Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 1 / 11
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BS5 70638
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 112
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,5 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast: 720 kg
bei Reifenabrollumfang: 2000 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 5246 120 Nm
BF2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 5246 140 Nm
BF3 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 5207 140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8P e1*2001/116*0217*..
8P e1*2001/116*0241*..
8P e1*2001/116*0456*..
8PB e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147 Audi A3 195/55R16 A01) bis A10)
(3türig, 5türig, Cabrio, A93) K03) N205) BF1)
außer S3, RS3)
195/55R16 M+S
A93) K03) W205)
205/55R16
A93) K01) K04) K59)
215/50R16
K01) K04) K58)
215/55R16
G0X) K01) K04) K58) K59)
225/50R16
K01) K04) K58) K59)
235/50R16
G0X) K01) K04) K58) K59) K60)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140 Audi A3, A3 Sportback 205/55R16 A01) bis A10)
(3-türig, 5-türig) K03) N215) BF1) EF0) K04)
215/50R16
K01) N225)
215/55R16
GB1) K01) K27) N225)
225/50R16
K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 3 / 11
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 205/55R16 A02) bis A10)
Cabrio BF1) E75)
(Nur zulässig an 205/60R16
Fahrzeugen die max.
18 Zoll Räder verbaut 215/50R16
oder eingetragen haben)
215/55R16
225/50R16
A01) K03)
235/50R16
A01) K03) K04) K28) K71)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 205/55R16 A02) bis A10)
Cabrio BF1) E76)
(Nur zulässig an 205/60R16
Fahrzeugen die
serienmäßig 19 Zoll 215/50R16
Räder verbaut und/oder
eingetragen haben) 215/55R16
225/50R16
A01) K03)
235/50R16
A01) K03) K04) K28) K71)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4F e1*2001/116*0254*..
4F1 e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160 Audi A6 205/60R16 A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF1) E44) E54)
kleinsten Serienreifen 215/55R16
205/..)
215/60R16
225/55R16
235/50R16
A01) K04) K63)
235/55R16
A01) K04) K63)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 4 / 11
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140 Audi Q2 205/60R16 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A93) BF2)
205/65R16
A93)
215/55R16
A93)
215/60R16
A93)
225/55R16
A93)
225/60R16
A01) A93) G01)
235/50R16
A01) A93) K03) K04)
235/55R16
A01) A93) K03) K04)
245/50R16
A01) A93) K01) K04)
245/55R16
A01) A93a) G01) K01) K04)
255/50R16
A01) A93a) K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 5 / 11
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140 Audi Q2 205/60R16 A02) bis A10)
(ohne A93) BF3)
Serienverbreiterung)
205/65R16
A93)
215/55R16
A01) A93) K03)
215/60R16
A01) A93) K03)
225/55R16
A01) A93) K03)
225/60R16
A01) A93) G01) K03)
235/50R16
A01) A93) K01) K04)
235/55R16
A01) A93) K01) K04)
245/50R16
A01) A93) K01) K04)
245/55R16
A01) A93a) G01) K01) K04)
255/50R16
A01) A93a) K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 6 / 11
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162 Audi Q3 215/65R16 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A93) N225) BF3) EF0)
225/60R16
A93) N235)
225/65R16
A93a) G3R) N235)
235/60R16
A93)
245/55R16
A93a)
245/60R16
G3R)
255/55R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162 Audi Q3 215/65R16 A02) bis A10)
(ohne A93) N225) BF3) EF0)
Serienverbreiterung)
225/60R16
A93) N235)
225/65R16
A93a) G3R) N235)
235/60R16
A93)
245/55R16
A93a)
245/60R16
G3R)
255/55R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 7 / 11
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155 Audi TT, Audi TT quattro 225/55R16 M+S A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; Baureihe BF1) E77) K68)
8J; bis EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*16;
Ausführungen mit
kleinsten Sommer-
Serienreifen 225/..)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 8 / 11
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5246
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5246
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5207
Anzugsmoment: 140 Nm
E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen sind.
E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
(dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
• bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G3R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/50R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GB1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120
mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von
der Radhausausschnittkante) abzutrennen.
K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
3-Türer:
• die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
• der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der
obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
• die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
5- Türer:
• die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
• der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
• die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
K60) An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um
min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca. 3 mm.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
eng an das Blechradhaus anzulegen.
K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entspre-chend
zu kürzen.
K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
an das Blechradhaus anzulegen.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 11 / 11
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 4 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH
Geschäftsstelle Essen, 08.05.2018