Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000768-G0-015
Anlage-Nr. : AB5a
Seite : 1 / 10
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8520
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BLX-8520
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Vorderachse **)
Radausführung: LK112
Radausführungskennz.: LK112
Radgröße: 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
§22 49546*06
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast: *) 730 kg
Reifenabrollumfang: 2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BLX-10020, LK112 (ABE-Nr. 49550*05) an
der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
den Radtyp BLX-10020, LK112 (ABE-Nr. 49550*05) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm 5281 140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000768-G0-015
Anlage-Nr. : AB5a
Seite : 2 / 10
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K e1*2007/46*2017*..
G3L e1*2007/46*1947*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
85 bis 210 BMW 3er 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
(Heckantrieb) K01) A11) BF1) ER5)
225/35R20 255/30R20 A01) bis A10)
A11) BF1) ER5)
Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK112 (ABE-Nr. 49550*05) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K e1*2007/46*2017*..
G3L e1*2007/46*1947*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
§22 49546*06
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
120 bis 210 BMW 3er 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
(Allradantrieb) K01) A11) BF1) ER5)
225/35R20 255/30R20 A01) bis A10)
A11) BF1) ER5)
Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK112 (ABE-Nr. 49550*05) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K e1*2007/46*2017*..
G3L e1*2007/46*1947*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
250 bis 275 BMW M340i, M340d 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
(Allradantrieb) K01) BF1) ER5)
225/35R20 255/30R20 A01) bis A10)
BF1) ER5)
Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK112 (ABE-Nr. 49550*05) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000768-G0-015
Anlage-Nr. : AB5a
Seite : 3 / 10
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3C e1*2007/46*2126*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
120 bis 210 BMW 4er Coupe, Cabrio 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10)
BF1)
Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK112 (ABE-Nr. 49550*05) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3C e1*2007/46*2126*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
250 bis 275 BMW M440i, M440d 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10)
BF1)
§22 49546*06
Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK112 (ABE-Nr. 49550*05) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L e1*2007/46*1688*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
xDrive, BMW 5er Hybrid A11) BF1) E21) ER5)
(Limousine, außer
M550i xDrive und 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
M550d xDrive) A11) BF1) E21) ER5) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK112 (ABE-Nr. 49550*05) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L e1*2007/46*1688*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
294 bis 390 BMW 5er 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
(Limousine, nur M550i BF1) E21) ER5)
xDrive und M550d 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
xDrive) BF1) E21) ER5) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK112 (ABE-Nr. 49550*05) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000768-G0-015
Anlage-Nr. : AB5a
Seite : 4 / 10
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K e1*2007/46*1750*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
xDrive K03) A11) BF1) E21) ER5) GEE)
(Kombi, außer M550d 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
xDrive) A11) BF1) E21) ER5)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
A11) BF1) E21) ER5) V00)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K03) A11) BF1) E21) ER5) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK112 (ABE-Nr. 49550*05) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 49546*06
G5K e1*2007/46*1750*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
294 BMW 5er 255/35R20 M+S 255/35R20 M+S A01) bis A10)
(Kombi, nur M550d K03) BF1) E21) ER5) GE9)
xDrive) 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
BF1) E21) ER5)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
BF1) E21) ER5) V00)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K03) BF1) E21) ER5) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK112 (ABE-Nr. 49550*05) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000768-G0-015
Anlage-Nr. : AB5a
Seite : 5 / 10
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT e1*2007/46*1791*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
120 bis 265 BMW 6er GT 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
A11) BF1) ER4)
255/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
A11) BF1) ER5)
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
A11) BF1) ER4)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
A11) BF1) ER5) V00)
255/35R20 295/30R20 A01) bis A10)
A11) BF1) ER5) V00)
255/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
A11) BF1) ER3) GFS) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
§22 49546*06
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK112 (ABE-Nr. 49550*05) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7L e1*2007/46*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
155 bis 390 BMW 7er 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
(Baureihe G11) A11) BF1) ER4)
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
A11) BF1) ER4)
Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK112 (ABE-Nr. 49550*05) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000768-G0-015
Anlage-Nr. : AB5a
Seite : 6 / 10
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C e1*2007/46*1906*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
235 bis 250 BMW 840d xDrive, 255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A01) bis A10)
840i xDrive BF1)
(Coupe 2-türer, Cabrio) 245/30R20 295/25R20 A01) bis A10)
T90) BF1) V00)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
BF1)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
BF1) V00)
255/30R20 295/25R20 A01) bis A10)
BF1) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK112 (ABE-Nr. 49550*05) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 49546*06
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C e1*2007/46*1906*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
390 BMW M850i xDrive 255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A01) bis A10)
(Coupe 2-türer, Cabrio) BF1)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
BF1)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
BF1) V00)
255/30R20 295/25R20 A01) bis A10)
BF1) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK112 (ABE-Nr. 49550*05) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X e1*2007/46*1797*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
100 bis 210 BMW X3 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
A11) BF1) ER4)
255/40R20 255/40R20 A01) bis A10)
A11) BF1) ER2)
245/45R20 275/40R20 A01) bis A10)
A11) BF1) ER1)
Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK112 (ABE-Nr. 49550*05) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000768-G0-015
Anlage-Nr. : AB5a
Seite : 7 / 10
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X e1*2007/46*1797*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
240 bis 265 BMW X3 M40d, X3 M40i 245/45R20 275/40R20 A01) bis A10)
A11) BF1) ER1)
Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK112 (ABE-Nr. 49550*05) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X e1*2007/46*1881*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
120 bis 210 BMW X4 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
A11) BF1) ER4)
§22 49546*06
255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
A11) BF1) ER2)
245/45R20 275/40R20 A02) bis A10)
A11) BF1) ER1)
Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK112 (ABE-Nr. 49550*05) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X e1*2007/46*1881*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
240 bis 265 BMW X4 M40d, X4 M40i 245/45R20 275/40R20 A02) bis A10)
A11) BF1) ER1)
Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK112 (ABE-Nr. 49550*05) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000768-G0-015
Anlage-Nr. : AB5a
Seite : 8 / 10
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4Z e1*2007/46*1949*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
120 bis 250 BMW Z4 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10)
BF1)
255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A02) bis A10)
BF1)
235/30R20 255/30R20 A02) bis A10)
N245) BF1) V00)
235/30R20 M+S 255/30R20 M+S A02) bis A10)
BF1) V00)
245/30R20 265/30R20 A02) bis A10)
N255) BF1) V00)
255/30R20 275/30R20 A02) bis A10)
BF1) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
§22 49546*06
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020, LK112 (ABE-Nr. 49550*05) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000768-G0-015
Anlage-Nr. : AB5a
Seite : 9 / 10
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8520
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
eingetragen haben.
§22 49546*06
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5281
Anzugsmoment: 140 Nm
E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1390 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1430 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49546 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000768-G0-015
Anlage-Nr. : AB5a
Seite : 10 / 10
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8520
GE9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/40R19 ausgerüstet oder diese
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GFS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R17, 245/35R21,
245/45R19, 245/50R18, 275/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
§22 49546*06
Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage AB5a mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
BLX-8520 des Auftraggebers Borbet GmbH
Geschäftsstelle Essen, 28.05.2024
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
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Mo b i l i t ä t
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 49546*06
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:28.09.2006