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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     1/8                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                             BS5 70638
Art des Sonderrades:                      einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                          Borbet
Radausführung:                                         Lk 112
Radgröße:                                             7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                     38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                 112 mm
Lochzahl:                                                5
Mittenlochdurchmesser:                               72,50 mm
Zentrierart:                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                     BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                      720 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2000 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller     : SEAT (E)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
1P, 1PN, 3R, 3RN, 5P, 5PN      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    120 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
7N                             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                   140 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
7MS                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                   140 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




RA-000613-A0-015-04b~SE-5-112-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                4b
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Typ:                         7MS
ABE / EG-Genehmigung:        e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.. , e1*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 150   Seat Alhambra            215/55R16                                 A01) bis A10)
                                       K53)

                                                           225/50R16
                                                           K03)K53)

                                                           225/55R16
                                                           K03)K39)

                                                           235/50R16
                                                           K03)K39)
                                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                           vorne                hinten
                                                           215/55R16            235/50R16          A01) bis A10)
                                                                                                   K39)V00)
e1*95/54*0036*06       1260/1280(1355)4WD1260/1330(1405)                                           5/112/57,0
e1*2001/116*0036*31E



Typ:                             5P
ABE / EG-Genehmigung:            e9*2001/116*0050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 147    Altea , Altea XL, Toledo   205/55R16                                                A01) bis A10)
                                                                                                   K03)
                                                           215/50R16

                                                           225/50R16
                                                           K04)K51)
                                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                           vorne                hinten
                                                           205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)
                                                                                                   K03)K04)K51)V00)
 77 bis 155             Altea 4 Freetrack                  205/60R16 M+S                           A01) bis A10)
                                                           E05)                                    K03)

                                                           205/60R16
                                                           E05a)

                                                           205/55R16 M+S
                                                           A93)E05)
e9*2001/116*0050*33    1140/1096(-)                                                                5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                4b
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Typ:                             5PN
ABE / EG-Genehmigung:            e9*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 147    Altea , Altea XL, Toledo   205/55R16                                A01) bis A10)
                                                                                   K03)
                                           215/50R16

                                           225/50R16
                                           K04)K51)
                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)
                                                                                   K03)K04)K51)V00)
 77 bis 155            Altea 4 Freetrack   205/60R16 M+S                           A01) bis A10)
                                           E05)                                    K03)

                                           205/60R16
                                           E05a)

                                           205/55R16 M+S
                                           A93)E05)
e9*2007/46*0012*02    1120/1205(-)                                                 5/112/57,1



Typ:                         1P
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 155    Leon                   205/55R16                                    A01) bis A10)
                                                                                   K03)
                                           215/50R16

                                           225/50R16
                                           K04)K51)
                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)
                                                                                   K03)K04)K51)V00)
e9*2001/116*0052*26   1077/950(0)                                                  5/112/57,1




RA-000613-A0-015-04b~SE-5-112-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                4b
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Typ:                         1PN
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 155    Leon                   205/55R16                                  A01) bis A10)
                                                                                 K03)
                                         215/50R16

                                         225/50R16
                                         K04)K51)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)
                                                                                 K03)K04)K51)V00)
e9*2007000/46*0013*02   1076/ 1017 (0)                                           5/112/57



Typ:                          3R
ABE / EG-Genehmigung:         e9*2001/116*0072*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 147    Exeo                    195/60R16                                 A02) bis A10)B44)E06)
               (Limousine, Kombi)      A93)E18)

                                         205/50R16
                                         A93)

                                         205/55R16
                                         A93)

                                         215/50R16
                                         A93)

                                         215/55R16
                                         A93)

                                         225/45R16
                                         A93)

                                         225/50R16
                                         A01)A93)K03)

                                         235/50R16
                                         A01)K01)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)B44)
                                         A93)                                    V00)
e9*2001/116*0072*03     1120/1090(0)                                             5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     5/8                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Typ:                          3RN
ABE / EG-Genehmigung:         e9*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 147    Exeo                    195/60R16                                 A02) bis A10)B44)E06)
               (Limousine, Kombi)      A93)E18)

                                         205/50R16
                                         A93)

                                         205/55R16
                                         A93)

                                         215/50R16
                                         A93)

                                         215/55R16
                                         A93)

                                         225/45R16
                                         A93)

                                         225/50R16
                                         A01)A93)K03)

                                         235/50R16
                                         A01)K01)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)B44)E06)
                                         A93)                                    V00)
e9*2007/46*0011*02   1120/1090(0)                                                5/112/57,1



Typ:                         7N
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0435*..
Motorleistung Handelsbezeichnung      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 147  Alhambra                205/60R16                                  A02) bis A10)
                                      A93)

                                         215/60R16

                                         225/55R16
e1*2007/46*0434*00   1270/1250(0)                                                5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     6/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Typ:                         7N
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0402*..
Motorleistung Handelsbezeichnung      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 147  Alhambra                205/60R16                         A02) bis A10)
                                      A93)

                                        215/60R16

                                        225/55R16
e1*2007/46*0401*02   1280/1310(1405)                                    5/112/57,1



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     7/8                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x30 mm

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
     Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 195/.....
     ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
     der Radmitte herzustellen.



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     8/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K39) Die Radhauskante an Achse 2 ist ab Stoßfänger bis ca. 300 mm nach vorn bis ca. 45
     Grad schräg nach oben umzulegen. Die Kunststoffradhauswulst ist dabei hinter die
     Radhauskante einzuklemmen. Die ins Radhaus ragende Kunststofflasche (an
     Stoßfänger-Oberkante) ist auf Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen.

K51) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
     Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
     anzulegen.

K53) An Achse 2 sind die ins Radhaus ragenden Kunststofflaschen (an der
     Stoßfängeroberkante) auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
     .


Die Anlage Nr. 4b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 18.04.2011




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