Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO Nr. : RA-000771-E0-015 Anlage-Nr. : CD5 Seite : 1 / 17 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BLX-9519 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Hinterachse **) Radausführung: LK120 Radausführungskennz.: LK120 Radgröße: 9½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 720 kg Reifenabrollumfang: 2100 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. **) Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: BMW Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 5248 120 Nm Schaftlänge 30 mm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 5276 140 Nm Schaftlänge 30 mm BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5284 140 Nm Schaftlänge 30 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO Nr. : RA-000771-E0-015 Anlage-Nr. : CD5 Seite : 2 / 17 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 390L e1*2001/116*0308*.. 390X e1*2001/116*0344*.. 392C e1*2001/116*0346*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35 85 bis 240 BMW 3er 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) (Limousine, Kombi, N245) BF1) G01) Cabrio, Coupe ) 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10) K04) M00) N255) BF1) T89) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K04) BF1) V00) 225/35R19 265/30R19 A01) bis A10) K04) K68) BF1) G4T) V00) Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2007/46*0316*.. 3K e1*2007/46*0315*.. 3L e1*2007/46*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35 85 bis 240 BMW 3er 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) (Limousine, bis EG- N245) BF1) E66) G01) Genehmig.-Nr. e1*2007/46*0314*04; 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10) Kombi, bis EG- K04) M00) N255) BF1) E66) Genehmig.-Nr. T89) e1*2007/46*0315*05; 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) Coupe/Cabrio, bis EG- K04) BF1) E66) V00) Gen.-Nr. 225/35R19 265/30R19 A01) bis A10) e1*2007/46*0316*07 ) K04) K68) BF1) E66) G4T) V00) Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO Nr. : RA-000771-E0-015 Anlage-Nr. : CD5 Seite : 3 / 17 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3L e1*2007/46*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35 85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) (Limousine, ab EG- K04) T91) A11) BF2) E66a) Genehmigungs-Nr. 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10) e1*2007/46*0314*05, K04) K82) A11) BF2) E66a) G01) mit kleinsten 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) Serienreifen 205/..) K02) K82) A11) BF2) E66a) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) K02) K82) A11) BF2) E66a) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K02) K82) A11) BF2) E66a) V00) Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3L e1*2007/46*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35 85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) (Limousine, ab EG- K04) T91) A11) BF2) E66a) Genehmigungs-Nr. 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10) e1*2007/46*0314*05, K04) K82) A11) BF2) E66a) G01) mit kleinsten 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) Serienreifen 225/.. ) K02) K82) A11) BF2) E66a) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) K02) K82) A11) BF2) E66a) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K02) K82) A11) BF2) E66a) V00) Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO Nr. : RA-000771-E0-015 Anlage-Nr. : CD5 Seite : 4 / 17 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3K e1*2007/46*0315*.. 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35 85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) (Kombi, ab EG- K04) T91) BF2) E66b) Genehmigungs-Nr. 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10) e1*2007/46*0315*06 bzw. K04) K82) BF2) E66b) G01) e24*2007/46*0022*03, 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) mit kleinsten K02) K82) T93) BF2) E66b) Serienreifen 205/..) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) K02) K82) BF2) E66b) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K02) K82) BF2) E66b) V00) Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3K e1*2007/46*0315*.. 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35 85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) (Kombi, ab EG- K04) N245) T91) BF2) E66b) Genehmigungs-Nr. 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10) e1*2007/46*0315*06 bzw. K04) K82) N245) BF2) E66b) G01) e24*2007/46*0022*03, 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) mit kleinsten K02) K82) N255) BF2) E66b) Serienreifen 225/..) T93) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) K02) K82) BF2) E66b) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K02) K82) BF2) E66b) V00) Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO Nr. : RA-000771-E0-015 Anlage-Nr. : CD5 Seite : 5 / 17 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 3-V e1*2007/46*0559*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35 100 bis 265 BMW 3er Gran Turismo 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10) N245) BF2) 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10) K04) N255) BF2) 255/40R19 255/40R19 A01) bis A10) K04) BF2) 225/45R19 255/40R19 A01) bis A10) K04) BF2) 235/40R19 275/35R19 A01) bis A10) K02) BF2) V00) 245/40R19 285/35R19 A01) bis A10) K02) K28) K76) BF2) V00) Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2007/46*0316*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35 100 bis 110 BMW 4er, 4er xDrive 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) (Cabrio, Coupe 2-türig, A94a) K04) T91) BF2) Grand Coupe 4-türig, 255/30R19 255/30R19 A01) bis A10) mit kleinsten K04) T91) BF2) G01) Serienreifen 205/..) 225/35R19 265/30R19 A01) bis A10) K04) BF2) V00) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K04) BF2) 235/35R19 265/30R19 A01) bis A10) K04) BF2) V00) 235/35R19 275/30R19 A01) bis A10) K02) K82) BF2) V00) Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO Nr. : RA-000771-E0-015 Anlage-Nr. : CD5 Seite : 6 / 17 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2007/46*0316*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35 100 bis 265 BMW 4er, 4er xDrive 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) (Cabrio, Coupe 2-türig, A94a) K04) N245) BF2) G01) Grand Coupe 4-türig, T91) mit kleinsten 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10) Serienreifen 225/..) A94a) K04) T91) BF2) G01) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K04) BF2) 235/35R19 265/30R19 A01) bis A10) K04) BF2) G01) V00) 235/35R19 275/30R19 A01) bis A10) K02) K82) BF2) G01) V00) Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 560X e1*2001/116*0322*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35 145 bis 200 BMW 5er XDrive 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) A94) T91) BF1) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) A94) K04) BF1) 255/30R19 255/30R19 A01) bis A10) A94) K04) T91) BF1) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) K04) BF1) Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO Nr. : RA-000771-E0-015 Anlage-Nr. : CD5 Seite : 7 / 17 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5L e1*2007/46*0363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35 100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10) xDrive A94) BF2) ER2) (Limousine, außer 550i 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10) und M550D) A94) BF2) ER2) 255/40R19 255/40R19 A01) bis A10) K04) BF2) ER2) 225/45R19 245/40R19 A02) bis A10) A94) BF2) ER2) V00) 225/45R19 255/40R19 A01) bis A10) K04) BF2) ER2) V00) 225/45R19 285/35R19 A01) bis A10) K02) K28) BF2) ER2) V00) 235/40R19 265/35R19 A01) bis A10) K04) BF2) ER2) V00) 235/40R19 275/35R19 A01) bis A10) K04) BF2) ER2) V00) 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) K04) BF2) ER2) V00) 245/40R19 285/35R19 A01) bis A10) K02) K28) BF2) ER2) V00) 255/40R19 285/35R19 A01) bis A10) K02) K28) BF2) ER2) V00) Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5L e1*2007/46*0363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35 280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10) xDrive A94) N255) BF2) ER2) (Limousine, nur 550i 255/40R19 255/40R19 A01) bis A10) und M550D) K04) N265) BF2) ER2) 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) K04) BF2) ER2) V00) 245/40R19 285/35R19 A01) bis A10) K02) K28) BF2) ER2) V00) 255/40R19 285/35R19 A01) bis A10) K02) K28) BF2) ER2) V00) Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO Nr. : RA-000771-E0-015 Anlage-Nr. : CD5 Seite : 8 / 17 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5K e1*2007/46*0455*.. K-N1 e1*2007/46*0508*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35 100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10) xDrive A94) T95) BF2) ER2) (Kombi, außer 550i und 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10) M550D) A94) BF2) ER2) 255/40R19 255/40R19 A01) bis A10) K04) BF2) ER2) 225/45R19 245/40R19 A02) bis A10) A94) BF2) ER2) V00) 225/45R19 255/40R19 A01) bis A10) K04) BF2) ER2) V00) 225/45R19 285/35R19 A01) bis A10) K02) K28) BF2) ER2) V00) 235/40R19 265/35R19 A01) bis A10) K04) BF2) ER2) V00) 235/40R19 275/35R19 A01) bis A10) K04) BF2) ER2) V00) 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) K04) BF2) ER2) V00) 245/40R19 285/35R19 A01) bis A10) K02) K28) BF2) ER2) V00) 255/40R19 285/35R19 A01) bis A10) K02) K28) BF2) ER2) V00) Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5K e1*2007/46*0455*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35 280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10) xDrive A94) BF2) ER2) (Kombi, nur 550i und 255/40R19 255/40R19 A01) bis A10) M550D) K04) BF2) ER2) 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) K04) BF2) ER2) V00) 245/40R19 285/35R19 A01) bis A10) K02) K28) BF2) ER2) V00) 255/40R19 285/35R19 A01) bis A10) K02) K28) BF2) ER2) V00) Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO Nr. : RA-000771-E0-015 Anlage-Nr. : CD5 Seite : 9 / 17 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6C e1*2007/46*0562*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35 230 bis 235 BMW 6er 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio, Grand A94) BF2) E19a) Coupe; Ausführungen mit 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) kleinsten Serienreifen A94) T93) BF2) E19a) 225/..) 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10) A94) BF2) E19a) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) A94) BF2) E19a) 255/40R19 255/40R19 A01) bis A10) BF2) E19a) 245/35R19 285/30R19 A01) bis A10) K02) BF2) E19a) V00) 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) K04) BF2) E19a) V00) 245/40R19 285/35R19 A01) bis A10) K02) K83) BF2) E19a) V00) 255/35R19 285/30R19 A01) bis A10) K02) BF2) E19a) V00) 255/40R19 285/35R19 A01) bis A10) K02) K83) BF2) E19a) V00) Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6C e1*2007/46*0562*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35 300 bis 330 BMW 6er 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio, Grand A94) T93) BF2) E19a) Coupe. Ausführungen mit 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10) kleinsten Serienreifen A94) BF2) E19a) 245/..) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) A94) BF2) E19a) 255/40R19 255/40R19 A01) bis A10) BF2) E19a) G01) 245/35R19 285/30R19 A01) bis A10) K02) BF2) E19a) V00) 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) K04) BF2) E19a) V00) 245/40R19 285/35R19 A01) bis A10) K02) K83) BF2) E19a) V00) 255/35R19 285/30R19 A01) bis A10) K02) BF2) E19a) V00) 255/40R19 285/35R19 A01) bis A10) K02) K83) BF2) E19a) V00) Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO Nr. : RA-000771-E0-015 Anlage-Nr. : CD5 Seite : 10 / 17 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M3 e1*2007/46*0377*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35 272 bis 302 BMW M2, M2 235/35R19 M+S 275/30R19 M+S A01) bis A10) Competition K02) B80) BF2) V00) 235/40R19 M+S 275/35R19 M+S A01) bis A10) K02) B80) BF2) V00) 245/35R19 M+S 265/35R19 M+S A01) bis A10) K04) B80) BF2) Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M3 e1*2007/46*0377*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35 317 bis 331 BMW M4 255/35R19 M+S 255/35R19 M+S A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) A94) BF2) EB1) 255/35R19 M+S 275/35R19 M+S A02) bis A10) BF2) EB1) Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X1 e1*2007/46*0275*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35 85 bis 190 BMW X1 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) K04) BF1) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) K04) BF1) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) K04) K78) BF1) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K04) K78) BF1) V00) 235/35R19 265/30R19 A01) bis A10) K04) BF1) V00) 235/35R19 275/30R19 A01) bis A10) K04) BF1) V00) 245/35R19 275/30R19 A01) bis A10) K04) BF1) V00) 245/35R19 285/30R19 A01) bis A10) K04) K78) BF1) V00) 255/35R19 285/30R19 A01) bis A10) K04) K78) BF1) V00) Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO Nr. : RA-000771-E0-015 Anlage-Nr. : CD5 Seite : 11 / 17 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X83 e1*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35 100 bis 210 BMW X3 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10) K02) BF3) 255/40R19 255/40R19 A01) bis A10) K02) BF3) 235/45R19 255/40R19 A01) bis A10) K02) BF3) V00) Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X3 e1*2007/46*0512*.. X-N1 e1*2007/46*0454*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35 100 bis 210 BMW X3, X4 245/45R19 245/45R19 A01) bis A10) (kleinste K04) M00) BF2) ER1) Serienradgröße 17Zoll) 255/40R19 255/40R19 A01) bis A10) K04) BF2) ER2) 245/45R19 275/40R19 A01) bis A10) K02) K80) BF2) ER1) V00) 255/40R19 285/35R19 A01) bis A10) K02) BF2) ER2) V00) Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X3 e1*2007/46*0512*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35 225 bis 265 BMW X3, X4 245/45R19 245/45R19 A01) bis A10) (kleinste K04) M00) BF2) ER1) Serienradgröße 18Zoll) 255/40R19 255/40R19 A01) bis A10) K04) BF2) ER2) 245/45R19 275/40R19 A01) bis A10) K02) K80) BF2) ER1) V00) 255/40R19 285/35R19 A01) bis A10) K02) BF2) ER2) V00) Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO Nr. : RA-000771-E0-015 Anlage-Nr. : CD5 Seite : 12 / 17 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z89 e1*2001/116*0499*.. ZR e1*2007/46*0373*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35 115 bis 190 BMW Z4 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) (serienmäßig kl. K04) BF1) G01) Sommerbereifung vorn 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) und hinten 225/45R17) K04) BF1) V00) 225/35R19 265/30R19 A01) bis A10) K04) K75) BF1) V00) Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z89 e1*2001/116*0499*.. ZR e1*2007/46*0373*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35 225 bis 250 BMW Z4 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10) (serienmäßig kl. K04) BF1) G01) Sommerbereifung vorn 245/30R19 M+S 245/30R19 M+S A01) bis A10) 225/.. und hinten 255/..) K04) M00) BF1) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K04) BF1) V00) 225/35R19 265/30R19 A01) bis A10) K04) K75) BF1) V00) 235/35R19 265/30R19 A01) bis A10) K04) K75) BF1) V00) Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO Nr. : RA-000771-E0-015 Anlage-Nr. : CD5 Seite : 13 / 17 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B80) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, bei denen an Achse 1 eine Bremsscheibe mit einem Durchmesser von 380mm verbaut ist. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO Nr. : RA-000771-E0-015 Anlage-Nr. : CD5 Seite : 14 / 17 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: 5248 Anzugsmoment: 120 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: 5276 Anzugsmoment: 140 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: 5284 Anzugsmoment: 140 Nm E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb. E66) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: • Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04 • Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05 • Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07 E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012: • Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05 E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012: • Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06 • Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03 EB1) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. M Brembo mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø380x32 mm • Achse 2: 2-Kolben Festsattel Kennz. M mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø370x24 mm ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1440 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 255/30R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO Nr. : RA-000771-E0-015 Anlage-Nr. : CD5 Seite : 15 / 17 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen. K75) An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel an seinem stabileren Teil aus Kunststoff warm in Richtung äußerem Radhaus einzuformen und klebend zu befestigen. K76) An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel oberhalb der Radhausausschnittkante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne eng an das äußere Radhaus anzulegen und klebend zu befestigen. K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte um 5 mm zu kürzen, • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über die gekürzte Radhauskante hinaus ragt. K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich von Tür- Oberkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, • die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Blech- Radhauskante zu klemmen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO Nr. : RA-000771-E0-015 Anlage-Nr. : CD5 Seite : 16 / 17 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad vor Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden, • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungslasche im Bereich der Stoßfängeroberkante ist um 10mm zu kürzen, • die Befestigungsschraube ist um 5mm nach hinten zu versetzen, • der Filzinnenkotflügel ist eng ans Radhaus zu kleben oder auszuschneiden. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO Nr. : RA-000771-E0-015 Anlage-Nr. : CD5 Seite : 17 / 17 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-9519 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage CD5 mit den Seiten 1-17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ BLX-9519 des Auftraggebers Borbet GmbH Geschäftsstelle Essen, 12.04.2023