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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48357 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55044111 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ BS4 65533
               Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 10

               Auftraggeber                    Borbet GmbH
                                               Hauptstraße 5
                                               59969 Hallenberg-Hesborn
                                               QM-Nr. 49 02 0231709

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          BS4
               Typ                             BS4 65533
               Radgröße                        6,5Jx15H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                  Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               LK 100       BS4 65533 LK 100 / Ø64 -Ø60,1         4/100/60,1          33         570    1985

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      48357
               Herstellerzeichen               BORBET
               Radtyp und Ausführung           BS4 65533 (s.o.)
               Radgröße                        6,5Jx15H2
§22 48357*04




               Einpresstiefe                   ET (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°     110                      30                 5222
               S02   Mutter M12x1,25          Kegel 60°     110                      -                  5334
               S03   Schraube M12x1,5         Kegel 60°     105                      30                 5222
               S04   Schraube M12x1,5         Kegel 60°     100                      30                 5222

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Dacia
                                               Mitsubishi
                                               Nissan
                                               Renault

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48357 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55044111 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ BS4 65533
               Hersteller                       Borbet GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 10

               Handelsbezeichnung       kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Dacia Dokker             55-96        185/65R15   A33 T88 T92 116                     A14 A19 A58
               SD                       55-96        195/60R15   A01 A12 K2b K4h K6g K6i K8h T88     KOV S01
               e2*2001/116*                                      T92 116
               0314*55-..;              55-96        205/55R15   A01 A12 K2b K4h K6g K6i K8h T88
               e2*2007/46*0030*16-..                             T92 116
               (OSD../8SD../SD*O../S
               D*8..)
               Dacia Lodgy              59-96        185/65R15   A90                                 A14 A19 A58
               SD (JSD../SD*J..)        59-96        195/60R15   A01 A12 K4g K6g K6i                 KOV V15 S01
               e2*2001/116*             59-96        205/55R15   A01 A12 K4g K6g K6i
               0314*49-..               59-96        225/50R15   A01 A12 K1a K1b K2b K4g K6h K6i
                                                                 K8h
               Dacia Logan (I)          50-77        185/65R15                                       A12 A14 A19
               SD/SR                    50-77        195/60R15   A01 K17                             Sth V15 S03
               e2*2001/116*             50-77        205/55R15   A01 K17 K56
               0314*00-61;              50-77        205/60R15   A01 K17 K41 K56
               0323*00-29;              50-77        225/50R15   A01 K17 K1a K1b K2b K41 K44 K56
               e2*2007/46*0030*..;
§22 48357*04




               e2*2007/46*0013*..
               Dacia Logan MCV (I)      50-77        185/65R15   K56                                 A01 A12 A14
               SD/SR                    50-77        195/60R15   K2b K44 K56                         A19 Car V15
               e2*2001/116*             50-77        205/55R15   K2b K44 K56                         S03
               0314*00-61;              50-77        205/60R15   K2b K44 K56
               0323*00-29;              50-77        225/50R15   K17 K1a K1b K2b K44 K56
               e2*2007/46*0030*..;
               e2*2007/46*0013*..
               - Kombi
               Dacia Logan MCV (II)     53-74        185/65R15   A33                                 A14 A19 A58
               SD/SR                    53-74        195/60R15   A90                                 Car KOV V15
               e2*2001/116*             53-74        205/55R15   A01 A12 K1b                         S03
               0314*64-.., 0323*31-..   53-74        205/60R15   A01 A12 K1b
               - Kombi                  53-74        225/50R15   A01 A12 K1c K2b
               - (7SD/7SR../SD*7..)
               Dacia Sandero (II)       53-74        185/65R15                                       A12 A14 A19
               SD/SR                    53-74        195/60R15   A01 K2b                             A58 Flh KOV
               e2*2001/116*             53-74        205/55R15   A01 K1b K2b                         V15 S03
               0314*58-..;0323*29-..;   53-74        205/60R15   A01 K1b K2b
               e2*2007/46*0030*20-..    53-74        225/50R15   A01 K1a K1b K2b K4h K6i
               - (5SD../5SR../SD*5..)
               Dacia Sandero (III)      49-74        185/60R15   A33                                 A14 A19 A58
               DJF                      49-74        185/65R15   A33                                 Flh KOV NoE
               e19*2007/46*0026*..      49-74        195/60R15   A01 A12 K1a K1b K2c K4h K6i K8j     NoP S03
                                        49-74        205/55R15   A01 A12 K1a K1b K2c K4h K5r K6i
                                                                 K8j
                                        49-74        205/60R15   A01 A12 K1a K1b K2c K4h K5r K6i
                                                                 K8j




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48357 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55044111 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ BS4 65533
               Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                               Seite 3 von 10
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Dacia Sandero           50-77        185/65R15   A13                              A14 A19 Flh
               Stepway (I)             50-77        195/60R15   A13                              KMV S03
               SD/SR                   50-77        205/55R15   A01 A12 K2b
               e2*2001/116*            50-77        205/60R15   A01 A12 K2b
               0314*00-61;             50-77        225/50R15   A01 A12 K1a K2b
               0323*00-29
               Mitsubishi Colt       49-69          185/60R15   A90                              A14 A19 A58
               RJA                   49-69          185/65R15   A90                              Flh MHy S01
               e2*2007/46*0676*22-.. 49-69          195/60R15   A01 A12 K6i K8h
                                     49-69          205/55R15   A01 A12 K2b K6i K8m
               Nissan Note           59, 66, 72     185/65R15                                    A12 A14 A19
               E12                   59, 66, 72     195/60R15   A01 K1a K2b                      A58 V15 S02
               e11*2007/46*0753*..   59, 66, 72     205/55R15   A01 K1c K2b
                                     59, 66, 72     225/50R15   A01 K1c K2c K3s K8h
               Renault Captur (I)    66             195/65R15                                    A12 A14 A19
               R                     66             195/70R15                                    A58 B03 S03
               e2*2001/116*          66             205/65R15
               0327*52-..            66             215/60R15
                                     66             215/65R15
§22 48357*04




                                     66             225/60R15   A01 K2b K6w K8c
               Renault Clio (II)     120, 124       185/55R15   M+S R09                          A01 A12 A14
               B                     40-79          195/45R15   T78                              A19 K42 K46
               e2*93/81*0126*..      42-79          185/55R15                                    S04
               e2*98/14*0126*..      42-79          195/50R15
               Renault Clio (IV)     48-87          185/60R15   K6j                              A01 A12 A14
               R                     48-87          185/65R15   K6j                              A19 A58 B03
               e2*2001/116*          48-87          195/60R15   K2b K6g K6j K8h                  Car Flh RC4
               0327*46-..;           48-87          205/55R15   K1a K2c K5a K6h K6j K8m          S03
               e2*2007/46*0008*16-.. 48-87          205/60R15   K1a K2c K5a K6h K6j K8m
               - incl. Facelift 2016
               Renault Clio (V)      48-103         185/60R15   A90                              A14 A19 A58
               RJA                   48-103         185/65R15   A90                              Flh MHy S01
               e2*2007/46*0676*..    48-103         195/60R15   A01 A12 K6i K8h
               - incl. Facelift 2023 48-103         205/55R15   A01 A12 K2b K6i K8m
               Renault Megane (I)    59-85          185/60R15   K1a K56                          A01 A12 A14
               BA                    59-85          195/55R15   K1a K2b K41 K42 K56              A19 B02 B03
               e2*93/81*0010*..      59-85          205/50R15   K1c K2b K41 K42 K56              K46 X24 S04
               e2*98/14*0010*..
               Renault Megane (I)    72-84          185/60R15   K1a K56                          A01 A12 A14
               Cabrio                72-84          195/55R15   K1a K2b K41 K42 K56              A19 B02 B03
               EA                    72-84          205/50R15   K1c K2b K41 K42 K56              K46 X24 S04
               e2*93/81*0103*..
               e2*98/14*0103*..
               Renault Megane (I)    59-85          185/60R15   K1a K56                          A01 A12 A14
               Classic               59-85          195/55R15   K1a K2b K41 K42 K56              A19 B02 B03
               LA                    59-85          205/50R15   K1c K2b K41 K42 K56              K46 X24 S04
               e2*93/81*0072*..,
               e2*98/14*0072*..




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48357 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55044111 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ BS4 65533
               Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 10
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Renault Megane (I)      72-84        185/60R15     K1a K56                               A01 A12 A14
               Coupé                   72-84        195/55R15     K1a K2b K41 K42 K56                   A19 B02 B03
               DA                      72-84        205/50R15     K1c K2b K41 K42 K56                   K46 X24 S04
               e2*93/81*0009*..
               e2*98/14*0009*..
               Renault Scenic (II)     60-83        195/65R15     A13 T91 T95 116                       A14 A19 A60
               JM                      60-83        205/60R15     A13 T90 T91 T95 116                   B03 V15 S04
               e2*2001/116*0274*..     60-83        215/60R15     A12 116
               - Scenic / Gr. Scenic   60-83        225/55R15     A01 A12 K29 K2b T92 116
               Renault Twingo (II)     43           185/55R15     A01 G03                               A12 A14 A19
               N                       43-56        195/45R15     X10                                   Flh S03
               e2*2001/116*0359*..;    43-75        195/50R15
               e2*2007/46*0122*..      43-75        205/45R15
               - incl. Facelift 2012   47-75        185/55R15
                                       47-75        195/45R15     A01 G51


               Allgemeine Hinweise
§22 48357*04




               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48357 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55044111 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ BS4 65533
               Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                                Seite 5 von 10
               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
               gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
               nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               116      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1160 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
§22 48357*04




               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48357 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55044111 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ BS4 65533
               Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                                     Seite 6 von 10
               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
               ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
               Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
               Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
               R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
               überprüfen.

               G51     Ist die Reifengröße 165/65R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
§22 48357*04




               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
               erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
               Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
               eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K17    An Achse 1 ist durch Umlegen der Befestigungslaschen am Radlauf eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K29     Die äußeren Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Filz- bzw. Kunststoffeinsätze
               in den hinteren Radhäusern sind zu entfernen und die Filz- bzw. Kunststoffeinsätze durch geeignete
               Maßnahmen neu zu befestigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48357 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55044111 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ BS4 65533
               Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                                      Seite 7 von 10
               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
               dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

               K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
§22 48357*04




               K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K4g    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

               K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
               ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5r    An Achse 1 ist das Halteblech der Radhausverbreiterung an den Radhausausschnittkanten im
               Bereich Radmitte vollständig anzulegen.

               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
               Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
               umzulegen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48357 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55044111 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ BS4 65533
               Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                              Seite 8 von 10
               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 100mm hinter
               Radmitte um 5mm aufzuweiten.

               K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
§22 48357*04




               MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               RC4     Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5, 6, 7 oder R).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Stufenheck.

               T78    Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 48357 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55044111 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ BS4 65533
               Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                                       Seite 9 von 10
               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
§22 48357*04




               berücksichtigen.

               V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

               Nr.   1   175/55R15     195/50R15
               Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
               Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
               Nr.   4   205/55R15     225/50R15
               Nr.   5   205/65R15     225/60R15
               Nr.   6   235/70R15     275/60R15

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               X10    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 165/70R13
               bzw. 165/65R14 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               X24      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/60R15
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 5. August 2024 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55044111 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ BS4 65533
               Hersteller                    Borbet GmbH

                                                                                                   Seite 10 von 10

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2011.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 5. August 2024
§22 48357*04




               Wagner                                                               00432839.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               Hinweisblatt „Radabdeckung“

               Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
               Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
               erhältlich sind, gem. den Auflagen

               K1a, K1b, K1c und
               K2a, K2b, K2c

               hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
               kleben.

                                                           Vorderachse
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               Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                           Hinterachse




               Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte
               Hinweisblatt „Radabdeckung“

               Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
               Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
               erhältlich sind, gem. den Auflagen

               K1a, K1b, K1c und
               K2a, K2b, K2c

               hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
               kleben.

                                                           Vorderachse
§22 48357*04




               Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                           Hinterachse




               Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte