Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49546 Nr. : RA-000768-C0-015 Anlage-Nr. : 39a Seite : 1 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8520 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BLX-8520 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorderachse * Radausführung: LK112 Radgröße: 8½Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6 geprüfte Radlast: 730 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm * Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*01) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp BLX-10020, LK112 (ABE-Nr. 49550*01) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 230 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5mm 204X, 218, 231 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 212, 212G Baureihe W212: 130 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm RA-000768-C0-015-39a~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49546 Nr. : RA-000768-C0-015 Anlage-Nr. : 39a Seite : 2 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8520 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 212 Baureihe W213: 150 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 221, 221 AMG Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 150 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET40 120 bis 245 Mercedes CLS 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10)B82)B87) (Limousine, Kombi; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/45R17) 245/30R20 295/25R20 A01) bis A10) B82)B87) T90) V00) 255/30R20 295/25R20 A01) bis A10) B82)B87) V00) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*01) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET40 120 bis 300 Mercedes CLS 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10) B82)B87) (Limousine, Kombi; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 255/40R18) 255/30R20 295/25R20 A01) bis A10) B82)B87) V00) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*01) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000768-C0-015-39a~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49546 Nr. : RA-000768-C0-015 Anlage-Nr. : 39a Seite : 3 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET40 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/30R20 275/25R20 A01) bis A10) (W212, Limousine, K01)T88) E111)V00) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) 245/30R20 275/25R20 A01) bis A10) K01)T90) E111)V00) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*01) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000768-C0-015-39a~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49546 Nr. : RA-000768-C0-015 Anlage-Nr. : 39a Seite : 4 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET40 120 bis 190 Mercedes E-Klasse 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10) (W213, Heckantrieb) K01) E111a) 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) K01) E111a) 225/35R20 255/30R20 A02) bis A10) N235) E111a)V00) 225/35R20 M+S 255/30R20 M+S A02) bis A10) W235) E111a)V00) 235/35R20 265/30R20 A01) bis A10) K03)N245) E111a)V00) 235/35R20 M+S 265/30R20 M+S A01) bis A10) K03)W245) E111a)V00) 245/30R20 295/25R20 A01) bis A10) K01) E111a)V00) 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) K01) E111a)V00) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K01) E111a)V00) 255/30R20 295/25R20 A01) bis A10) K01) E111a)V00) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K01) E111a)V00) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*01) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000768-C0-015-39a~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49546 Nr. : RA-000768-C0-015 Anlage-Nr. : 39a Seite : 5 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET40 100 bis 225 Mercedes GLK 245/40R20 245/40R20 A01) bis A10) K01) 255/40R20 255/40R20 A01) bis A10) K01) 235/45R20 255/40R20 A01) bis A10) K01) V00) 235/45R20 265/40R20 A01) bis A10)ER6) K01) V00) 235/45R20 295/35R20 A01) bis A10) K01) V00) 245/40R20 275/35R20 A01) bis A10) K01) V00) 245/40R20 285/35R20 A01) bis A10) K01) V00) 255/40R20 285/35R20 A01) bis A10) K01) V00) 255/40R20 295/35R20 A01) bis A10) K01) V00) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*01) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000768-C0-015-39a~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49546 Nr. : RA-000768-C0-015 Anlage-Nr. : 39a Seite : 6 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET40 150 bis 380 Mercedes S-Klasse, 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10) Heckantrieb E97a)ER1) (W221) 235/35R20 255/35R20 A02) bis A10) N245)T92) E97a)V00) ER1) 245/35R20 265/35R20 A02) bis A10) N255)T95) E97a)V00) ER1) 255/35R20 275/35R20 A02) bis A10) E97a)V00) ER3) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*01) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET40 155 bis 320 Mercedes S-Klasse, 4- 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10) MATIC E97a)ER1) (W221) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*01) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. 221 AMG e1*2001/116*0396*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET40 386 bis 463 Mercedes S63 AMG, S65 255/35R20 275/35R20 A02) bis A10) AMG E97a)V00) (W221) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*01) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000768-C0-015-39a~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49546 Nr. : RA-000768-C0-015 Anlage-Nr. : 39a Seite : 7 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET40 150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)B85) (W222, ab Modell 2014) E98b)ER4) 245/40R20 M+S 245/40R20 M+S A02) bis A10) B85) E98b)ER4) 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10) B85) E98b)ER1) 255/35R20 M+S 255/35R20 M+S A02) bis A10) B85) E98b)ER1) 255/40R20 255/40R20 A02) bis A10) B85) E98b)GAP)ER5) 255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A02) bis A10) B85) E98b)GAP)ER5) 245/40R20 275/35R20 A02) bis A10) B85) E98b)V00)ER3) 245/40R20 285/35R20 A01) bis A10) B85) E98b)V00)ER4) 255/35R20 295/30R20 A01) bis A10) B85) E98b)V00)ER1) 255/40R20 285/35R20 A01) bis A10) B85) E98b)V00)ER4) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*01) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. 221 AMG e1*2001/116*0396*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET40 430 bis 463 Mercedes S63 AMG, S65 255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A02) bis A10) AMG E98b)ER5) (W222) 255/40R20 285/35R20 A02) bis A10) E98b)V00)ER4) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*01) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000768-C0-015-39a~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49546 Nr. : RA-000768-C0-015 Anlage-Nr. : 39a Seite : 8 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET40 335 Mercedes S-Klasse Coupe, 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10) Cabrio (C217, A217) 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10) 255/40R20 255/40R20 A01) bis A10) G01) 245/40R20 275/35R20 A02) bis A10) V00) 255/40R20 285/35R20 A01) bis A10) G01)V00) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*01) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET40 430 bis 463 Mercedes S63 AMG 255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A02) bis A10) Coupe, S65 AMG Coupe (C217) 255/40R20 285/35R20 A02) bis A10) V00) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*01) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 230 e1*98/14*0169*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET40 170 bis 380 Mercedes SL 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)B82)B101) K01) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*01) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000768-C0-015-39a~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49546 Nr. : RA-000768-C0-015 Anlage-Nr. : 39a Seite : 9 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 230 e1*98/14*0169*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET40 350 bis 450 Mercedes SL63 AMG, 255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A01) bis A10) B82)B101) SL65 AMG K01) EF1) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*01) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 231 e1*2007/46*0803*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET40 225 bis 320 Mercedes SL 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10) 255/30R20 295/25R20 A02) bis A10) V00) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*01) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000768-C0-015-39a~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49546 Nr. : RA-000768-C0-015 Anlage-Nr. : 39a Seite : 10 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8520 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. B82) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 350x32mm B85) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel und belüfteter Bremsscheibe Ø 342x32mm B87) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm B101) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 Brembo AMG 8-Kolben-Festsattel und belüfteter Bremsscheibe Ø 360x36mm B101) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 Brembo AMG 8-Kolben-Festsattel und belüfteter Bremsscheibe Ø 360x36mm E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen. RA-000768-C0-015-39a~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49546 Nr. : RA-000768-C0-015 Anlage-Nr. : 39a Seite : 11 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8520 E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen. EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1460 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1440 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER4) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1430 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER5) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1415 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER6) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1400 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. RA-000768-C0-015-39a~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49546 Nr. : RA-000768-C0-015 Anlage-Nr. : 39a Seite : 12 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8520 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000768-C0-015-39a~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49546 Nr. : RA-000768-C0-015 Anlage-Nr. : 39a Seite : 13 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8520 T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 39a mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BLX-8520 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 13.07.2016 RA-000768-C0-015-39a~DB-5-112-66_5-ET35.docx