Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. : CD5
Seite : 1 / 17
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BLX-9519
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Hinterachse **)
Radausführung: LK120
Radausführungskennz.: LK120
Radgröße: 9½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 720 kg
Reifenabrollumfang: 2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr.
49548*07) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 5248 120 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 5276 140 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5284 140 Nm
Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. : CD5
Seite : 2 / 17
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
390L e1*2001/116*0308*..
390X e1*2001/116*0344*..
392C e1*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35
85 bis 240 BMW 3er 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi, N245) BF1) G01)
Cabrio, Coupe ) 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10)
K04) M00) N255) BF1)
T89)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K04) BF1) V00)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K04) K68) BF1) G4T) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
3K e1*2007/46*0315*..
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35
85 bis 240 BMW 3er 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, bis EG- N245) BF1) E66) G01)
Genehmig.-Nr.
e1*2007/46*0314*04; 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10)
Kombi, bis EG- K04) M00) N255) BF1) E66)
Genehmig.-Nr. T89)
e1*2007/46*0315*05; 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
Coupe/Cabrio, bis EG- K04) BF1) E66) V00)
Gen.-Nr. 225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
e1*2007/46*0316*07 ) K04) K68) BF1) E66) G4T) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. : CD5
Seite : 3 / 17
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35
85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, ab EG- K04) T91) A11) BF2) E66a)
Genehmigungs-Nr. 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
e1*2007/46*0314*05, K04) K82) A11) BF2) E66a) G01)
mit kleinsten 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
Serienreifen 205/..) K02) K82) A11) BF2) E66a)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
K02) K82) A11) BF2) E66a)
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K02) K82) A11) BF2) E66a) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35
85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, ab EG- K04) T91) A11) BF2) E66a)
Genehmigungs-Nr. 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
e1*2007/46*0314*05, K04) K82) A11) BF2) E66a) G01)
mit kleinsten 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
Serienreifen 225/.. ) K02) K82) A11) BF2) E66a)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
K02) K82) A11) BF2) E66a)
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K02) K82) A11) BF2) E66a) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. : CD5
Seite : 4 / 17
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K e1*2007/46*0315*..
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35
85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Kombi, ab EG- K04) T91) BF2) E66b)
Genehmigungs-Nr. 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
e1*2007/46*0315*06 bzw. K04) K82) BF2) E66b) G01)
e24*2007/46*0022*03, 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
mit kleinsten K02) K82) T93) BF2) E66b)
Serienreifen 205/..) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
K02) K82) BF2) E66b)
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K02) K82) BF2) E66b) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K e1*2007/46*0315*..
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35
85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Kombi, ab EG- K04) N245) T91) BF2) E66b)
Genehmigungs-Nr. 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
e1*2007/46*0315*06 bzw. K04) K82) N245) BF2) E66b) G01)
e24*2007/46*0022*03, 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
mit kleinsten K02) K82) N255) BF2) E66b)
Serienreifen 225/..) T93)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
K02) K82) BF2) E66b)
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K02) K82) BF2) E66b) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. : CD5
Seite : 5 / 17
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
3-V e1*2007/46*0559*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35
100 bis 265 BMW 3er Gran Turismo 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10)
N245) BF2)
245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)
K04) N255) BF2)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K04) BF2)
225/45R19 255/40R19 A01) bis A10)
K04) BF2)
235/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K02) BF2) V00)
245/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02) K28) K76) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35
100 bis 110 BMW 4er, 4er xDrive 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Cabrio, Coupe 2-türig, A94a) K04) T91) BF2)
Grand Coupe 4-türig, 255/30R19 255/30R19 A01) bis A10)
mit kleinsten K04) T91) BF2) G01)
Serienreifen 205/..) 225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K04) BF2) V00)
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K04) BF2)
235/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K04) BF2) V00)
235/35R19 275/30R19 A01) bis A10)
K02) K82) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. : CD5
Seite : 6 / 17
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35
100 bis 265 BMW 4er, 4er xDrive 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Cabrio, Coupe 2-türig, A94a) K04) N245) BF2) G01)
Grand Coupe 4-türig, T91)
mit kleinsten 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10)
Serienreifen 225/..) A94a) K04) T91) BF2) G01)
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K04) BF2)
235/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K04) BF2) G01) V00)
235/35R19 275/30R19 A01) bis A10)
K02) K82) BF2) G01) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
560X e1*2001/116*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35
145 bis 200 BMW 5er XDrive 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
A94) T91) BF1)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
A94) K04) BF1)
255/30R19 255/30R19 A01) bis A10)
A94) K04) T91) BF1)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
K04) BF1)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. : CD5
Seite : 7 / 17
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e1*2007/46*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35
100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10)
xDrive A94) BF2) ER2)
(Limousine, außer 550i 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)
und M550D) A94) BF2) ER2)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K04) BF2) ER2)
225/45R19 245/40R19 A02) bis A10)
A94) BF2) ER2) V00)
225/45R19 255/40R19 A01) bis A10)
K04) BF2) ER2) V00)
225/45R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02) K28) BF2) ER2) V00)
235/40R19 265/35R19 A01) bis A10)
K04) BF2) ER2) V00)
235/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K04) BF2) ER2) V00)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K04) BF2) ER2) V00)
245/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02) K28) BF2) ER2) V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02) K28) BF2) ER2) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e1*2007/46*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35
280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)
xDrive A94) N255) BF2) ER2)
(Limousine, nur 550i 255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
und M550D) K04) N265) BF2) ER2)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K04) BF2) ER2) V00)
245/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02) K28) BF2) ER2) V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02) K28) BF2) ER2) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. : CD5
Seite : 8 / 17
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5K e1*2007/46*0455*..
K-N1 e1*2007/46*0508*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35
100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10)
xDrive A94) T95) BF2) ER2)
(Kombi, außer 550i und 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)
M550D) A94) BF2) ER2)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K04) BF2) ER2)
225/45R19 245/40R19 A02) bis A10)
A94) BF2) ER2) V00)
225/45R19 255/40R19 A01) bis A10)
K04) BF2) ER2) V00)
225/45R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02) K28) BF2) ER2) V00)
235/40R19 265/35R19 A01) bis A10)
K04) BF2) ER2) V00)
235/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K04) BF2) ER2) V00)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K04) BF2) ER2) V00)
245/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02) K28) BF2) ER2) V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02) K28) BF2) ER2) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5K e1*2007/46*0455*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35
280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)
xDrive A94) BF2) ER2)
(Kombi, nur 550i und 255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
M550D) K04) BF2) ER2)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K04) BF2) ER2) V00)
245/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02) K28) BF2) ER2) V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02) K28) BF2) ER2) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. : CD5
Seite : 9 / 17
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6C e1*2007/46*0562*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35
230 bis 235 BMW 6er 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio, Grand A94) BF2) E19a)
Coupe; Ausführungen mit 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
kleinsten Serienreifen A94) T93) BF2) E19a)
225/..) 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)
A94) BF2) E19a)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
A94) BF2) E19a)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
BF2) E19a)
245/35R19 285/30R19 A01) bis A10)
K02) BF2) E19a) V00)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K04) BF2) E19a) V00)
245/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02) K83) BF2) E19a) V00)
255/35R19 285/30R19 A01) bis A10)
K02) BF2) E19a) V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02) K83) BF2) E19a) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6C e1*2007/46*0562*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35
300 bis 330 BMW 6er 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio, Grand A94) T93) BF2) E19a)
Coupe. Ausführungen mit 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)
kleinsten Serienreifen A94) BF2) E19a)
245/..) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
A94) BF2) E19a)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
BF2) E19a) G01)
245/35R19 285/30R19 A01) bis A10)
K02) BF2) E19a) V00)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K04) BF2) E19a) V00)
245/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02) K83) BF2) E19a) V00)
255/35R19 285/30R19 A01) bis A10)
K02) BF2) E19a) V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02) K83) BF2) E19a) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. : CD5
Seite : 10 / 17
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M3 e1*2007/46*0377*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35
272 bis 302 BMW M2, M2 235/35R19 M+S 275/30R19 M+S A01) bis A10)
Competition K02) B80) BF2) V00)
235/40R19 M+S 275/35R19 M+S A01) bis A10)
K02) B80) BF2) V00)
245/35R19 M+S 265/35R19 M+S A01) bis A10)
K04) B80) BF2)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M3 e1*2007/46*0377*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35
317 bis 331 BMW M4 255/35R19 M+S 255/35R19 M+S A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) A94) BF2) EB1)
255/35R19 M+S 275/35R19 M+S A02) bis A10)
BF2) EB1)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X1 e1*2007/46*0275*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35
85 bis 190 BMW X1 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
K04) BF1)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K04) BF1)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
K04) K78) BF1)
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K04) K78) BF1) V00)
235/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K04) BF1) V00)
235/35R19 275/30R19 A01) bis A10)
K04) BF1) V00)
245/35R19 275/30R19 A01) bis A10)
K04) BF1) V00)
245/35R19 285/30R19 A01) bis A10)
K04) K78) BF1) V00)
255/35R19 285/30R19 A01) bis A10)
K04) K78) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. : CD5
Seite : 11 / 17
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X83 e1*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35
100 bis 210 BMW X3 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)
K02) BF3)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K02) BF3)
235/45R19 255/40R19 A01) bis A10)
K02) BF3) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X3 e1*2007/46*0512*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35
100 bis 210 BMW X3, X4 245/45R19 245/45R19 A01) bis A10)
(kleinste K04) M00) BF2) ER1)
Serienradgröße 17Zoll) 255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K04) BF2) ER2)
245/45R19 275/40R19 A01) bis A10)
K02) K80) BF2) ER1) V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02) BF2) ER2) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X3 e1*2007/46*0512*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35
225 bis 265 BMW X3, X4 245/45R19 245/45R19 A01) bis A10)
(kleinste K04) M00) BF2) ER1)
Serienradgröße 18Zoll) 255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K04) BF2) ER2)
245/45R19 275/40R19 A01) bis A10)
K02) K80) BF2) ER1) V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02) BF2) ER2) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. : CD5
Seite : 12 / 17
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89 e1*2001/116*0499*..
ZR e1*2007/46*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35
115 bis 190 BMW Z4 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(serienmäßig kl. K04) BF1) G01)
Sommerbereifung vorn 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
und hinten 225/45R17) K04) BF1) V00)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K04) K75) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89 e1*2001/116*0499*..
ZR e1*2007/46*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET30 9½Jx19H2, ET35
225 bis 250 BMW Z4 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10)
(serienmäßig kl. K04) BF1) G01)
Sommerbereifung vorn 245/30R19 M+S 245/30R19 M+S A01) bis A10)
225/.. und hinten 255/..) K04) M00) BF1)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K04) BF1) V00)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K04) K75) BF1) V00)
235/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K04) K75) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. : CD5
Seite : 13 / 17
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B80) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, bei denen an Achse 1 eine Bremsscheibe mit einem
Durchmesser von 380mm verbaut ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. : CD5
Seite : 14 / 17
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5248
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5276
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5284
Anzugsmoment: 140 Nm
E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
E66) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
• Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04
• Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05
• Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07
E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
• Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05
E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
• Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
• Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03
EB1) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. M Brembo mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø380x32 mm
• Achse 2: 2-Kolben Festsattel Kennz. M mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø370x24 mm
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1440 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G4T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
255/30R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. : CD5
Seite : 15 / 17
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem
Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserieblech
anzulegen,
• die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
kürzen.
K75) An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel an seinem stabileren Teil aus Kunststoff warm in
Richtung äußerem Radhaus einzuformen und klebend zu befestigen.
K76) An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel oberhalb der Radhausausschnittkante im Bereich von
der Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne eng an das äußere Radhaus anzulegen und
klebend zu befestigen.
K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte
um 5 mm zu kürzen,
• der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über die
gekürzte Radhauskante hinaus ragt.
K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich von
Tür- Oberkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
• die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten
Radhauskante zu kürzen,
• der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Blech- Radhauskante zu
klemmen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. : CD5
Seite : 16 / 17
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad vor
Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das
äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
• die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
Befestigungsschraube zu kürzen.
K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Befestigungslasche im Bereich der Stoßfängeroberkante ist um 10mm zu kürzen,
• die Befestigungsschraube ist um 5mm nach hinten zu versetzen,
• der Filzinnenkotflügel ist eng ans Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. : CD5
Seite : 17 / 17
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-9519
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage CD5 mit den Seiten 1-17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ BLX-9519 des Auftraggebers Borbet GmbH
Geschäftsstelle Essen, 12.04.2023