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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                BS5 70638
Art des Rades:                               einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Borbet
Radausführung:                                            Lk 100
Radgröße:                                                7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   64,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        BOØ64,0/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                         620 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2000 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
8L, 8Z, 8X                        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    120 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm




RA-000613-B0-015-02~AU-5-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Typ:                          8L
ABE / EG-Genehmigung:         e1*95/54*0042*.., e1*98/14*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 132   Audi A3,                  205/55R16                                                      A02) bis A10)
              Audi A3 quattro
                                        225/45R16

                                                               225/50R16
                                                               A01)K35)
                                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                               vorne                hinten
                                                               205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)
                                                                                                       K35)V00)
Motorleistung       Handelsbezeichnungen                       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
 154 bis 165        Audi S3                                    205/55R16 M+S                           A02) bis A10)

e1*98/14*0042*19E   990/930 2WD (980/1030 4WD), S3 1040/1050                                           5/100/57



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8Z                                 e1*98/14*0131*.., e1*2001/116*0131*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 81           Audi A2                  195/45R16                                                 A02) bis A10)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8X                                 e1*2007/46*0414*..
8X                                 e1*2007/46*0509*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 136      Audi A1, A1 Sportback       185/50R16                         A02) bis A10)
                (3-türig, 5-türig)          M00)N195)T81)

                                           185/50R16 M+S
                                           M00)T81)W195)

                                           185/55R16
                                           M00)N195)

                                           185/55R16 M+S
                                           M00)W195)

                                           195/50R16
                                           N205)

                                           195/50R16 M+S

                                           205/45R16
                                           N215)

                                           205/45R16 M+S

                                           205/50R16
                                           G5E)N215)

                                           205/50R16 M+S
                                           G5E)

                                           215/45R16

                                           225/45R16




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




RA-000613-B0-015-02~AU-5-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


G5E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R15,
     225/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
     Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
     abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 17.12.2014




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