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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. :                CD10
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-9519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  BLX-9519
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             Borbet
Montageposition:                                      Hinterachse **)
Radausführung:                                            LK120
Radausführungskennz.:                                     LK120
Radgröße:                                               9½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      720 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr.
49548*07) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         5248        120 Nm
                Schaftlänge 30 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5253       140 Nm
                Schaftlänge 33 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                        5276       140 Nm
                Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. :                CD10
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-9519


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
390L                             e1*2001/116*0308*..
390X                             e1*2001/116*0344*..
392C                             e1*2001/116*0346*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx19H2, ET40   9½Jx19H2, ET35
85 bis 240       BMW 3er                  245/30R19        245/30R19                       A01) bis A10)
                 (Limousine, Kombi,                        K04) M00) N255)                 BF1)
                 Cabrio, Coupe )                           T89)
                                          225/35R19        255/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF1) V00)
                                          225/35R19        265/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) K68)                       BF1) G4T) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                               e1*2007/46*0316*..
3K                               e1*2007/46*0315*..
3L                               e1*2007/46*0314*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx19H2, ET40   9½Jx19H2, ET35
85 bis 240       BMW 3er                  245/30R19        245/30R19                       A01) bis A10)
                 (Limousine, bis EG-                       K04) M00) N255)                 BF1) E66)
                 Genehmig.-Nr.                             T89)
                 e1*2007/46*0314*04;      225/35R19        255/30R19                       A01) bis A10)
                 Kombi, bis EG-                            K04)                            BF1) E66) V00)
                 Genehmig.-Nr.
                 e1*2007/46*0315*05;
                 Coupe/Cabrio, bis EG-    225/35R19        265/30R19                       A01) bis A10)
                 Gen.-Nr.                                  K04) K68)                       BF1) E66) G4T) V00)
                 e1*2007/46*0316*07 )
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. :                CD10
Seite :                     3/7
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-9519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
560X                           e1*2001/116*0322*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx19H2, ET40     9½Jx19H2, ET35
145 bis 200      BMW 5er XDrive         235/35R19          235/35R19                       A02) bis A10)
                                                           A94) T91)                       BF1)
                                        245/35R19          245/35R19                       A01) bis A10)
                                                           A94) K04)                       BF1)
                                        255/30R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                                           A94) K04) T91)                  BF1)
                                        255/35R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF1)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                            e1*2001/116*0249*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx19H2, ET40     9½Jx19H2, ET35
100 bis 210      BMW X3                 245/40R19          245/40R19                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            BF2)
                                        255/40R19          255/40R19                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            BF2)
                                        235/45R19          255/40R19                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            BF2) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                              e1*2007/46*0512*..
X-N1                            e1*2007/46*0454*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½Jx19H2, ET40    9½Jx19H2, ET35
100 bis 210      BMW X3, X4              245/45R19         245/45R19                       A01) bis A10)
                 (kleinste                                 K04) M00)                       BF3) ER1)
                 Serienradgröße 17Zoll)  255/40R19         255/40R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF3) ER2)
                                         245/45R19         275/40R19                       A01) bis A10)
                                                           K02) K80)                       BF3) ER1) V00)
                                         255/40R19         285/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            BF3) ER2) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. :                CD10
Seite :                     4/7
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-9519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                              e1*2007/46*0512*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½Jx19H2, ET40    9½Jx19H2, ET35
225 bis 265      BMW X3, X4              245/45R19         245/45R19                       A01) bis A10)
                 (kleinste                                 K04) M00)                       BF3) ER1)
                 Serienradgröße 18Zoll)  255/40R19         255/40R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF3) ER2)
                                         245/45R19         275/40R19                       A01) bis A10)
                                                           K02) K80)                       BF3) ER1) V00)
                                         255/40R19         285/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            BF3) ER2) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519, LK120 (ABE-Nr. 49548*07) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
        Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
        Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
        über die Radkontur hinausragen.

A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
        Befestigungsteile zu verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. :                CD10
Seite :                     5/7
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-9519


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: 5248
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5253
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: 5276
       Anzugsmoment: 140 Nm

E66)   Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
       • Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04
       • Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05
       • Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 1440 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. :                CD10
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-9519


G4T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     255/30R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K68)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
          oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem
          Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserieblech
          anzulegen,
       • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
          auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
          kürzen.

K80)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich von
          Tür- Oberkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
       • die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten
          Radhauskante zu kürzen,
       • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Blech- Radhauskante zu
          klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49547 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000771-E0-015
Anlage-Nr. :                CD10
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-9519


T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage CD10 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ BLX-9519 des Auftraggebers Borbet GmbH

Geschäftsstelle Essen, 12.04.2023