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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48357 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55044111 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ BS4 65533
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                          Seite 1 von 7

Auftraggeber                    Borbet GmbH
                                Hauptstraße 5
                                59969 Hallenberg-Hesborn
                                QM-Nr. 49 02 0231709

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          BS4
Typ                             BS4 65533
Radgröße                        6,5Jx15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                   Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                   (mm)
LK 100       BS4 65533 LK 100 / Ø64 -Ø56,1         4/100/56,1          40         580    1985

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      48357
Herstellerzeichen               BORBET
Radtyp und Ausführung           BS4 65533 (s.o.)
Radgröße                        6,5Jx15H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°     110                      -                  5308
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°     110                      30                 5260
S03   Schraube M14x1,25        Kegel 60°     140                      30                 5278
S04   Schraube M14x1,25        Kegel 60°     130                      30                 5278

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Honda
                                MG Rover
                                Mini/BMW
                                Mitsubishi

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55044111 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ BS4 65533
Hersteller                       Borbet GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic (VII)       66-81         195/60R15                                   A14 A19 A30
EP1, -2, -4                                                                       Flh S01
e11*98/14*
0173,0174,0188*..
Honda Civic (VII)       66-81         195/60R15                                   A14 A19 A30
EU5,-6,-7,-8,-9                                                                   Flh S01
e11*98/14*
0158-0161,0189*..
Honda Civic (VII)       88-92         195/60R15                                   A14 A19 A30
Coupé                                                                             B03 Cpe S01
EM2
e6*98/14*0080*..
Honda Insight           65            175/65R15   R37 R70                         A12 A14 A19
ZE2                     65            185/60R15   A01 K1c                         Flh S01
e6*2001/116*0130*..
Honda Jazz (I)          57,61         185/55R15   A01 K1a                         A12 A14 A19
GD1,GD5,GE2,GE3         57,61         195/50R15   A01 K1c K2b K42 K56             V15 S01
e6*98/14*0088,87*..,    57,61         205/50R15   A01 K1c K2b K42 K56 LK6
e6*2001/116*0101*..,
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz (II)         66, 73        175/65R15   K1a R70                         A01 A12 A14
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        185/60R15   K1c K2b                         A19 S01
e6*2001/116*            66, 73        195/55R15   K1c K2b K3b K5a K6a
0125, 0126, 0127,       66, 73        195/60R15   K1c K2b K3b K5a K6a
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz (II)         66, 73        175/65R15   K1a R70                         A01 A12 A14
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        185/60R15   K1c K2b                         A19 S01
e6*2007/46*             66, 73        195/55R15   K1c K2b K3b K5a K6a
0010, 0011, 0013,       66, 73        195/60R15   K1c K2b K3b K5a K6a
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz (III)        75            185/60R15   K1c                             A01 A12 A14
GK                      75            195/55R15   K1c                             A19 Flh KOV
e6*2007/46*0162*..      75            195/60R15   K1c                             S01
- incl. Facelift 2018   75            205/55R15   K1c
Honda Jazz (IV)         72            185/60R15   K1a K1b K2b                     A01 A12 A14
GR                      72            195/55R15   K1c K2b                         A19 A58 Flh
e6*2007/46*0415*..      72            195/60R15   K1c K2b                         KOV S01
- Hybrid
Rover 2..,-25,MG ZR     55-107        185/55R15   K42                             A01 A12 A14
RF, F                   55-107        195/50R15   K42                             A19 Npf S01
H224,                   55-107        205/50R15   K42 K56
e11*93/81,
2001/116*0016*..
Rover 4..,-45, MG ZS    55-110        185/55R15   R37 T81 T82                     A12 A14 A19
RT, T                   55-110        195/50R15                                   B03 V15 S01
H093,                   55-110        195/55R15
e11*93/81*0014*..,      55-110        205/50R15   A01 K1a K2b K42 K45
e11*2001/116*0014*.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48357 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55044111 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ BS4 65533
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mini One, Cooper, -S    65-85        175/65R15     A30 R70                               A14 A19 B03
Mini                    65-85        185/60R15     A12                                   Cbo Flh S04
e1*2001/116*            65-85        185/65R15     A12
0231*08-..              65-85        195/55R15     A01 A12 K1a K1b
- ab MJ 2007            65-85        195/60R15     A01 A12 K1a K1b
                        65-85        205/50R15     A01 A12 K1c K2a K2b
                        65-85        205/55R15     A01 A12 K1c K2a K2b K32
Mini One, Cooper, -S    55-90        175/65R15     R70                                   A12 A14 A19
Mini-N, UKL-C,/K,/L,/B- 55-90        185/60R15     A01 K2b                               B03 Car Cbo
L, -N1                  55-90        185/65R15     A01 K2b                               Cpe Flh S03
e1*2001/116*0343*..;    55-90        195/55R15     A01 K2b
e1*2007/46*             55-90        195/60R15     A01 K2b
0369, 0370, 0593*..     55-90        205/50R15     A01 K1a K1b K2b
e1*2007/46*0371*00-     55-90        205/55R15     A01 K1a K1b K2b
09,
e24*2007/46*0023*..
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupé/Roadster
Mini One, Cooper, -S    55-85        175/65R15     A30 R70                               A14 A19 B03
R50, Mini               55-85        185/60R15     A12                                   Cbo Flh S02
e1*98/14*0168*..,       55-85        185/65R15     A12
e1*2001/116*            55-85        195/55R15     A01 A12 K1a K1b
0231*00-07              55-85        195/60R15     A01 A12 K1a K1b
- bis MJ 2006           55-85        205/50R15     A01 A12 K1c K2a K2b
                        55-85        205/55R15     A01 A12 K1c K2a K2b K32
Mitsubishi Carisma      66           185/55R15                                           A12 A14 A19
DAO                     66           195/50R15                                           B02 S01
e4*93/81*0005*..,       66           195/55R15     A01 K42 K56
e4*98/14*0005*..


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48357 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55044111 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ BS4 65533
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                      Seite 4 von 7
Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48357 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55044111 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ BS4 65533
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                       Seite 5 von 7
B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K32     Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit
dieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48357 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55044111 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ BS4 65533
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                    Seite 6 von 7
K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48357 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55044111 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ BS4 65533
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                       Seite 7 von 7
V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   205/55R15     225/50R15
Nr.   5   205/65R15     225/60R15
Nr.   6   235/70R15     275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 13. Dezember 2022 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2011.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 13. Dezember 2022




Wagner                                                                 00401469.DOC




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