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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49547 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000771-A0-015
Anlage-Nr. :                2
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-9519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  BLX-9519
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              Borbet
Radausführung:                                             LK112
Radgröße:                                                9½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                          720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
212, 212G, 212K, 204X, 204,      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      130 Nm
218, 218 AMG, 245G,              M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
216, 216 AMG, 220, 221, 221      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     150 Nm
AMG                              M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




RA-000771-A0-015-02~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49547 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000771-A0-015
Anlage-Nr. :                2
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-9519


Typ:                         220
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne                hinten
 135 bis 368   S-Klasse                245/35R19            285/30R19                  A01) bis A10)E51)
                                       T93)                 K04)K45)
e1*97/27*0099*15   1320/1480(1445)



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                   e1*2001/116*0501*..
212G                                  e1*2007/46*0484*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225        Mercedes E-Klasse             235/35R19                             A02) bis A10)B63)
                   (Limousine, Ausführungen A01) K01)K04) T91)
                   mit kleinsten Serienreifen in
                   16Zoll)                       245/35R19
                                                 A01) K01)K02) K27) K67) K97)

                                               255/30R19
                                               A01) K01)K02) K67) T91)

                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                               vorne                hinten
                                               235/35R19            255/30R19          A01) bis A10) B63)
                                               K01)                 K02)K67) T91)      V00)

                                               235/35R19              265/30R19        A01) bis A10) B63)
                                               K01)                   K02)K67)         V00)

                                               235/35R19              275/30R19        A01) bis A10) B63)
                                               K01)                   K02)K28) K67)    V00)

                                               245/35R19              275/30R19        A01) bis A10) B63)
                                               K01)K27) K97)          K02)K28) K67)    V00)



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                   e1*2001/116*0501*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 300        Mercedes E-Klasse             245/35R19                             A02) bis A10) B63)
                   (Limousine, Ausführungen A01) K01)K02) K27) K67) K97) T93)
                   mit kleinsten Serienreifen in
                   17Zoll oder 18Zoll)           255/30R19
                                                 A01) K01)K02) K67) T91)

                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                               vorne                hinten
                                               245/35R19            275/30R19          A01) bis A10) B63)ER1)
                                               K01)K27) K97)        K02)K28) K67)      V00)




RA-000771-A0-015-02~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49547 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000771-A0-015
Anlage-Nr. :                2
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-9519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                              e1*2007/46*0200*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne                hinten
100 bis 225     Mercedes E-Klasse              235/35R19            275/30R19            A01) bis A10) B63)
                (Kombi, Ausführungen mit K01)                       K02)K28) K67) T96)   V00)
                kleinsten Serienreifen 225/..)
                                               245/35R19            275/30R19            A01) bis A10) B63)
                                               K01)K27) K97)        K02)K28) K67) T96)   V00)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                              e1*2007/46*0200*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne                hinten
150 bis 300     Mercedes E-Klasse              245/35R19            275/30R19          A01) bis A10) B63)
                (Kombi, Ausführungen mit K01)K27) K97)              K02)K28) K67) T96) V00)
                kleinsten Serienreifen 245/..)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225      Mercedes GLK            245/45R19                                       A02) bis A10)ER2)
                                         A01) K01)K02) M00)

                                            255/45R19
                                            A01) K01)K02)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            245/45R19            275/40R19               A01) bis A10)
                                            K01)M00)             K02)                    V00)

                                            245/45R19             285/40R19              A01) bis A10) ER2)
                                            K01)M00)              K02)                   V00)

                                            255/45R19             285/40R19              A01) bis A10) ER2)
                                            K01)                  K02)                   V00)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
216                                e1*2001/116*0372*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
285              Mercedes CL                 255/40R19                                   A02) bis A10) B82)
                 (Ausführungen mit kleinsten
                 Serienreifen in 17-Zoll und zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
                 Heckantrieb)                vorne                hinten
                                             255/40R19            285/35R19              A01) bis A10) B82)
                                                                  K04)                   V00)




RA-000771-A0-015-02~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49547 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000771-A0-015
Anlage-Nr. :                2
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-9519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
216                               e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
285             Mercedes CL                 255/40R19                              A02) bis A10) B82)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 17-Zoll und
                4-MATIC)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
216                            e1*2001/116*0372*..
216 AMG                        e1*2001/116*0426*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463     Mercedes CL AMG         255/40R19 M+S                              A02) bis A10)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           255/40R19            285/35R19          A01) bis A10)
                                                                K04)               V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
216                               e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 380     Mercedes CL                 255/40R19                              A02) bis A10) B82)
                (Ausführungen mit kleinsten N265)
                Serienreifen in 18-Zoll und
                Heckantrieb)                255/40R19 M+S

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           255/40R19            285/35R19          A01) bis A10) B82)
                                                                K04)               V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
216                               e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
320             Mercedes CL                 255/40R19                              A02) bis A10) B82)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 18-Zoll und
                4-MATIC)




RA-000771-A0-015-02~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49547 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000771-A0-015
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     5 / 12                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-9519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 380     Mercedes S-Klasse       235/40R19                                A02) bis A10) B82)
                (Heckantrieb)           N245)T95)                                E97a)

                                         245/40R19
                                         A01) ER1)K01)N255)

                                         255/40R19
                                         A01) K01) ER1)N265)

                                         265/35R19
                                         A01) K01)N275)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         235/40R19            255/40R19          A02) bis A10) B82)
                                         N245)T95)            N265)              E97a) ER1)V00)

                                         245/40R19             265/40R19         A01) bis A10) B82)
                                         K01)N255)             K83)N275)         E97a) ER3)V00)

                                         255/40R19             275/40R19         A01) bis A10) B82)
                                         K01)                  K04)K83)          E97a) ER3)V00)

                                         265/35R19             285/35R19         A01) bis A10) B82)
                                         K01)                  K02)K83)          E97a) ER1)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
221 AMG                        e1*2001/116*0396*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463     Mercedes S-Klasse       255/40R19 M+S                            A02) bis A10)
                (S63 AMG, S65 AMG)      A01) K01)                                E97a)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         255/40R19            275/40R19          A01) bis A10)
                                         K01)                 K04)K83)           E97a)V00)

                                         265/35R19             285/35R19         A01) bis A10)
                                         K01)                  K02)K83)          E97a)V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49547 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000771-A0-015
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     6 / 12                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-9519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 135     Mercedes C-Klasse        235/35R19                                A02) bis A10)
                (Limousine, W 205)       A01) K01)K04) K122) N245)                E103)

                                          235/35R19 M+S
                                          A01) K01)K04) K122)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
218                             e1*2007/46*0485*..
218 AMG                         e1*2007/46*0643*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 430     Mercedes CLS 63 AMG      255/35R19 M+S                            A02) bis A10) B78)
                (Limousine, Kombi)       A94)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          255/35R19 M+S        285/30R19 M+S      A01) bis A10) B78)
                                                               K04)               V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155     Mercedes GLA            235/40R19                                 A02) bis A10)
                                        A01) K01)K118) K119) K120)

                                          245/40R19
                                          A01) K01)K04) K118)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49547 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000771-A0-015
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     7 / 12                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-9519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 320     Mercedes S-Klasse       235/40R19                           A02) bis A10) B82)
                (4-MATIC)               N245)T95)                           E97a)

                                          245/40R19
                                          A01) K01)N255)

                                          255/40R19
                                          A01) K01)

                                          265/35R19
                                          A01) K01)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
221                              e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 390     Mercedes S-Klasse         255/40R19                         A02) bis A10)
                (ab Modell 2014)          N265)                             E98b)ER1)

                                          255/40R19 M+S



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49547 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000771-A0-015
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     8 / 12                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-9519


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1440 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1395 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.




RA-000771-A0-015-02~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49547 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000771-A0-015
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-9519


ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1414 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.


B63) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø 344 x 32 mm.

B78) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit optionaler Keramik - Bremsanlage - Achse 1 AMG 6-
     Kolben Festsattel “Carbon Ceramic” mit belüfteter Bremsscheibe Ø 402x39mm


B82) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel und belüfteter Bremsscheibe Ø 350x32mm

E103) Beim Typ 204 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0431*29 (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in
     der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg
        an Achse 2)

E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Teiletyp :                  BLX-9519


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die
     Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
     Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10
       mm aufzuweiten,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte
       eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.

K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die
     Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
     Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
       kürzen oder nach hinten/oben zu biegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
       anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K45) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 bei Reifen bis Flankenbreiten von 275 mm:
     - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang
       zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Die hinteren Stoßfänger sind im oberen Bereich um ca. 5 mm nach außen
       auszustellen. Dies kann nach Lösen der oberen Stoßfängerbefestigung erfolgen.
     - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
       Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm
       zu kürzen.
     - Die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind auf eine Restbreite von ca. 2
       mm zu kürzen.
     - Zusätzliche Maßnahmen bei Reifen bis Flankenbreiten von 280 mm:
     - Die Radhauskanten sind auch im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis
       zur Radmitte komplett umzulegen.
     - Die umgelegten Radhauskanten sind im Bereich ab oberhalb der Radmitte nach
       hinten um ca. 5 mm aufzuweiten und die gekürzte Befestigungslasche um ca. 5 mm
       nach außen zu drücken.



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K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
     - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
       Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
       Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger
         komplett um- und eng anzulegen,
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der
         Stoßfängeroberkante komplett bis zur Schraube zu kürzen.

K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
     umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.



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Teiletyp :                  BLX-9519


T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.



Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BLX-9519 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 23.05.2014




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