30R20 M+S A02) bis A10)
M00) V00)
245/30R20 265/30R20 A02) bis A10)
N255) N275) V00)
255/30R20 275/30R20 A02) bis A10)
V00)
Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RZ-066020-A0-021-01~BM-5-112-66_5-ET30
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-066020-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BLX-8520, BLX-10020
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1425 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1432 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1390 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
RZ-066020-A0-021-01~BM-5-112-66_5-ET30
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-066020-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BLX-8520, BLX-10020
GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
GFS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R17,
245/35R21, 245/45R19, 245/50R18, 275/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RZ-066020-A0-021-01~BM-5-112-66_5-ET30
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-066020-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : BLX-8520, BLX-10020
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ BLX-8520, BLX-10020 des Herstellers Borbet Vertriebs GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 11.05.2020
RZ-066020-A0-021-01~BM-5-112-66_5-ET30