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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49546
Nr. :                      RA-000768-C0-015
Anlage-Nr. :               35
Seite :                    1/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8520


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                BLX-8520
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            Borbet
Montageposition:                                     Vorderachse *
Radausführung:                                           LK112
Radgröße:                                              8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                        730 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2100 mm
 * Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr.
49550*01) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp BLX-10020, LK112 (ABE-Nr. 49550*01) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : AUDI

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
B8, B81, 4G, 4G1                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
4H                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    150 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




RA-000768-C0-015-35~AU-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49546
Nr. :                      RA-000768-C0-015
Anlage-Nr. :               35
Seite :                    2/7                                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8520


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET35          10.0x20,ET35
90 bis 200      Audi A4, A4 quattro        225/30R20            275/25R20                 A01) bis A10)
                (Baureihe B9, Limousine, A93a)M00) T85)                                   E80)G4A) V00)
                Kombi)
                                           235/30R20            275/25R20                 A02) bis A10)
                                           T88)                                           E80)G4A) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET35          10.0x20,ET35
100 bis 245     Audi A5                    255/30R20            255/30R20                 A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio)                                                  GCF)

                                             225/35R20             255/30R20              A02) bis A10)
                                             N235)T90)                                    G7R)V00)

                                             225/35R20             265/30R20              A02) bis A10)
                                             N235)T90)                                    G7R)V00)
Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B8                                e1*2001/116*0447*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET35          10.0x20,ET35
245 bis 260     Audi S5                    255/30R20            255/30R20                 A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio)                                                  GCF)
Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000768-C0-015-35~AU-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49546
Nr. :                      RA-000768-C0-015
Anlage-Nr. :               35
Seite :                    3/7                                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
4G1                             e13*2007/46*1147*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x20,ET35          10.0x20,ET35
100 bis 245     Audi A6                  255/35R20            255/35R20                   A01) bis A10)B64)
                (Limousine, Kombi)       K13)K22) K25) K73)                               E54)

                                             225/35R20             265/30R20              A01) bis A10) B64)
                                             A93a)N235) T90)                              E54)V00)

                                             235/35R20             265/30R20              A01) bis A10) B64)
                                             N245)T92)                                    E54)V00)

                                             235/35R20             275/30R20              A01) bis A10) B64)
                                             N245)T92)                                    E54)V00)

                                             245/35R20           275/30R20                A01) bis A10) B64)
                                             K13)K22) K73) N255)                          E54)V00)

                                             245/35R20           285/30R20                A01) bis A10) B64)
                                             K13)K22) K73) N255)                          E54)V00)

                                             245/35R20           295/30R20                A01) bis A10) B64)
                                             K13)K22) K73) N255)                          E54)V00)

                                             255/35R20          285/30R20                 A01) bis A10) B64)
                                             K13)K22) K25) K73)                           E54)V00)

                                             255/35R20          295/30R20                 A01) bis A10) B64)
                                             K13)K22) K25) K73)                           E54)V00)
Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                             e1*2007/46*0436*..
4G1                            e13*2007/46*1147*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET35          10.0x20,ET35
140 bis 245     Audi A7                 255/35R20            255/35R20                    A01) bis A10)B64)


                                             245/35R20             275/30R20              A01) bis A10)B64)
                                             N255)                                        V00)

Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000768-C0-015-35~AU-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49546
Nr. :                      RA-000768-C0-015
Anlage-Nr. :               35
Seite :                    4/7                                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                             e1*2007/46*0284*..
4H                             e1*2007/46*0398*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET35          10.0x20,ET35
150 bis 382     Audi A8, A8L            245/40R20            245/40R20                    A02) bis A10)B61a)B87)
                                                                                          E44)N255)ER1)

                                             255/40R20             255/40R20              A02) bis A10) B61a)B87)
                                                                                          E44)N265)ER2)
Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.




RA-000768-C0-015-35~AU-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49546
Nr. :                      RA-000768-C0-015
Anlage-Nr. :               35
Seite :                    5/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8520


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).


B61a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     -Achse1: 2-Kolben-Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø345x34 mm

B64) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     Achse1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø356x34 mm

B87) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø380x36 mm (ATE).

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E80) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015, Baureihe B9.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1430 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1415 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.


RA-000768-C0-015-35~AU-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49546
Nr. :                      RA-000768-C0-015
Anlage-Nr. :               35
Seite :                    6/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8520


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     205/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 245/35R19, 245/40R18 ausgerüstet oder min. einer
     dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     225/50R17, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
     Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
     Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.



RA-000768-C0-015-35~AU-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49546
Nr. :                      RA-000768-C0-015
Anlage-Nr. :               35
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8520


N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 35 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BLX-8520 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 13.07.2016




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