Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-066020-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : BLX-8520, BLX-10020 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BLX-8520 BLX-10020 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Borbet Montageposition: Vorderachse Hinterachse Radausführung: LK112 LK112 Radgröße: 8½Jx20H2 10Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm 40 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm Lochzahl: 5 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6 BOØ72,5/Ø66,6 geprüfte Radlast: 730 kg 730 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : BMW Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 7L, G3K, G3L, G3X, G4X, G4Z, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5281 140 Nm G5K, G5L, G6GT, G8C M14x1,25, Schaftlänge 30 mm RZ-066020-A0-021-01~BM-5-112-66_5-ET30 Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-066020-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : BLX-8520, BLX-10020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3L e1*2007/46*1947*.. G3K e1*2007/46*2017*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 10.0x20,ET40 120 bis 195 BMW 3er 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10) (Allradantrieb) K01) K04)M00)T92) 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10) K04)M00)T92) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5L e1*2007/46*1688*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 10.0x20,ET40 100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er xDrive, 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10) BMW 5er Hybrid E21)ER1)V00) (Limousine, außer M550i xDrive und M550d xDrive) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K04) E21) ER1)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5L e1*2007/46*1688*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 10.0x20,ET40 294 bis 390 BMW 5er 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10) (Limousine, nur M550i E21) ER1) xDrive und M550d xDrive) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K04) E21) ER1)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5K e1*2007/46*1750*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 10.0x20,ET40 100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er xDrive 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) (Kombi, außer M550d K03) E21) ER1)GEE) xDrive) 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) K04) E21) ER1)V00) RZ-066020-A0-021-01~BM-5-112-66_5-ET30 Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-066020-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : BLX-8520, BLX-10020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5K e1*2007/46*1750*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 10.0x20,ET40 294 BMW 5er 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) (Kombi, nur M550d xDrive) K04) E21) ER1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G6GT e1*2007/46*1791*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 10.0x20,ET40 120 bis 265 BMW 6er GT 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10) A94)M00) ER2) 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10) A94) ER2) 245/40R20 275/35R20 A02) bis A10) ER2)V00) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K04) ER2)V00) 255/40R20 285/35R20 A01) bis A10) K04) ER2)GFS) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7L e1*2007/46*0276*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 10.0x20,ET40 155 bis 390 BMW 7er 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10) (Baureihe G11) M00) ER3) 245/40R20 275/35R20 A02) bis A10) ER3)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G8C e1*2007/46*1906*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 10.0x20,ET40 235 BMW 840d xDrive 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio, 2-türer) K04) V00) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K04) V00) RZ-066020-A0-021-01~BM-5-112-66_5-ET30 Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-066020-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : BLX-8520, BLX-10020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G8C e1*2007/46*1906*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 10.0x20,ET40 390 BMW M850i xDrive 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio, 2-türer) K04) V00) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K04) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3X e1*2007/46*1797*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 10.0x20,ET40 100 bis 195 BMW X3 245/45R20 275/40R20 A01) bis A10) K04) ER4) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3X e1*2007/46*1797*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 10.0x20,ET40 240 bis 265 BMW X3 M40d, X3 M40i 245/45R20 275/40R20 A01) bis A10) K04) ER4) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4X e1*2007/46*1881*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 10.0x20,ET40 120 bis 195 BMW X4 245/45R20 275/40R20 A02) bis A10) ER4) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4X e1*2007/46*1881*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 10.0x20,ET40 240 bis 265 BMW X4 M40d, X4 M40i 245/45R20 275/40R20 A02) bis A10) ER4) RZ-066020-A0-021-01~BM-5-112-66_5-ET30 Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-066020-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : BLX-8520, BLX-10020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4Z e1*2007/46*1949*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET30 10.0x20,ET40 120 bis 250 BMW Z4 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10) M00)N265) 255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A02) bis A10) M00) 235/30R20 255/30R20 A02) bis A10) N245) M00)N265) V00) 235/30R20 M+S 255/30R20 M+S A02) bis A10) M00) V00) 245/30R20 265/30R20 A02) bis A10) N255) N275) V00) 255/30R20 275/30R20 A02) bis A10) V00) Auflagen und Hinweise A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RZ-066020-A0-021-01~BM-5-112-66_5-ET30 Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-066020-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : BLX-8520, BLX-10020 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1425 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1432 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1390 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. RZ-066020-A0-021-01~BM-5-112-66_5-ET30 Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-066020-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : BLX-8520, BLX-10020 GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GFS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R17, 245/35R21, 245/45R19, 245/50R18, 275/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RZ-066020-A0-021-01~BM-5-112-66_5-ET30 Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-066020-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : BLX-8520, BLX-10020 N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BLX-8520, BLX-10020 des Herstellers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 11.05.2020 RZ-066020-A0-021-01~BM-5-112-66_5-ET30