Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 5
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BS5 70638
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk 112
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast: 720 kg
bei Reifenabrollumfang: 2000 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG, Mercedes-Benz AG bzw.
DaimlerChrysler AG
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
124, 124C, 124T, 170, 171, 201, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
202, 203, 203CL, 203K, 208, M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
209, 210, 210 K, 414, HO
169, 245, 245G, 204, 204K Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
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Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 5
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: 201
ABE / EG-Genehmigung: C750; C750/1; C750/2 ; C750/3
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 122 190, 190E 195/50R16 A02) bis A10)
205/50R16
A01)K11)K12)
225/45R16
A01)K31)K12)L01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01)bis A10)
K11)K12)V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 150 190E 205/50R16 A02) bis A10)
225/45R16
A01)K31)L01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)
V00)
C750/NT9E-C750/1/NT6E- 830/930-840/930-860/940-860/940 5/112/66,5
C750/2/NT7E-C750/3/NT3E
Typ: 124
ABE / EG-Genehmigung: D700; D700/1; D700/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 140 E-Klasse Limousine 205/50R16 A02) bis A10)
E41)E77)
205/55R16
215/55R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01)bis A10)E41)E77)
K12)V00)
D700/1/NT7ED700/1/NT6ED7 1015/10151085/10251125/1115 5/112/66,6
00/2/NT12E
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Anlage-Nr. : 5
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: 124T
ABE / EG-Genehmigung: E081; E081/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 138 E-Klasse T-Modell 205/55R16 A02) bis A10)
E41)
215/55R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01)bis A10)E41)E77)
K12)V00)
E081/NT7E 1080/1230
Typ: 124C
ABE / EG-Genehmigung: E499 ; E499/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
97 bis 140 E-Klasse Coupe/Cabrio 205/50R16 A02) bis A10)
205/55R16
215/55R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
K12)V00)
E499/1/NT05 1010/1170 5/112/66,6
Typ: HO
ABE / EG-Genehmigung: G363; e1*92/53*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 145 C-Klasse Limousine 205/50R16 A02)bis A10)
205/55R16
225/50R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02)bis A10)V00)
205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)
V00)
e1*92/53*0001*26E 970/1030(1110) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 5
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: 202
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 145 C-Klasse T-Limousine 205/50R16 A02) bis A10)
205/55R16
225/50R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)V00)
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00)
e1*93/81*0034*18E 960/1070(1150) 5/112/66,5
Typ: 210
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 165 E-Klasse Limousine 205/55R16 A02)bis A10)B36)
A90)E47) E06)
215/55R16
A90)
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02)bis A10) E06)B36)
E47)
V00)
215/55R16 235/50R16 A02) bis A10)E06)B36)
V00)
e1*93/81*0022*24E 1095/1165(1225) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 5 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: 210 K
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0033*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 165 E-Klasse T-Lim. 215/55R16 A02)bis A10)B36) E06)
A90)
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)B36) E06)
E47)V00)
215/55R16 235/50R16 A02) bis A10)B36)
E06)V00)
e1*93/81*0033*22E 1110/1300(1340) 5/112/66,5
Typ: 170
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0039*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 160 SLK 205/50R16 A02) bis A10)B36)
205/55R16
A90)
215/55R16
A01)G01)
225/50R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)B36)V00)
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)B36)
V00)
e1*95/54*0039*17E 845/820 5/112/66,5
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Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 5
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: 208
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 205 CLK Coupe/Cabrio 205/50R16 A02) bis A10)B36)E06)
205/55R16
A90)
225/50R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)B36)E06)
V00)
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)B36)E06)
V00)
e1*96/27*0054*15E 1010/1070(1140) 5/112/66,5
Typ: 203
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 150 C-Klasse Limousine 205/50R16 A02) bis A10)B36)
E06)
205/55R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02)bis A10)B36)
E06)V00)
205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)B36)
E06)V00)
e1*98/14*0139*24E 1085/1075(1105) 5/112/66,5
Typ: 203K
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 141 C-Klasse Kombi 205/55R16 A02) bis A10)B36)
E06)
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02)bis A10)B36)
E06)V00)
205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)B36)
E06)V00)
e1*98/14*0158*20E 1090/1165(1200) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 5
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: 203CL
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160 C-Klasse Coupe, 205/50R16 A02) bis A10)B36)
CLC Coupe E06)
205/55R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02)bis A10)B36)
E06)V00)
205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)B36)
E06)V00)
e1*98/14*0159*25E 1010/1010(1040) 5/112/66,5
Typ: 209
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0184*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 170 CLK Coupe/Cabrio 205/55R16 A02) bis A10)B36)
E06)
225/45R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)B36)
E06)V00)
e1*98/14*0184*16E 1085/1155(1195) 5/112/66,5
Typ: 171
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 170 SLK 205/55R16 A02) bis A10)B36)
E06)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)B36)
E06)V00)
e1*2001/116*0262*14E 890/935 5/112/66,5
Typ: 414
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0185*.., e1*2001/116*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 92 Vaneo 205/45R16 A01) bis A10)
K03)K04)
e1*98/14*0185*07E 990/990 (1040) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 8 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: 169
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142 A-Klasse 195/55R16 A01) bis A10)
A93)K78) K03)
205/50R16
K15)K26)
e1*2001/116*0288*14 980/900(935) 5/112/66,5
Typ: 245
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142 B-Klasse 205/55R16 A01) bis A10)
A93) K03)K04)
215/50R16
K81)
e1*2001/116*0314*08 1005/900(935) 5/112/66,5
Typ: 245G
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 B- Klasse NGT 205/55R16 A01) bis A10)
K03)K04)K81)
e1*2001/116*0470*02 980/970(1000) 5/112/66,5
Typ: 204
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 150 C-Klasse 195/60R16 A02) bis A10)B55)
A94)E05) E06)
205/55R16
215/55R16
A01)K03)
225/50R16
A01)K01)K04)
e1*2001/116*0431*16 10651110(1205) 5/112/66,5
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Anlage-Nr. : 5
Seite : 9 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: 204K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 150 C-Klasse (T-Modell) 195/60R16 A02) bis A10)B55)
A94)E05) E06)
205/55R16
215/55R16
A01)K03)
225/50R16
A01)K01)K04)
e1*2001/116*0457*11 1160/1200 (1275) 5/112/66,5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A90) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig. (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B36) Nur zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: Ate-
Schwimmsattel Kennz. 57/25/288 mit bel. Bremsscheibe Ø288x25 mm.
B55) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 288x25mm
Achse 2 mit massiver Bremsscheibe Ø 278x9 mm
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
205/60R16 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de
Fahrzeuges zugelassen sind.
E41) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Typ 124 und 124T , mit langem Radstand oder Sonderaufbau
RA-000613-A0-015-05~DB-5-112-66-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 11 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
- Typ 210, E420, E430 Sonderschutz.
E47) Nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig mit 15-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind.
E77) Nicht zulässig an 4-MATIC-Fahrzeugen ab der Fahrgestellnummer B532665.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mmaufzuweiten.
K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen und aufzuweiten ggf. ins
Radhaus ragende Kunststoffkanten sind entsprechend zu kürzen,
- der vordere Kotflügel ist durch unterlegen der vorderen Kotflügelbefestigung
auszustellen,
- das innere Radhaus ist im Bereich vor der Vorderachse einzuformen.
RA-000613-A0-015-05~DB-5-112-66-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 12 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
K78) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 :
- Die Radhauskanten sind im Bereich von der Radmitte bis zur seitlichen Stoßleiste
komplett um- und anzulegen.
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
- die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
- der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.
L01) Der Lenkeinschlag ist durch Unterlegen des Anschlags mit einer Unterlegscheibe von 10
mm Dicke zu begrenzen.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 18.04.2011
RA-000613-A0-015-05~DB-5-112-66-ET38.docx