GUTACHTEN zur ABE Nr. 48357 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55044111 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ BS4 65533
Hersteller Borbet GmbH
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Auftraggeber Borbet GmbH
Hauptstraße 5
59969 Hallenberg-Hesborn
QM-Nr. 49 02 0231709
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell BS4
Typ BS4 65533
Radgröße 6,5Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
LK 100 BS4 65533 LK 100 / Ø64 -Ø60,1 4/100/60,1 33 570 1985
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 48357
Herstellerzeichen BORBET
Radtyp und Ausführung BS4 65533 (s.o.)
Radgröße 6,5Jx15H2
§22 48357*04
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
Befestigungsmittel
S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 30 5222
S02 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 110 - 5334
S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 105 30 5222
S04 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 30 5222
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Dacia
Mitsubishi
Nissan
Renault
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48357 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55044111 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ BS4 65533
Hersteller Borbet GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Dokker 55-96 185/65R15 A33 T88 T92 116 A14 A19 A58
SD 55-96 195/60R15 A01 A12 K2b K4h K6g K6i K8h T88 KOV S01
e2*2001/116* T92 116
0314*55-..; 55-96 205/55R15 A01 A12 K2b K4h K6g K6i K8h T88
e2*2007/46*0030*16-.. T92 116
(OSD../8SD../SD*O../S
D*8..)
Dacia Lodgy 59-96 185/65R15 A90 A14 A19 A58
SD (JSD../SD*J..) 59-96 195/60R15 A01 A12 K4g K6g K6i KOV V15 S01
e2*2001/116* 59-96 205/55R15 A01 A12 K4g K6g K6i
0314*49-.. 59-96 225/50R15 A01 A12 K1a K1b K2b K4g K6h K6i
K8h
Dacia Logan (I) 50-77 185/65R15 A12 A14 A19
SD/SR 50-77 195/60R15 A01 K17 Sth V15 S03
e2*2001/116* 50-77 205/55R15 A01 K17 K56
0314*00-61; 50-77 205/60R15 A01 K17 K41 K56
0323*00-29; 50-77 225/50R15 A01 K17 K1a K1b K2b K41 K44 K56
e2*2007/46*0030*..;
§22 48357*04
e2*2007/46*0013*..
Dacia Logan MCV (I) 50-77 185/65R15 K56 A01 A12 A14
SD/SR 50-77 195/60R15 K2b K44 K56 A19 Car V15
e2*2001/116* 50-77 205/55R15 K2b K44 K56 S03
0314*00-61; 50-77 205/60R15 K2b K44 K56
0323*00-29; 50-77 225/50R15 K17 K1a K1b K2b K44 K56
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
- Kombi
Dacia Logan MCV (II) 53-74 185/65R15 A33 A14 A19 A58
SD/SR 53-74 195/60R15 A90 Car KOV V15
e2*2001/116* 53-74 205/55R15 A01 A12 K1b S03
0314*64-.., 0323*31-.. 53-74 205/60R15 A01 A12 K1b
- Kombi 53-74 225/50R15 A01 A12 K1c K2b
- (7SD/7SR../SD*7..)
Dacia Sandero (II) 53-74 185/65R15 A12 A14 A19
SD/SR 53-74 195/60R15 A01 K2b A58 Flh KOV
e2*2001/116* 53-74 205/55R15 A01 K1b K2b V15 S03
0314*58-..;0323*29-..; 53-74 205/60R15 A01 K1b K2b
e2*2007/46*0030*20-.. 53-74 225/50R15 A01 K1a K1b K2b K4h K6i
- (5SD../5SR../SD*5..)
Dacia Sandero (III) 49-74 185/60R15 A33 A14 A19 A58
DJF 49-74 185/65R15 A33 Flh KOV NoE
e19*2007/46*0026*.. 49-74 195/60R15 A01 A12 K1a K1b K2c K4h K6i K8j NoP S03
49-74 205/55R15 A01 A12 K1a K1b K2c K4h K5r K6i
K8j
49-74 205/60R15 A01 A12 K1a K1b K2c K4h K5r K6i
K8j
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48357 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55044111 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ BS4 65533
Hersteller Borbet GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Sandero 50-77 185/65R15 A13 A14 A19 Flh
Stepway (I) 50-77 195/60R15 A13 KMV S03
SD/SR 50-77 205/55R15 A01 A12 K2b
e2*2001/116* 50-77 205/60R15 A01 A12 K2b
0314*00-61; 50-77 225/50R15 A01 A12 K1a K2b
0323*00-29
Mitsubishi Colt 49-69 185/60R15 A90 A14 A19 A58
RJA 49-69 185/65R15 A90 Flh MHy S01
e2*2007/46*0676*22-.. 49-69 195/60R15 A01 A12 K6i K8h
49-69 205/55R15 A01 A12 K2b K6i K8m
Nissan Note 59, 66, 72 185/65R15 A12 A14 A19
E12 59, 66, 72 195/60R15 A01 K1a K2b A58 V15 S02
e11*2007/46*0753*.. 59, 66, 72 205/55R15 A01 K1c K2b
59, 66, 72 225/50R15 A01 K1c K2c K3s K8h
Renault Captur (I) 66 195/65R15 A12 A14 A19
R 66 195/70R15 A58 B03 S03
e2*2001/116* 66 205/65R15
0327*52-.. 66 215/60R15
66 215/65R15
§22 48357*04
66 225/60R15 A01 K2b K6w K8c
Renault Clio (II) 120, 124 185/55R15 M+S R09 A01 A12 A14
B 40-79 195/45R15 T78 A19 K42 K46
e2*93/81*0126*.. 42-79 185/55R15 S04
e2*98/14*0126*.. 42-79 195/50R15
Renault Clio (IV) 48-87 185/60R15 K6j A01 A12 A14
R 48-87 185/65R15 K6j A19 A58 B03
e2*2001/116* 48-87 195/60R15 K2b K6g K6j K8h Car Flh RC4
0327*46-..; 48-87 205/55R15 K1a K2c K5a K6h K6j K8m S03
e2*2007/46*0008*16-.. 48-87 205/60R15 K1a K2c K5a K6h K6j K8m
- incl. Facelift 2016
Renault Clio (V) 48-103 185/60R15 A90 A14 A19 A58
RJA 48-103 185/65R15 A90 Flh MHy S01
e2*2007/46*0676*.. 48-103 195/60R15 A01 A12 K6i K8h
- incl. Facelift 2023 48-103 205/55R15 A01 A12 K2b K6i K8m
Renault Megane (I) 59-85 185/60R15 K1a K56 A01 A12 A14
BA 59-85 195/55R15 K1a K2b K41 K42 K56 A19 B02 B03
e2*93/81*0010*.. 59-85 205/50R15 K1c K2b K41 K42 K56 K46 X24 S04
e2*98/14*0010*..
Renault Megane (I) 72-84 185/60R15 K1a K56 A01 A12 A14
Cabrio 72-84 195/55R15 K1a K2b K41 K42 K56 A19 B02 B03
EA 72-84 205/50R15 K1c K2b K41 K42 K56 K46 X24 S04
e2*93/81*0103*..
e2*98/14*0103*..
Renault Megane (I) 59-85 185/60R15 K1a K56 A01 A12 A14
Classic 59-85 195/55R15 K1a K2b K41 K42 K56 A19 B02 B03
LA 59-85 205/50R15 K1c K2b K41 K42 K56 K46 X24 S04
e2*93/81*0072*..,
e2*98/14*0072*..
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48357 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55044111 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ BS4 65533
Hersteller Borbet GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Megane (I) 72-84 185/60R15 K1a K56 A01 A12 A14
Coupé 72-84 195/55R15 K1a K2b K41 K42 K56 A19 B02 B03
DA 72-84 205/50R15 K1c K2b K41 K42 K56 K46 X24 S04
e2*93/81*0009*..
e2*98/14*0009*..
Renault Scenic (II) 60-83 195/65R15 A13 T91 T95 116 A14 A19 A60
JM 60-83 205/60R15 A13 T90 T91 T95 116 B03 V15 S04
e2*2001/116*0274*.. 60-83 215/60R15 A12 116
- Scenic / Gr. Scenic 60-83 225/55R15 A01 A12 K29 K2b T92 116
Renault Twingo (II) 43 185/55R15 A01 G03 A12 A14 A19
N 43-56 195/45R15 X10 Flh S03
e2*2001/116*0359*..; 43-75 195/50R15
e2*2007/46*0122*.. 43-75 205/45R15
- incl. Facelift 2012 47-75 185/55R15
47-75 195/45R15 A01 G51
Allgemeine Hinweise
§22 48357*04
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48357 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55044111 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ BS4 65533
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Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Spezielle Auflagen und Hinweise
116 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1160 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
§22 48357*04
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48357 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55044111 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ BS4 65533
Hersteller Borbet GmbH
Seite 6 von 10
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.
G51 Ist die Reifengröße 165/65R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
§22 48357*04
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K17 An Achse 1 ist durch Umlegen der Befestigungslaschen am Radlauf eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K29 Die äußeren Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Filz- bzw. Kunststoffeinsätze
in den hinteren Radhäusern sind zu entfernen und die Filz- bzw. Kunststoffeinsätze durch geeignete
Maßnahmen neu zu befestigen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48357 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55044111 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ BS4 65533
Hersteller Borbet GmbH
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K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
§22 48357*04
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K4g An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.
K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K5r An Achse 1 ist das Halteblech der Radhausverbreiterung an den Radhausausschnittkanten im
Bereich Radmitte vollständig anzulegen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K6j An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48357 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55044111 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ BS4 65533
Hersteller Borbet GmbH
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K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8j An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 100mm hinter
Radmitte um 5mm aufzuweiten.
K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
§22 48357*04
MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
RC4 Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5, 6, 7 oder R).
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.
T78 Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48357 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55044111 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ BS4 65533
Hersteller Borbet GmbH
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T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
§22 48357*04
berücksichtigen.
V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 175/55R15 195/50R15
Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 4 205/55R15 225/50R15
Nr. 5 205/65R15 225/60R15
Nr. 6 235/70R15 275/60R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
X10 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 165/70R13
bzw. 165/65R14 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
X24 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/60R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 5. August 2024 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48357 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55044111 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ BS4 65533
Hersteller Borbet GmbH
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2011.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 5. August 2024
§22 48357*04
Wagner 00432839.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Hinweisblatt „Radabdeckung“
Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen
K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c
hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.
Vorderachse
§22 48357*04
Auflage „K1a“ Auflage „K1b“ Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der 0° bis 50° hinter der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte hinter der Radmitte
Hinterachse
Auflage „K2b“ Auflage „K2a“ Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der 0° bis 30° vor der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte hinter der Radmitte
Hinweisblatt „Radabdeckung“
Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen
K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c
hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.
Vorderachse
§22 48357*04
Auflage „K1a“ Auflage „K1b“ Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der 0° bis 50° hinter der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte hinter der Radmitte
Hinterachse
Auflage „K2b“ Auflage „K2a“ Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der 0° bis 30° vor der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte hinter der Radmitte