Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 1 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BS5 70638 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: Lk 112 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1 geprüfte Radlast: 720 kg bei Reifenabrollumfang: 2000 mm Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 44, 44Q, 4B, 4F, 4F1, 89Q, 8E, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm 8H, 8J, 8P, 8PB, B4, B5, C4, M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm D2, QB6 Typ: 44 ABE / EG-Genehmigung: C727; C727/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 147 Audi 100, Audi 200 205/55R16 A02) bis A10) (Limousine u. Avant) C727/1/NT09E 1070/980 5/112/57 RA-000613-A0-015-04~AU-5-112-57-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 2 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: 44Q ABE / EG-Genehmigung: D403; D403/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 147 Audi 100 Quattro, 205/55R16 A02) bis A10) Audi 200 Quattro, Audi 100 Avant-Quattro, Audi 200 Avant-Quattro 162 Audi 200 Quattro, 205/55R16 A02) bis A10) Audi 200 Avant-Quattro D403/1/04E 1120/1180 5/112/57 Typ: 89Q ABE / EG-Genehmigung: E399 ; E399/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 98 bis 128 Audi Coupe quattro 205/55R16 A02) bis A10) (5-Loch) 225/45R16 162 bis 169 Audi S2, 205/55R16 A02) bis A10) Audi Coupe quattro 225/45R16 E399/1/NT08E 1100/950 5/112/57 Typ: C4 ABE / EG-Genehmigung: F619; F619/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 142 Audi 100, 205/55R16 A02) bis A10) Audi 100 Avant, Audi 100 quattro, Audi 100 Avant quattro, Audi A6, Audi A6 Avant, Audi A6 quattro, Audi A6 Avant quattro 169 Audi S4 ww. Audi S6, 225/50R16 A02) bis A10) Audi S4 Avant ww., Audi S6 Avant 225/50R16 M+S 206 bis 213 Audi S4 V8 ww., Audi S4 4.2 ww, Audi S6 4.2, Audi Avant S4 V8 ww., Audi Avant S4 4.2 ww., Audi S6 4.2 Avant F619/1/NT10E 1240/12001240/1200 5/112/57,1 RA-000613-A0-015-04~AU-5-112-57-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 3 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: B4 ABE / EG-Genehmigung: F889/1 ab NT 02 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 128 Audi 80 quattro, 205/55R16 A02) bis A10) Audi 80 Avant quattro 225/45R16 A01)K28)K32) 169 Audi S2, 205/55R16 Audi Avant S2 225/45R16 A01)K28)K32) F889/1/NT05E 1050/1120 4/108/57 Typ: D2 ABE / EG-Genehmigung: G850; e1*93/81*0005*.. , e1*98/14*0005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 250 Audi A8 225/60R16 A02) bis A10)B24) E05) E44) 235/60R16 E06) 225/60R16 M+S e1*98/14*0005*24E 1255/1230 5/112/57,1 1340/1225 Typ: B5 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 142 Audi A4, 205/55R16 A02) bis A10) Audi A4 quattro, Audi A4 Avant, 225/45R16 Audi A4 Avant quattro 225/50R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10) V00n) e1*98/14*0013*21E 1150/1130 5/112/57 RA-000613-A0-015-04~AU-5-112-57-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 4 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: 4B ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0051*.. , e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 142 Audi A6, 205/55R16 A02) bis A10) Audi A6 quattro, E44) Audi A6 Avant, 215/55R16 Audi A6 Avant quattro 225/50R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10) E44)V00N) 162 ,184 Audi A6, 205/55R16 M+S A02) bis A10) Audi A6 quattro, E44) Audi A6 Avant, 215/55R16 Audi A6 Avant quattro 225/50R16 e1*98/14*0051*25E 1260(8Zyl)/1200 5/112/57 1230/1200(1230) Typ: 8E ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0151*.. , e1*2001/116*0151*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 188 Audi A4, 205/55R16 M+S A02) bis A10)B44) Audi A4 quattro, A93) E06) Audi A4 Avant, Audi A4 Avant quattro 205/55R16 A93)E05a) 215/55R16 225/50R16 235/50R16 e1*2001/116*0151*23E 1230/1150 5/112/57 S4:1250/1150 Typ: 8H ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0177*.. , e1*2001/116*0177*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 188 Audi A4 Cabriolet 205/55R16 M+S A02) bis A10)B44) A93) E06) 205/55R16 E05a) 215/55R16 225/50R16 e1*2001/116*0177*10E 1250/1165(0) 5/112/57 RA-000613-A0-015-04~AU-5-112-57-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 5 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: QB6 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0243*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 162 bis 182 Audi A4, 205/55R16 M+S A02) bis A10)B44) Audi A4 quattro, A93) E06) Audi A4 Avant, Audi A4 Avant quattro, 215/55R16 Audi A4 Cabrio 225/50R16 235/50R16 e1*2001/116*0243*06E 1165/1145 (1195) 5/112/57 Typ: 8P ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0217*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 147 Audi A3, 205/55R16 A02) bis A10) Audi A3 quattro A93) E06) (3- und 5-türer) 225/50R16 A01)K03)K04)K58)K59)K61) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) E06) K04)K58)K59)V00n) e1*2001/116*0217*28 1130/1080(0) 5/112/57 S31155/1125 Typ: 8P ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0241*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Audi A3 205/55R16 A02) bis A10) A93) 225/50R16 A01)K03)K04)K58)K59)K61) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) K04)K58)K59)V00n) e1*2001/116*0241*00 1020/975(0) 5/112/57 RA-000613-A0-015-04~AU-5-112-57-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: 8P ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0456*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 147 Audi A3 Cabrio 205/55R16 A02) bis A10) A93) 225/50R16 A01)K03)K04)K58)K59)K61) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) K04)K58)K59)V00n) e1*2001/116*0456*10 1135/985(0) 5/112/57 Typ: 8PB ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1082*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 147 Audi A3, 205/55R16 A02) bis A10) Audi A3 quattro A93) (3- und 5-türer) 225/50R16 A01)K03)K04)K58)K59)K61) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) K04)K58)K59)V00n) e13*2007/46*1082*00 1120/1080(1080) 5/112/57 Typ: 4F ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0254*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 89 bis 188 Audi A6, 205/60R16 M+S A02) bis A10) Audi A6 quattro, A95)E05) E06)E54) Audi A6 Avant, Audi A6 Avant quattro 205/60R16 -außer Audi Allroad- A95)E05a) 225/55R16 M+S A93) 225/55R16 A93)E18) e1*2001/116*0254*23 1305/1300(1350) 5/112/57 RA-000613-A0-015-04~AU-5-112-57-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: 4F1 ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 176 Audi A6 Avant, 205/60R16 M+S A02) bis A10) Audi A6 Avant quattro A95)E05) E06)E54) (außer Audi Allroad ) 205/60R16 A95)E05a) 225/55R16 M+S A93) 225/55R16 A93)E18) e13*2007/46*1080*01 1300/1300(1350) 5/112/57 Typ: 8J ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 118 bis 155 Audi TT 225/55R16 M+S A01) bis A10)E06) (Coupe, Cabrio) K03)K04) e1*2001/116*0369*11 1000 / 750(0) 5/112/57 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000613-A0-015-04~AU-5-112-57-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h sind nur Metallventile zulässig. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A95) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B24) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage (Bremsfreigang): - VA: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø345x30 mm mit Bremssattel Kennz. Brembo - HA: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø280x22 mm mit Bremssattel Kennz. Lucas B44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x30 mm; Bremssattel ATE CN 4FF E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. RA-000613-A0-015-04~AU-5-112-57-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 205/60R16 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind. E44) Nicht zulässig an der gepanzerten Version. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen Allroad K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K32) An Achse 2 ist die am Außenkotflügel anliegende Wulst des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett abzutrennen. K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen. K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: 3- Türer, Cabrio: - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen, - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt, - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen). RA-000613-A0-015-04~AU-5-112-57-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 5- Türer: - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen, - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt, - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen). K61) An Achse 1 ist die Befestigungsschraube über der Radmitte zu entfernen, die Kunststofflasche zu entfernen und die Blechlasche nach oben zu formen. V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 18.04.2011 RA-000613-A0-015-04~AU-5-112-57-ET38.docx