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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    1 / 18                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 BS5 70638
Art des Rades:                                einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              Borbet
Radausführung:                                            Lk 112
Radgröße:                                                 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                         38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                          720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2000 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG, Mercedes-Benz AG bzw.
                                DaimlerChrysler AG

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
124, 124C, 124T, 170, 171, 201, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       110 Nm
202, 203, 203CL, 203K, 208,     M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
209, 210, 210 K, 414, HO
117, 176, 169, 245, 245G, 246, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       130 Nm
204, 204K                       M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
639/2, 639/4                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      180 Nm
                                M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. :               5
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Typ:                         201
ABE / EG-Genehmigung:        C750; C750/1; C750/2 ; C750/3
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 122    190, 190E              195/50R16                                 A02) bis A10)

                                        205/50R16
                                        A01)K11)K12)

                                        225/45R16
                                        A01)K31)K12)L01)
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/50R16            225/45R16          A01)bis A10)
                                                                                K11)K12)V00)
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 125 bis 150    190E                    205/50R16                               A02) bis A10)

                                        225/45R16
                                        A01)K31)L01)
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/50R16            225/45R16          A02) bis A10)
                                                                                V00)
                                                                                5/112/66,5



Typ:                          124
ABE / EG-Genehmigung:         D700; D700/1; D700/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 140    E-Klasse Limousine     205/50R16                                 A02) bis A10)
                                                                                E41)E77)
                                        205/55R16

                                        215/55R16

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/55R16            225/50R16          A01)bis A10)E41)E77)
                                                                                K12)V00)
                                                                                5/112/66,6




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. :               5
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Typ:                          124T
ABE / EG-Genehmigung:         E081; E081/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 138    E-Klasse T-Modell       205/55R16                                 A02) bis A10)
                                                                                 E41)
                                         215/55R16

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/55R16            225/50R16          A01)bis A10)E41)E77)
                                                                                 K12)V00)

E081/NT7E           1080/1230



Typ:                          124C
ABE / EG-Genehmigung:         E499 ; E499/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 97 bis 140    E-Klasse Coupe/Cabrio   205/50R16                                 A02) bis A10)

                                         205/55R16

                                         215/55R16

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)
                                                                                 K12)V00)
E499/1/NT05         1010/1170                                                    5/112/66,6



Typ:                          HO
ABE / EG-Genehmigung:         G363; e1*92/53*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 145    C-Klasse Limousine      205/50R16                                 A02)bis A10)

                                         205/55R16

                                         225/50R16

                                         225/45R16

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R16            225/45R16          A02)bis A10)V00)

                                         205/55R16            225/50R16          A02)bis A10)
                                                                                 V00)
e1*92/53*0001*26E   970/1030(1110)                                               5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. :               5
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Typ:                          202
ABE / EG-Genehmigung:         e1*93/81*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 145    C-Klasse T-Limousine     205/50R16                                A02) bis A10)

                                         205/55R16

                                         225/50R16

                                         225/45R16
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R16            225/45R16          A02) bis A10)V00)

                                         205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)
                                                                                 V00)
e1*93/81*0034*18E   960/1070(1150)                                               5/112/66,5



Typ:                          210
ABE / EG-Genehmigung:         e1*93/81*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 165    E-Klasse Limousine       205/55R16                                A02)bis A10)B36)
                                        A90)E83)                                 E06)

                                         215/55R16
                                         A90)

                                         225/50R16

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/55R16            225/50R16          A02)bis A10) B36)
                                                                                 E06)E83)V00)
                                         215/55R16            235/50R16          A02) bis A10) B36)
                                                                                 E06)V00)

e1*93/81*0022*24E   1095/1165(1225)                                              5/112/66,5




RA-000613-B0-015-05~DB-5-112-66_5-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    5 / 18                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Typ:                          210 K
ABE / EG-Genehmigung:         e1*93/81*0033*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83 bis 165   E-Klasse T-Lim.           215/55R16                                A02)bis A10)B36)E06)
                                        A90)

                                         225/50R16

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)B36)E06)
                                                                                 E83)V00)
                                         215/55R16            235/50R16          A02) bis A10)B36)
                                                                                 E06)V00)
e1*93/81*0033*22E   1110/1300(1340)                                              5/112/66,5



Typ:                         170
ABE / EG-Genehmigung:        e1*95/54*0039*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 160   SLK                     205/50R16                                 A02) bis A10)B36)

                                         205/55R16
                                         A90)

                                         215/55R16
                                         A01)G01)

                                         225/50R16

                                         225/45R16
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R16            225/45R16          A02) bis A10)V00)

                                         205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)
                                                                                 V00)

e1*95/54*0039*17E   845/820                                                      5/112/66,5




RA-000613-B0-015-05~DB-5-112-66_5-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    6 / 18                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Typ:                         208
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/27*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 205   CLK Coupe/Cabrio        205/50R16                                 A02) bis A10)B36)E06)

                                         205/55R16
                                         A90)

                                         225/50R16

                                         225/45R16
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R16            225/45R16          A02) bis A10)B36)E06)
                                                                                 V00)
                                         205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)B36)E06)
                                                                                 V00)
e1*96/27*0054*15E   1010/1070(1140)                                              5/112/66,5



Typ:                          203
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 150    C-Klasse Limousine       205/50R16                                A02) bis A10)B36)
                                                                                 E06)
                                         205/55R16

                                         225/45R16

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R16            225/45R16          A02)bis A10) B36)
                                                                                 E06)V00)
                                         205/55R16            225/50R16          A02)bis A10) B36)
                                                                                 E06)V00)
e1*98/14*0139*24E   1085/1075(1105)                                              5/112/66,5



Typ:                          203K
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 141    C-Klasse Kombi           205/55R16                                A02) bis A10) B36)
                                                                                 E06)
                                         225/45R16
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R16            225/45R16          A02)bis A10) B36)
                                                                                 E06)V00)
                                         205/55R16            225/50R16          A02)bis A10) B36)
                                                                                 E06)V00)
e1*98/14*0158*20E   1090/1165(1200)                                              5/112/66,5




RA-000613-B0-015-05~DB-5-112-66_5-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    7 / 18                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Typ:                          203CL
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 160    C-Klasse Coupe,          205/50R16                                A02) bis A10) B36)
               CLC Coupe                                                         E06)
                                        205/55R16

                                         225/45R16
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R16            225/45R16          A02)bis A10) B36)
                                                                                 E06)V00)
                                         205/55R16            225/50R16          A02)bis A10) B36)
                                                                                 E06)V00)
e1*98/14*0159*25E   1010/1010(1040)                                              5/112/66,5



Typ:                         209
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0184*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 170   CLK Coupe/Cabrio        205/55R16                                 A02) bis A10)B36)
                                                                                 E06)
                                         225/45R16

                                         225/50R16
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)B36)
                                                                                 E06)V00)
e1*98/14*0184*16E   1085/1155(1195)                                              5/112/66,5



Typ:                         171
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 170   SLK                    205/55R16                                  A02) bis A10)B36)
                                                                                 E06)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/55R16            225/50R16          A02)bis A10)B36)
                                                                                 E06)V00)
                                                                                 5/112/66,5



Typ:                         414
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0185*.., e1*2001/116*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 92     Vaneo                   205/45R16                                 A01) bis A10)
                                                                                 K03)K04)

                                                                                 5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    8 / 18                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
169                            e1*2001/116*0288*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142      Mercedes A-Klasse       185/55R16                            A02) bis A10)
                                        A01) K01)K04) K15) K23) M00) N195)

                                          185/55R16 M+S
                                          A01) K01)K04) K15) K23) M00)

                                          195/55R16
                                          A01) K01)K04) K15) K23) K26)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245                            e1*2001/116*0314*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142      Mercedes B-Klasse        205/55R16                           A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       A01) K01)K04) K81)                  E99)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen bis 215/50R16
                EG-Genehmigungs-Nr.      A01) K01)K04) K81)
                e1*2001/116*0470*02)
                                          225/50R16
                                          A01) K01)K04) K81)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 215      Mercedes C-Klasse        195/60R16                           A02) bis A10)B55)
                (Limousine, W204)        G7S)N205)                           E104)EF0)

                                          195/60R16 M+S
                                          G7S)W205)

                                          205/55R16
                                          N215)

                                          205/55R16 M+S

                                          215/55R16
                                          A01) G8V)K03) N225)

                                          225/50R16
                                          A01) K01)K04) N235)




RA-000613-B0-015-05~DB-5-112-66_5-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    9 / 18                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 170      Mercedes C-Klasse       205/55R16                             A02) bis A10)B55)
                (Kombi, S204)           N215)                                 E104)EF0)

                                         205/55R16 M+S

                                         215/55R16
                                         A01) G1R)K03) N225)

                                         225/50R16
                                         A01) K01)K04) N235)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 150     Mercedes C-Klasse       195/55R16                             A02) bis A10)B55)
                (Coupe)                 N205)                                 EF0)

                                         195/55R16 M+S
                                         W205)

                                         195/60R16
                                         G7S)N205)

                                         195/60R16 M+S
                                         G7S)W205)

                                         205/55R16
                                         N215)

                                         205/55R16 M+S

                                         215/50R16
                                         A01) K01)N225)

                                         215/55R16
                                         A01) G8V)K01) N225)

                                         225/50R16
                                         A01) K01)K04) N235)

                                         235/50R16
                                         A01) G8V)K01) K04) K13) K21) N245)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    10 / 18                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 135      Mercedes B- Klasse       195/55R16                                  A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       N205)                                      E100)EF0)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 195/55R16 M+S
                EG-Genehmigungs-Nr.      W205)
                e1*2001/116*0470*04)
                                          195/60R16
                                          N205)

                                          195/60R16 M+S
                                          W205)

                                          205/55R16
                                          A01) K04)

                                          215/50R16
                                          A01) K04)

                                          215/55R16
                                          A01) G0X)K04) K13) K22) K25)

                                          225/50R16
                                          A01) K04)

                                          235/50R16
                                          A01) G0X)K01) K04) K103) K13) K20) K22)
                                          K25) K28)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    11 / 18                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
176                            e1*2007/46*0928*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125      Mercedes A-Klasse       195/60R16                             A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      N205)                                 E100)E93) EF0)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 195/60R16 M+S
                EG-Genehmigungs-Nr.     W205)
                e1*2001/116*0470*04)
                                         205/55R16
                                         A01) K04)

                                         215/50R16
                                         A01) K01)K04)

                                         215/55R16
                                         A01) K01)K04) K13)

                                         225/50R16
                                         A01) K01)K04) K13)

                                         235/50R16
                                         A01) K01)K02) K103) K13) K25) K28)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
117                            e1*2007/46*1007*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 125      Mercedes CLA-Klasse     205/55R16                             A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      A01) K04)                             E100)EF0)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 215/50R16
                EG-Genehmigungs-Nr.     A01) K01)K04)
                e1*2001/116*0470*04)
                                         215/55R16
                                         A01) K01)K04) K13)

                                         225/50R16
                                         A01) K01)K04) K13)

                                         235/50R16
                                         A01) K01)K02) K13) K25) K28)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    12 / 18                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                            e1*2007/46*0457*..
639/4                            e1*2007/46*0458*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 140      Mercedes V- Klasse, Vito 205/65R16                            A02) bis A10)
                (W 447, Ausführungen mit A01) K04)N215) T99)ER1)              E105)EF0)
                Serienbereifung bis 18Zoll)
                                            205/65R16C
                                            A01) K04)M00) N215)ER2)

                                           215/60R16C
                                           A01) K04)N225)ER2)

                                           215/60R16
                                           A01) K04)N225) T99)ER2)

                                           225/60R16
                                           A01) K03)K04)ER1)

                                           225/60R16C
                                           A01) K03)K04)ER1)

                                           235/55R16
                                           A01) K01)K04) T98)ER2)




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    13 / 18                                                      Mo b i l i t ä t
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A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
        werden.


A90)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung
        des Fahrzeugherstellers).

B36)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
        Ate- Schwimmsattel Kennz. 57/25/288 mit bel. Bremsscheibe Ø288x25 mm.

B55)    Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
        Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 288x25mm
        Achse 2 mit massiver Bremsscheibe Ø 278x9 mm

E06)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung
        und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen sind.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. :               5
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E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2001/116*0470*04.

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
      204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen,s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung
      Teil 1):
     - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
     - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
      Mercedes Vito (W 447) :
     - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
     - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08
      Mercedes V-Klasse (W 447) :
     - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
     - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08

E41)    Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
        -      Typ 124 und 124T mit langem Radstand oder Sonderaufbau
        -      Typ 210, E420, E430 Sonderschutzausführung.

E77)    Nicht zulässig an 4-MATIC-Fahrzeugen ab der Fahrgestellnummer B532665.

E83)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
        Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
        (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
        Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E93)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
        serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E99)    Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
        e1*2001/116*0470*02.

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max.1410 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
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ER2)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1420 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G0X)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
        225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G1R)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7S)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
        225/40R18, 225/45R17, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
        Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G8V)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
        225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000613-B0-015-05~DB-5-112-66_5-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
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Teiletyp :                 BS5 70638


K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
      vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

K11)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
        Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K12)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
        Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K13)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
        Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
        entsprechend zu kürzen.

K15)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
        Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K20)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
        Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
        zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K21)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
        Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
        zu biegen.

K22)    An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.

K23)    An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K26)    An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.



RA-000613-B0-015-05~DB-5-112-66_5-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    17 / 18                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K31)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen und aufzuweiten ggf. ins
         Radhaus ragende Kunststoffkanten sind entsprechend zu kürzen,
       - der vordere Kotflügel ist durch Unterlegen der vorderen Kotflügelbefestigung
         auszustellen,
       - das innere Radhaus ist im Bereich vor der Vorderachse einzuformen.

K81)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
       - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
       - Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen
         von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

L01)    Der Lenkeinschlag ist durch Unterlegen des Anschlags mit einer Unterlegscheibe von
        ?mm Dicke zu begrenzen.

M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.



RA-000613-B0-015-05~DB-5-112-66_5-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    18 / 18                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T98)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet
      sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 17.12.2014




RA-000613-B0-015-05~DB-5-112-66_5-ET38.docx