Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 1 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BS5 70638 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: Lk 112 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6 geprüfte Radlast: 720 kg bei Reifenabrollumfang: 2000 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG, Mercedes-Benz AG bzw. DaimlerChrysler AG Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 124, 124C, 124T, 170, 171, 201, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm 202, 203, 203CL, 203K, 208, M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 209, 210, 210 K, 414, HO 169, 245, 245G, 204, 204K Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm RA-000613-A0-015-05~DB-5-112-66-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 2 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: 201 ABE / EG-Genehmigung: C750; C750/1; C750/2 ; C750/3 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 122 190, 190E 195/50R16 A02) bis A10) 205/50R16 A01)K11)K12) 225/45R16 A01)K31)K12)L01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A01)bis A10) K11)K12)V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 150 190E 205/50R16 A02) bis A10) 225/45R16 A01)K31)L01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A02) bis A10) V00) C750/NT9E-C750/1/NT6E- 830/930-840/930-860/940-860/940 5/112/66,5 C750/2/NT7E-C750/3/NT3E Typ: 124 ABE / EG-Genehmigung: D700; D700/1; D700/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 140 E-Klasse Limousine 205/50R16 A02) bis A10) E41)E77) 205/55R16 215/55R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01)bis A10)E41)E77) K12)V00) D700/1/NT7ED700/1/NT6ED7 1015/10151085/10251125/1115 5/112/66,6 00/2/NT12E RA-000613-A0-015-05~DB-5-112-66-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 3 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: 124T ABE / EG-Genehmigung: E081; E081/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 138 E-Klasse T-Modell 205/55R16 A02) bis A10) E41) 215/55R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01)bis A10)E41)E77) K12)V00) E081/NT7E 1080/1230 Typ: 124C ABE / EG-Genehmigung: E499 ; E499/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 97 bis 140 E-Klasse Coupe/Cabrio 205/50R16 A02) bis A10) 205/55R16 215/55R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) K12)V00) E499/1/NT05 1010/1170 5/112/66,6 Typ: HO ABE / EG-Genehmigung: G363; e1*92/53*0001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 145 C-Klasse Limousine 205/50R16 A02)bis A10) 205/55R16 225/50R16 225/45R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A02)bis A10)V00) 205/55R16 225/50R16 A02)bis A10) V00) e1*92/53*0001*26E 970/1030(1110) 5/112/66,5 RA-000613-A0-015-05~DB-5-112-66-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 4 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: 202 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0034*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 145 C-Klasse T-Limousine 205/50R16 A02) bis A10) 205/55R16 225/50R16 225/45R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)V00) 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10) V00) e1*93/81*0034*18E 960/1070(1150) 5/112/66,5 Typ: 210 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 165 E-Klasse Limousine 205/55R16 A02)bis A10)B36) A90)E47) E06) 215/55R16 A90) 225/50R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02)bis A10) E06)B36) E47) V00) 215/55R16 235/50R16 A02) bis A10)E06)B36) V00) e1*93/81*0022*24E 1095/1165(1225) 5/112/66,5 RA-000613-A0-015-05~DB-5-112-66-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 5 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: 210 K ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0033*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 165 E-Klasse T-Lim. 215/55R16 A02)bis A10)B36) E06) A90) 225/50R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)B36) E06) E47)V00) 215/55R16 235/50R16 A02) bis A10)B36) E06)V00) e1*93/81*0033*22E 1110/1300(1340) 5/112/66,5 Typ: 170 ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0039*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 160 SLK 205/50R16 A02) bis A10)B36) 205/55R16 A90) 215/55R16 A01)G01) 225/50R16 225/45R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)B36)V00) 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)B36) V00) e1*95/54*0039*17E 845/820 5/112/66,5 RA-000613-A0-015-05~DB-5-112-66-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 6 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: 208 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0054*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 205 CLK Coupe/Cabrio 205/50R16 A02) bis A10)B36)E06) 205/55R16 A90) 225/50R16 225/45R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)B36)E06) V00) 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)B36)E06) V00) e1*96/27*0054*15E 1010/1070(1140) 5/112/66,5 Typ: 203 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0139*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 150 C-Klasse Limousine 205/50R16 A02) bis A10)B36) E06) 205/55R16 225/45R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A02)bis A10)B36) E06)V00) 205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)B36) E06)V00) e1*98/14*0139*24E 1085/1075(1105) 5/112/66,5 Typ: 203K ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 141 C-Klasse Kombi 205/55R16 A02) bis A10)B36) E06) 225/45R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A02)bis A10)B36) E06)V00) 205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)B36) E06)V00) e1*98/14*0158*20E 1090/1165(1200) 5/112/66,5 RA-000613-A0-015-05~DB-5-112-66-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 7 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: 203CL ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 160 C-Klasse Coupe, 205/50R16 A02) bis A10)B36) CLC Coupe E06) 205/55R16 225/45R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A02)bis A10)B36) E06)V00) 205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)B36) E06)V00) e1*98/14*0159*25E 1010/1010(1040) 5/112/66,5 Typ: 209 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0184*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 170 CLK Coupe/Cabrio 205/55R16 A02) bis A10)B36) E06) 225/45R16 225/50R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)B36) E06)V00) e1*98/14*0184*16E 1085/1155(1195) 5/112/66,5 Typ: 171 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 170 SLK 205/55R16 A02) bis A10)B36) E06) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)B36) E06)V00) e1*2001/116*0262*14E 890/935 5/112/66,5 Typ: 414 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0185*.., e1*2001/116*0185*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 92 Vaneo 205/45R16 A01) bis A10) K03)K04) e1*98/14*0185*07E 990/990 (1040) 5/112/66,5 RA-000613-A0-015-05~DB-5-112-66-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 8 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: 169 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 142 A-Klasse 195/55R16 A01) bis A10) A93)K78) K03) 205/50R16 K15)K26) e1*2001/116*0288*14 980/900(935) 5/112/66,5 Typ: 245 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 142 B-Klasse 205/55R16 A01) bis A10) A93) K03)K04) 215/50R16 K81) e1*2001/116*0314*08 1005/900(935) 5/112/66,5 Typ: 245G ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 B- Klasse NGT 205/55R16 A01) bis A10) K03)K04)K81) e1*2001/116*0470*02 980/970(1000) 5/112/66,5 Typ: 204 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 150 C-Klasse 195/60R16 A02) bis A10)B55) A94)E05) E06) 205/55R16 215/55R16 A01)K03) 225/50R16 A01)K01)K04) e1*2001/116*0431*16 10651110(1205) 5/112/66,5 RA-000613-A0-015-05~DB-5-112-66-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 9 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: 204K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 150 C-Klasse (T-Modell) 195/60R16 A02) bis A10)B55) A94)E05) E06) 205/55R16 215/55R16 A01)K03) 225/50R16 A01)K01)K04) e1*2001/116*0457*11 1160/1200 (1275) 5/112/66,5 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000613-A0-015-05~DB-5-112-66-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 10 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A90) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig. (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B36) Nur zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: Ate- Schwimmsattel Kennz. 57/25/288 mit bel. Bremsscheibe Ø288x25 mm. B55) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 288x25mm Achse 2 mit massiver Bremsscheibe Ø 278x9 mm E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 205/60R16 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind. E41) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Typ 124 und 124T , mit langem Radstand oder Sonderaufbau RA-000613-A0-015-05~DB-5-112-66-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 11 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 - Typ 210, E420, E430 Sonderschutz. E47) Nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig mit 15-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind. E77) Nicht zulässig an 4-MATIC-Fahrzeugen ab der Fahrgestellnummer B532665. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mmaufzuweiten. K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen und aufzuweiten ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffkanten sind entsprechend zu kürzen, - der vordere Kotflügel ist durch unterlegen der vorderen Kotflügelbefestigung auszustellen, - das innere Radhaus ist im Bereich vor der Vorderachse einzuformen. RA-000613-A0-015-05~DB-5-112-66-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 12 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 K78) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 : - Die Radhauskanten sind im Bereich von der Radmitte bis zur seitlichen Stoßleiste komplett um- und anzulegen. K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen, - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten, - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen. L01) Der Lenkeinschlag ist durch Unterlegen des Anschlags mit einer Unterlegscheibe von 10 mm Dicke zu begrenzen. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 18.04.2011 RA-000613-A0-015-05~DB-5-112-66-ET38.docx