Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48358 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55044211 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ BS4 70627
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                          Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Borbet GmbH
                                Hauptstraße 5
                                59969 Hallenberg-Hesborn
                                QM-Nr. 49 02 0231709

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          BS4
Typ                             BS4 70627
Radgröße                        7,0Jx16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                   Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                   (mm)
LK 100       BS4 70627 LK 100 / Ø64 -Ø57,1         4/100/57,1          35         620    1990

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      48358
Herstellerzeichen               BORBET
Radtyp und Ausführung           BS4 70627 (s.o.)
Radgröße                        7,0Jx16H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°     110                      28,5               5254
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°     110                      30                 5215

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Seat
                                Skoda
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48358 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55044211 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ BS4 70627
Hersteller                       Borbet GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Arosa              37-74         195/40R16   T76                             A12 A14 A19
6H, 6HS                 37-74         195/45R16   A01 G01 K25 K2b K42             V16 S01
e1*95/54*,              37-74         215/40R16   A01 G01 K25 K2b K42
98/14*0049*..,
e9*98/14*0037*..
Seat Mii                44, 50, 55    195/45R16   K1a K2b                         A01 A12 A14
AA, AAN                 44, 50, 55    205/40R16   K1a K1b K2b                     A19 F16 Flh
e13*2007/46*1168*..;    44, 50, 55    205/45R16   K1a K1b K2b                     NoE V16 S02
e13*2007/46*1183*..     44, 50, 55    215/40R16   K2b K6g K8e R03
Seat Mii electric       61            195/45R16   K1a K2b                         A01 A12 A14
AA                      61            205/40R16   K1a K1b K2b                     A19 F16 Flh
e13*2007/46*1168*..     61            205/45R16   K1a K1b K2b                     V16 S02
                        61            215/40R16   K2b K6g K8e R03
Skoda Citigo            44, 50, 55    195/45R16   K1a K2b                         A01 A12 A14
AA, AAN                 44, 50, 55    205/40R16   K1a K1b K2b                     A19 F16 Flh
e13*2007/46*1169*..;    44, 50, 55    205/45R16   K1a K1b K2b                     NoE V16 S02
e13*2007/46*1184*..     44, 50, 55    215/40R16   K2b K6g K8e R03
- incl. Facelift 2017
Skoda Citigo E IV       61            195/45R16   K1a K2b                         A01 A12 A14
AA                      61            205/40R16   K1a K1b K2b                     A19 F16 Flh
e13*2007/46*1169*..     61            205/45R16   K1a K1b K2b                     V16 S02
- Elektro               61            215/40R16   K2b K6g K8e R03
VW cross UP!            55, 66        195/45R16   K2b                             A01 A12 A14
AA                      55, 66        205/40R16   K1a K2b                         A19 F16 Flh
e13*2007/46*1167*..     55, 66        205/45R16   K1a K2b                         KMV V16 S02
- incl. Facelift 2016   55, 66        215/40R16   K2b K6g K8e R03
VW e-UP!                60,61         195/45R16   K1a K2b                         A01 A12 A14
AA, AAN                 60,61         205/40R16   K1a K1b K2b                     A19 F16 Flh
e13*2007/46*1167*..;    60,61         205/45R16   K1a K1b K2b                     V16 S02
e13*2007/46*1182*..     60,61         215/40R16   K2b K6g K8e R03
- incl. Facelift 2016
VW Lupo                 37-77         195/40R16   T76                             A12 A14 A19
6X, 6E                                                                            N3L S01
e1*97/27,98/14,
2001/116*
0085,0114*..
VW UP!                  44-66         195/45R16   K1a K2b                         A01 A12 A14
AA, AAN                 44-66         205/40R16   K1a K1b K2b                     A19 F16 Flh
e13*2007/46*1167*..;    44-66         205/45R16   K1a K1b K2b                     NoE Npf V16
e13*2007/46*1182*..     44-66         215/40R16   K2b K6g K8e R03                 S02
- incl. Facelift 2016
VW UP! GTI              85            195/45R16   M+S                             A12 A14 A19
AA                      85            205/45R16   A01 K1a K1b M+S                 F16 Flh NoE
e13*2007/46*1167*20-                                                              S02
..




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48358 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55044211 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ BS4 70627
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48358 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55044211 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ BS4 70627
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6
A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48358 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55044211 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ BS4 70627
Hersteller                       Borbet GmbH

                                                                                    Seite 5 von 6
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

N3L     Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter
Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und
somit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.

NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T76    Reifen (LI 76) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslast bis 800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1    185/50R16       205/45R16
Nr. 2    185/60R16       205/55R16
Nr. 3    195/40R16       215/35R16
Nr. 4    195/45R16       215/40R16, 225/40R16
Nr. 5    195/50R16       215/45R16
Nr. 6    205/45R16       225/40R16
Nr. 7    205/50R16       225/45R16
Nr. 8    205/55R16       225/50R16, 245/45R16
Nr. 9    205/60R16       225/55R16
Nr. 10   215/40R16       225/40R16, 245/35R16
Nr. 11   215/55R16       235/50R16
Nr. 12   225/40R16       245/35R16
Nr. 13   225/50R16       245/45R16
Nr. 14   225/55R16       245/50R16
Nr. 15   225/60R16       245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 18. August 2023 in Lambsheim statt.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48358 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55044211 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ BS4 70627
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                      Seite 6 von 6
Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2011.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 18. August 2023




Wagner                                                               00415105.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim