Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BS5 70638
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk 100
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 64,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ64,0/Ø57,1
geprüfte Radlast: 620 kg
bei Reifenabrollumfang: 2000 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1U, 6Y, 5J Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Typ: 1U
ABE / EG-Genehmigung: e11*95/54*0066*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132 Skoda Octavia, 205/50R16 A02) bis A10)
Skoda Octavia Kombi,
Skoda Octavia Kombi 4x4 205/55R16
225/45R16
A01)K33)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)
V00n)
e11*95/54*0066*45 2WD:1000/1000 4WD:1000/1070 5/100/57
RA-000613-A0-015-02c~SK-5-100-57-ET38.docx
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Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: 1U
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 110 Skoda Octavia, 205/50R16 A02) bis A10)
Skoda Octavia Kombi,
Skoda Octavia Kombi 4x4 205/55R16
225/45R16
A01)K33)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)
V00n)
e11*2007/46* 0011*04 2WD:1000/1000 5/100/57
Typ: 6Y
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 85 Skoda Fabia 195/45R16 A02) bis A10)
(Schrägheck, Kombi,
Stufenheck) 205/45R16
96 Skoda Fabia RS 205/45R16
e1*98/14*0123*43E 960/840 5/100/57
RA-000613-A0-015-02c~SK-5-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: 5J
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0291*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 77 Skoda Roomster 195/45R16 A01) bis A10)
A93) K04)
205/45R16
A93)K04)
215/40R16
K03)K04)K42)
215/45R16
K03)K04)K42)
55 bis 77 Skoda Roomster Scout 195/45R16 A02) bis A10)
A93)
205/45R16
A93)
215/40R16
A01)K04)K42)
215/45R16
A01)K04)K42)
44 bis 77 Skoda Fabia 195/45R16 A01) bis A10)E48)
A93) K04)
205/45R16
A93)K03)
215/40R16
K01)
215/45R16
K01)
132 Skoda Fabia RS 195/45R16 M+S A01) bis A10)
A93) K04)
205/45R16 M+S
A93)K03)
215/40R16 M+S
K01)
215/45R16 M+S
K01)
e11*2001/116*0291*29 960/840 (858) –Fabia - 960/900 (0)-Roomster 5/100/57
RA-000613-A0-015-02c~SK-5-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: 5J
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 77 Skoda Roomster, 195/45R16 A01) bis A10)
Skoda Praktik A93) K04)
205/45R16
A93)K04)
215/40R16
K03)K04)K42)
215/45R16
K03)K04)K42)
59 bis 77 Skoda Roomster Scout 195/45R16 A02) bis A10)
A93)
205/45R16
A93)
215/40R16
A01)K04)K42)
215/45R16
A01)K04)K42)
44 bis 77 Skoda Fabia 195/45R16 A01) bis A10)E48)
A93) K04)
205/45R16
A93)K03)
215/40R16
K01)
215/45R16
K01)
e11*2007/46*0013*07 960/1000(849) 5/100/57
RA-000613-A0-015-02c~SK-5-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: 5J
ABE / EG-Genehmigung: N083
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 63 Skoda Praktik 195/45R16 A01) bis A10)
A93) K04)
205/45R16
A93)
215/40R16
K03)K42)
215/45R16
K03)K42)
N083 NT01 960/1000(1000) 5/100/57
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
sind nur Metallventile zulässig.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
RA-000613-A0-015-02c~SK-5-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit besonderer Verbrauchseinstufung, bei
denen serienmäßig nur die Bereifungsgröße 165/70R14 eingetragen ist.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K33) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbo-Motor (Diesel und Benzin) ist im rechten vorderen
Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen.
(Kontrollmöglichkeit der ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt).
K42) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 100 mm unterhalb seitlicher
Türschutzleiste bis ca. 100 mm hinter der senkrechten Radmittenachse aufzuweiten.
RA-000613-A0-015-02c~SK-5-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 2c mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 18.04.2011
RA-000613-A0-015-02c~SK-5-100-57-ET38.docx