Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 4b Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BS5 70638 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: Lk 112 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1 geprüfte Radlast: 720 kg bei Reifenabrollumfang: 2000 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : SEAT (E) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1P, 1PN, 3R, 3RN, 5P, 5PN Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 7N Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 7MS Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm RA-000613-A0-015-04b~SE-5-112-57-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 4b Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: 7MS ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.. , e1*2001/116*0036*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 150 Seat Alhambra 215/55R16 A01) bis A10) K53) 225/50R16 K03)K53) 225/55R16 K03)K39) 235/50R16 K03)K39) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/55R16 235/50R16 A01) bis A10) K39)V00) e1*95/54*0036*06 1260/1280(1355)4WD1260/1330(1405) 5/112/57,0 e1*2001/116*0036*31E Typ: 5P ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0050*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 147 Altea , Altea XL, Toledo 205/55R16 A01) bis A10) K03) 215/50R16 225/50R16 K04)K51) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) K03)K04)K51)V00) 77 bis 155 Altea 4 Freetrack 205/60R16 M+S A01) bis A10) E05) K03) 205/60R16 E05a) 205/55R16 M+S A93)E05) e9*2001/116*0050*33 1140/1096(-) 5/112/57,1 RA-000613-A0-015-04b~SE-5-112-57-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 4b Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: 5PN ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 147 Altea , Altea XL, Toledo 205/55R16 A01) bis A10) K03) 215/50R16 225/50R16 K04)K51) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) K03)K04)K51)V00) 77 bis 155 Altea 4 Freetrack 205/60R16 M+S A01) bis A10) E05) K03) 205/60R16 E05a) 205/55R16 M+S A93)E05) e9*2007/46*0012*02 1120/1205(-) 5/112/57,1 Typ: 1P ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0052*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 155 Leon 205/55R16 A01) bis A10) K03) 215/50R16 225/50R16 K04)K51) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) K03)K04)K51)V00) e9*2001/116*0052*26 1077/950(0) 5/112/57,1 RA-000613-A0-015-04b~SE-5-112-57-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 4b Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: 1PN ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 155 Leon 205/55R16 A01) bis A10) K03) 215/50R16 225/50R16 K04)K51) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) K03)K04)K51)V00) e9*2007000/46*0013*02 1076/ 1017 (0) 5/112/57 Typ: 3R ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0072*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 147 Exeo 195/60R16 A02) bis A10)B44)E06) (Limousine, Kombi) A93)E18) 205/50R16 A93) 205/55R16 A93) 215/50R16 A93) 215/55R16 A93) 225/45R16 A93) 225/50R16 A01)A93)K03) 235/50R16 A01)K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)B44) A93) V00) e9*2001/116*0072*03 1120/1090(0) 5/112/57,1 RA-000613-A0-015-04b~SE-5-112-57-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 4b Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: 3RN ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 147 Exeo 195/60R16 A02) bis A10)B44)E06) (Limousine, Kombi) A93)E18) 205/50R16 A93) 205/55R16 A93) 215/50R16 A93) 215/55R16 A93) 225/45R16 A93) 225/50R16 A01)A93)K03) 235/50R16 A01)K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)B44)E06) A93) V00) e9*2007/46*0011*02 1120/1090(0) 5/112/57,1 Typ: 7N ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0435*.. Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 147 Alhambra 205/60R16 A02) bis A10) A93) 215/60R16 225/55R16 e1*2007/46*0434*00 1270/1250(0) 5/112/57,1 RA-000613-A0-015-04b~SE-5-112-57-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 4b Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: 7N ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0402*.. Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 147 Alhambra 205/60R16 A02) bis A10) A93) 215/60R16 225/55R16 e1*2007/46*0401*02 1280/1310(1405) 5/112/57,1 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000613-A0-015-04b~SE-5-112-57-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 4b Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 : - innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x30 mm E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 195/..... ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor der Radmitte herzustellen. RA-000613-A0-015-04b~SE-5-112-57-ET38.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 4b Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K39) Die Radhauskante an Achse 2 ist ab Stoßfänger bis ca. 300 mm nach vorn bis ca. 45 Grad schräg nach oben umzulegen. Die Kunststoffradhauswulst ist dabei hinter die Radhauskante einzuklemmen. Die ins Radhaus ragende Kunststofflasche (an Stoßfänger-Oberkante) ist auf Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen. K51) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. K53) An Achse 2 sind die ins Radhaus ragenden Kunststofflaschen (an der Stoßfängeroberkante) auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. . Die Anlage Nr. 4b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 18.04.2011 RA-000613-A0-015-04b~SE-5-112-57-ET38.docx