Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49547
Nr. :                      RA-000771-D0-015
Anlage-Nr. :               38b
Seite :                    1/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-9519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 BLX-9519
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             Borbet
Montageposition:                                      Hinterachse *
Radausführung:                                            LK112
Radgröße:                                               9½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                         720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm
 * Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BLX-8519 (ABE-Nr. 49548*05)
an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp BLX-8519, LK112 (ABE-Nr. 49548*05) zu entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
5L, 5E                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           5246     120 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
3T, NS, NU                        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              5246   140 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm



RA-000771-D0-015-38b~SK-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49547
Nr. :                      RA-000771-D0-015
Anlage-Nr. :               38b
Seite :                    2/8                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-9519



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NU                             e8*2007/46*0272*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET35          9.5x19,ET40
85 bis 110      Skoda Karoq             235/40R19            235/40R19                       A01) bis A10)
                (Frontantrieb)                               K04)                            GGB)

                                               245/35R19              245/35R19              A01) bis A10)
                                                                      K02)

                                               245/40R19              245/40R19              A01) bis A10)
                                                                      K02)                   GGA)

                                               255/35R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                                                      K02)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (ABE-Nr. 49548*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
NS                              e8*2007/46*0249*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x19,ET35          9.5x19,ET40
82 bis 140      Skoda Kodiaq, Skoda      245/45R19            245/45R19                      A02) bis A10)
                Kodiaq Scout                                  M00)

                                               255/45R19              255/45R19              A01) bis A10)ER4)
                                                                      K04)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (ABE-Nr. 49548*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NS                             e8*2007/46*0249*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET35          9.5x19,ET40
176             Skoda Kodiaq RS         245/45R19            245/45R19                       A02) bis A10)
                                                             M00)

                                               255/45R19              255/45R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (ABE-Nr. 49548*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000771-D0-015-38b~SK-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49547
Nr. :                      RA-000771-D0-015
Anlage-Nr. :               38b
Seite :                    3/8                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-9519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                              e11*2007/46*0243*..
5E                              e11*2007/46*0244*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x19,ET35          9.5x19,ET40
63 bis 110      Skoda Octavia            245/30R19            245/30R19                      A01) bis A10)
                (Limousine und Kombi,                         K04)K28)K51)M00)               E57)E61)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-
                Hinterachse)

Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (ABE-Nr. 49548*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                              e11*2007/46*0243*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x19,ET35          9.5x19,ET40
81 bis 135      Skoda Octavia Scout      245/30R19            245/30R19                      A01) bis A10)
                                                              K04)M00)                       E61)

Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (ABE-Nr. 49548*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3T                               e11*2001/116*0326*..
3T                               e11*2007/46*0014*..
3T                               e8*2007/46*0317*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x19,ET35          9.5x19,ET40
88 bis 206      Skoda Superb 3            235/35R19            235/35R19                     A02) bis A10)
                (3V; Limousine, Kombi; ab                      T91)                          E60a)
                Modelljahr 2015)
                                          245/35R19            245/35R19                     A01) bis A10)
                                                               K04)                          E60a)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (ABE-Nr. 49548*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000771-D0-015-38b~SK-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49547
Nr. :                      RA-000771-D0-015
Anlage-Nr. :               38b
Seite :                    4/8                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-9519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                             e11*2007/46*0010*..
5L                             e11*2007/46*0034*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET35          9.5x19,ET40
77 bis 125      Skoda Yeti              235/35R19            235/35R19                       A01) bis A10)
                                                             K02)T91)                        G0U)

                                               245/30R19              245/30R19              A01) bis A10)
                                                                      K02)M00)               T89)

                                               245/35R19              245/35R19              A01) bis A10)
                                                                      K02)K48)               G0U)

                                               255/30R19              255/30R19              A01) bis A10)
                                                                      K02)T91)

                                               255/35R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                                                      K02)K48)               G0U)

                                               225/35R19              255/30R19              A01) bis A10)
                                                                      K02)T91)               V00)

                                               225/40R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                                                      K02)K48)               G0U)V00)
Die Verwendung des Rades BLX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8519 (ABE-Nr. 49548*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




RA-000771-D0-015-38b~SK-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49547
Nr. :                      RA-000771-D0-015
Anlage-Nr. :               38b
Seite :                    5/8                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-9519


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E57) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel
     „VL“.

E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):
     - ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32
     - ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*22
     - ab EG-Genehmigungs-Nr. e8*2007/46*0317*00




RA-000771-D0-015-38b~SK-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49547
Nr. :                      RA-000771-D0-015
Anlage-Nr. :               38b
Seite :                    6/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-9519


E61) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
     - e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
     - e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13

ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1390 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
     225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GGA)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
    225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer
    dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GGB)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
    215/55R17, 225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19
    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
    Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
    beachten.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000771-D0-015-38b~SK-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49547
Nr. :                      RA-000771-D0-015
Anlage-Nr. :               38b
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-9519


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K48) An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10
     mm warm in Richtung Vorderachse einzuformen.




K50) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° vor und 30° hinter
        der Radmitte sind zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
        Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

RA-000771-D0-015-38b~SK-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49547
Nr. :                      RA-000771-D0-015
Anlage-Nr. :               38b
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-9519


T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 38b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BLX-9519 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 14.03.2019




RA-000771-D0-015-38b~SK-5-112-57-ET40.docx