Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 5
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BS5 70638
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk 112
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast: 720 kg
bei Reifenabrollumfang: 2000 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG, Mercedes-Benz AG bzw.
DaimlerChrysler AG
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
124, 124C, 124T, 170, 171, 201, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
202, 203, 203CL, 203K, 208, M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
209, 210, 210 K, 414, HO
117, 176, 169, 245, 245G, 246, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm
204, 204K M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
639/2, 639/4 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 180 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
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Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 5
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: 201
ABE / EG-Genehmigung: C750; C750/1; C750/2 ; C750/3
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 122 190, 190E 195/50R16 A02) bis A10)
205/50R16
A01)K11)K12)
225/45R16
A01)K31)K12)L01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01)bis A10)
K11)K12)V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 150 190E 205/50R16 A02) bis A10)
225/45R16
A01)K31)L01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)
V00)
5/112/66,5
Typ: 124
ABE / EG-Genehmigung: D700; D700/1; D700/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 140 E-Klasse Limousine 205/50R16 A02) bis A10)
E41)E77)
205/55R16
215/55R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01)bis A10)E41)E77)
K12)V00)
5/112/66,6
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Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 5
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: 124T
ABE / EG-Genehmigung: E081; E081/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 138 E-Klasse T-Modell 205/55R16 A02) bis A10)
E41)
215/55R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01)bis A10)E41)E77)
K12)V00)
E081/NT7E 1080/1230
Typ: 124C
ABE / EG-Genehmigung: E499 ; E499/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
97 bis 140 E-Klasse Coupe/Cabrio 205/50R16 A02) bis A10)
205/55R16
215/55R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
K12)V00)
E499/1/NT05 1010/1170 5/112/66,6
Typ: HO
ABE / EG-Genehmigung: G363; e1*92/53*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 145 C-Klasse Limousine 205/50R16 A02)bis A10)
205/55R16
225/50R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02)bis A10)V00)
205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)
V00)
e1*92/53*0001*26E 970/1030(1110) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 5
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: 202
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 145 C-Klasse T-Limousine 205/50R16 A02) bis A10)
205/55R16
225/50R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)V00)
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00)
e1*93/81*0034*18E 960/1070(1150) 5/112/66,5
Typ: 210
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 165 E-Klasse Limousine 205/55R16 A02)bis A10)B36)
A90)E83) E06)
215/55R16
A90)
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02)bis A10) B36)
E06)E83)V00)
215/55R16 235/50R16 A02) bis A10) B36)
E06)V00)
e1*93/81*0022*24E 1095/1165(1225) 5/112/66,5
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Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 5 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: 210 K
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0033*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 165 E-Klasse T-Lim. 215/55R16 A02)bis A10)B36)E06)
A90)
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)B36)E06)
E83)V00)
215/55R16 235/50R16 A02) bis A10)B36)
E06)V00)
e1*93/81*0033*22E 1110/1300(1340) 5/112/66,5
Typ: 170
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0039*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 160 SLK 205/50R16 A02) bis A10)B36)
205/55R16
A90)
215/55R16
A01)G01)
225/50R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)V00)
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00)
e1*95/54*0039*17E 845/820 5/112/66,5
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Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 6 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: 208
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 205 CLK Coupe/Cabrio 205/50R16 A02) bis A10)B36)E06)
205/55R16
A90)
225/50R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)B36)E06)
V00)
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)B36)E06)
V00)
e1*96/27*0054*15E 1010/1070(1140) 5/112/66,5
Typ: 203
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 150 C-Klasse Limousine 205/50R16 A02) bis A10)B36)
E06)
205/55R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02)bis A10) B36)
E06)V00)
205/55R16 225/50R16 A02)bis A10) B36)
E06)V00)
e1*98/14*0139*24E 1085/1075(1105) 5/112/66,5
Typ: 203K
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 141 C-Klasse Kombi 205/55R16 A02) bis A10) B36)
E06)
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02)bis A10) B36)
E06)V00)
205/55R16 225/50R16 A02)bis A10) B36)
E06)V00)
e1*98/14*0158*20E 1090/1165(1200) 5/112/66,5
RA-000613-B0-015-05~DB-5-112-66_5-ET38.docx
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Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 7 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: 203CL
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160 C-Klasse Coupe, 205/50R16 A02) bis A10) B36)
CLC Coupe E06)
205/55R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02)bis A10) B36)
E06)V00)
205/55R16 225/50R16 A02)bis A10) B36)
E06)V00)
e1*98/14*0159*25E 1010/1010(1040) 5/112/66,5
Typ: 209
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0184*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 170 CLK Coupe/Cabrio 205/55R16 A02) bis A10)B36)
E06)
225/45R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)B36)
E06)V00)
e1*98/14*0184*16E 1085/1155(1195) 5/112/66,5
Typ: 171
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 170 SLK 205/55R16 A02) bis A10)B36)
E06)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)B36)
E06)V00)
5/112/66,5
Typ: 414
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0185*.., e1*2001/116*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 92 Vaneo 205/45R16 A01) bis A10)
K03)K04)
5/112/66,5
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 8 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
169 e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142 Mercedes A-Klasse 185/55R16 A02) bis A10)
A01) K01)K04) K15) K23) M00) N195)
185/55R16 M+S
A01) K01)K04) K15) K23) M00)
195/55R16
A01) K01)K04) K15) K23) K26)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245 e1*2001/116*0314*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/55R16 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur A01) K01)K04) K81) E99)
zulässig an
Fahrzeugausführungen bis 215/50R16
EG-Genehmigungs-Nr. A01) K01)K04) K81)
e1*2001/116*0470*02)
225/50R16
A01) K01)K04) K81)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 215 Mercedes C-Klasse 195/60R16 A02) bis A10)B55)
(Limousine, W204) G7S)N205) E104)EF0)
195/60R16 M+S
G7S)W205)
205/55R16
N215)
205/55R16 M+S
215/55R16
A01) G8V)K03) N225)
225/50R16
A01) K01)K04) N235)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 9 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 170 Mercedes C-Klasse 205/55R16 A02) bis A10)B55)
(Kombi, S204) N215) E104)EF0)
205/55R16 M+S
215/55R16
A01) G1R)K03) N225)
225/50R16
A01) K01)K04) N235)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 150 Mercedes C-Klasse 195/55R16 A02) bis A10)B55)
(Coupe) N205) EF0)
195/55R16 M+S
W205)
195/60R16
G7S)N205)
195/60R16 M+S
G7S)W205)
205/55R16
N215)
205/55R16 M+S
215/50R16
A01) K01)N225)
215/55R16
A01) G8V)K01) N225)
225/50R16
A01) K01)K04) N235)
235/50R16
A01) G8V)K01) K04) K13) K21) N245)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 10 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
246 e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 135 Mercedes B- Klasse 195/55R16 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur N205) E100)EF0)
zulässig an
Fahrzeugausführungen ab 195/55R16 M+S
EG-Genehmigungs-Nr. W205)
e1*2001/116*0470*04)
195/60R16
N205)
195/60R16 M+S
W205)
205/55R16
A01) K04)
215/50R16
A01) K04)
215/55R16
A01) G0X)K04) K13) K22) K25)
225/50R16
A01) K04)
235/50R16
A01) G0X)K01) K04) K103) K13) K20) K22)
K25) K28)
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Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 11 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 Mercedes A-Klasse 195/60R16 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur N205) E100)E93) EF0)
zulässig an
Fahrzeugausführungen ab 195/60R16 M+S
EG-Genehmigungs-Nr. W205)
e1*2001/116*0470*04)
205/55R16
A01) K04)
215/50R16
A01) K01)K04)
215/55R16
A01) K01)K04) K13)
225/50R16
A01) K01)K04) K13)
235/50R16
A01) K01)K02) K103) K13) K25) K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
117 e1*2007/46*1007*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 125 Mercedes CLA-Klasse 205/55R16 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur A01) K04) E100)EF0)
zulässig an
Fahrzeugausführungen ab 215/50R16
EG-Genehmigungs-Nr. A01) K01)K04)
e1*2001/116*0470*04)
215/55R16
A01) K01)K04) K13)
225/50R16
A01) K01)K04) K13)
235/50R16
A01) K01)K02) K13) K25) K28)
RA-000613-B0-015-05~DB-5-112-66_5-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 12 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 205/65R16 A02) bis A10)
(W 447, Ausführungen mit A01) K04)N215) T99)ER1) E105)EF0)
Serienbereifung bis 18Zoll)
205/65R16C
A01) K04)M00) N215)ER2)
215/60R16C
A01) K04)N225)ER2)
215/60R16
A01) K04)N225) T99)ER2)
225/60R16
A01) K03)K04)ER1)
225/60R16C
A01) K03)K04)ER1)
235/55R16
A01) K01)K04) T98)ER2)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RA-000613-B0-015-05~DB-5-112-66_5-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 13 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
werden.
A90) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung
des Fahrzeugherstellers).
B36) Nur zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
Ate- Schwimmsattel Kennz. 57/25/288 mit bel. Bremsscheibe Ø288x25 mm.
B55) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 288x25mm
Achse 2 mit massiver Bremsscheibe Ø 278x9 mm
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung
und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000613-B0-015-05~DB-5-112-66_5-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
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Anlage-Nr. : 5
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen,s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung
Teil 1):
- Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
- Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
Mercedes Vito (W 447) :
- Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
- Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08
Mercedes V-Klasse (W 447) :
- Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
- Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08
E41) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Typ 124 und 124T mit langem Radstand oder Sonderaufbau
- Typ 210, E420, E430 Sonderschutzausführung.
E77) Nicht zulässig an 4-MATIC-Fahrzeugen ab der Fahrgestellnummer B532665.
E83) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*02.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max.1410 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 5
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1420 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G7S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
225/40R18, 225/45R17, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000613-B0-015-05~DB-5-112-66_5-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 16 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
zu biegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 17 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen und aufzuweiten ggf. ins
Radhaus ragende Kunststoffkanten sind entsprechend zu kürzen,
- der vordere Kotflügel ist durch Unterlegen der vorderen Kotflügelbefestigung
auszustellen,
- das innere Radhaus ist im Bereich vor der Vorderachse einzuformen.
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
- die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
- Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.
L01) Der Lenkeinschlag ist durch Unterlegen des Anschlags mit einer Unterlegscheibe von
?mm Dicke zu begrenzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000613-B0-015-05~DB-5-112-66_5-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 18 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet
sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 17.12.2014
RA-000613-B0-015-05~DB-5-112-66_5-ET38.docx