Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO Nr. : RA-000613-G0-015 Anlage-Nr. : 4c Seite : 1 / 13 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BS5 70638 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 112 Radausführungskennz.: Lk 112 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1 geprüfte Radlast: *) 720 kg Reifenabrollumfang: 2000 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: SKODA Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5246 140 Nm Schaftlänge 28,5 mm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5246 120 Nm Schaftlänge 28,5 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO Nr. : RA-000613-G0-015 Anlage-Nr. : 4c Seite : 2 / 13 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NU e8*2007/46*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Skoda Karoq 215/60R16 A01) bis A10) (Frontantrieb) K03) A93) BF1) 225/55R16 K01) K04) 225/60R16 G8M) K01) K04) 235/55R16 K01) K04) 245/55R16 G8M) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NU e8*2007/46*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 140 Skoda Karoq 215/60R16 A02) bis A10) (Allradantrieb) N225) A93) BF1) 215/65R16 N225) 225/55R16 A01) K01) K04) 225/60R16 A01) K01) K04) 235/55R16 A01) K01) K04) 235/60R16 A01) GEB) K01) K04) 245/50R16 A01) K01) K04) 245/55R16 A01) K01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO Nr. : RA-000613-G0-015 Anlage-Nr. : 4c Seite : 3 / 13 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NU e8*2007/46*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 140 Skoda Karoq Scout 215/60R16 A02) bis A10) (Allrad) N225) A93) BF1) 215/60R16 M+S 215/65R16 N225) 215/65R16 M+S 225/60R16 235/55R16 A01) K03) K04) 235/60R16 A01) K03) K04) 245/55R16 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NU e8*2007/46*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Skoda Karoq Scout 215/60R16 A01) bis A10) (Frontantrieb) A93) BF1) K01) 225/60R16 K04) 235/55R16 K04) 245/55R16 K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1Z e11*2001/116*0230*.. 1Z e11*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 118 Skoda Octavia 205/55R16 A01) bis A10) (Limousine, Kombi, A93) BF2) E45) K01) K04) Allrad; Ausführungen mit kleinsten 215/50R16 Serienreifen in 15Zoll) 225/50R16 K36) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO Nr. : RA-000613-G0-015 Anlage-Nr. : 4c Seite : 4 / 13 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1Z e11*2001/116*0230*.. 1Z e11*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 147 Skoda Octavia 205/55R16 M+S A01) bis A10) (Limousine, Kombi, A93) BF2) E45) EF0) K01) K04) Allrad; Ausführungen mit kleinsten 215/50R16 M+S Serienreifen in 16Zoll oder 17Zoll) 225/50R16 M+S K36) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1Z e11*2001/116*0230*.. 1Z e11*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 118 Skoda Octavia Scout 205/55R16 M+S A01) bis A10) K03) BF2) 205/60R16 M+S K03) 215/55R16 M+S K01) 225/50R16 M+S K01) 225/55R16 M+S K01) K37) K44) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO Nr. : RA-000613-G0-015 Anlage-Nr. : 4c Seite : 5 / 13 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5E e11*2007/46*0243*.. 5E e11*2007/46*0244*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 110 Skoda Octavia 195/55R16 A02) bis A10) (Limousine und Kombi, A93) N205) BF2) E57) E61) Ausführungen mit Verbundlenker- 195/60R16 Hinterachse) A93a) N205) 205/55R16 A93a) 215/50R16 A01) A93) K03) 215/55R16 A01) K03) 225/50R16 A01) K03) 235/50R16 A01) K01) K04) K51) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5E e11*2007/46*0243*.. 5E e11*2007/46*0244*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 135 Skoda Octavia 195/55R16 A02) bis A10) (Limousine und Kombi, A93) N205) BF2) E58) E61) EF0) Ausführungen mit Mehrlenkerhinterachse ) 195/60R16 A93a) N205) 205/55R16 A93a) 215/50R16 A01) A93) K03) 215/55R16 A01) K03) 225/50R16 A01) K03) 235/50R16 A01) K01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO Nr. : RA-000613-G0-015 Anlage-Nr. : 4c Seite : 6 / 13 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5E e11*2007/46*0243*.. 5E e11*2007/46*0244*.. 5E e8*2007/46*0318*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 110 Skoda Octavia 195/55R16 A02) bis A10) (Facelift ab 2017, A93) N205) BF2) E57) E61a) Limousine und Kombi, Ausführungen mit 195/60R16 Verbundlenker- A93a) N205) Hinterachse) 205/55R16 A01) A93a) K04) 215/50R16 A01) A93) K04) K51) 215/55R16 A01) K04) K28) K51) 225/50R16 A01) K03) K04) K28) K51) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5E e11*2007/46*0243*.. 5E e11*2007/46*0244*.. 5E e8*2007/46*0318*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 140 Skoda Octavia 205/55R16 A01) bis A10) (Facelift ab 2017, A93a) BF2) E58) E61a) EF0) K04) Limousine und Kombi, Ausführungen mit 215/50R16 Mehrlenkerhinterachse) A93) K51) 215/55R16 K28) K51) 225/50R16 K03) K28) K51) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5E e11*2007/46*0243*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 135 Skoda Octavia Scout 205/55R16 M+S A02) bis A10) BF2) E61) 205/60R16 M+S 215/55R16 M+S 215/60R16 M+S Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO Nr. : RA-000613-G0-015 Anlage-Nr. : 4c Seite : 7 / 13 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NX e8*2007/46*0355*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 110 Skoda Octavia 205/60R16 A02) bis A10) (Kombi, Ausführungen mit A93) BF1) E62) Verbundlenker- Hinterachse) 215/55R16 A01) A93) K04) 225/55R16 A01) K04) 235/50R16 A01) K03) K04) 235/55R16 A01) K03) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3U e11*98/14*0187*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 142 Skoda Superb 1 205/55R16 A02) bis A10) (Limousine) BF2) 225/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3T e11*2001/116*0326*.. 3T e11*2007/46*0014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 147 Skoda Superb 2 205/55R16 A02) bis A10) (3T; Limousine, Kombi; BF2) E60) bis Modelljahr 2014) 225/50R16 A01) K03) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO Nr. : RA-000613-G0-015 Anlage-Nr. : 4c Seite : 8 / 13 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3T e11*2001/116*0326*.. 3T e11*2007/46*0014*.. 3T e8*2007/46*0317*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 140 Skoda Superb 3 215/60R16 A02) bis A10) (3V; Limousine, Kombi; A93a) BF1) E60a) EF0) ab Modelljahr 2015) 225/55R16 A93a) 225/60R16 G2B) 235/55R16 245/50R16 A01) A93a) K04) 245/55R16 A01) G2B) K04) K52) 255/50R16 A01) K01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO Nr. : RA-000613-G0-015 Anlage-Nr. : 4c Seite : 9 / 13 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5L e11*2007/46*0010*.. 5L e11*2007/46*0034*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 125 Skoda Yeti 195/60R16 A02) bis A10) A93) N205) BF2) 195/60R16 M+S A93) W205) 205/55R16 A93) N215) 205/55R16 M+S A93) 205/60R16 A93) G0U) N215) 205/60R16 M+S A93) G0U) 215/55R16 A93) 215/60R16 G0U) 225/50R16 A01) K01) 225/55R16 A01) G0U) K01) 235/50R16 A01) K01) K04) 235/55R16 A01) G0U) K01) K04) 245/50R16 A01) G0U) K01) K02) 255/50R16 A01) G0U) K01) K02) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO Nr. : RA-000613-G0-015 Anlage-Nr. : 4c Seite : 10 / 13 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO Nr. : RA-000613-G0-015 Anlage-Nr. : 4c Seite : 11 / 13 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Zubehörkit: 5246 Anzugsmoment: 140 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Zubehörkit: 5246 Anzugsmoment: 120 Nm E45) Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17). E57) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“. E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML". E60) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Skoda Superb 2): • bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*31 • bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*21 E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3): • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32 • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*22 • ab EG-Genehmigungs-Nr. e8*2007/46*0317*00 E61) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: • e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19 • e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13 E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: • e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20 • e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14 • e8*2007/46*0318* E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO Nr. : RA-000613-G0-015 Anlage-Nr. : 4c Seite : 12 / 13 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 G2B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18, 225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GEB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19, 225/50R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K36) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche nach außen zu treiben oder zu kürzen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO Nr. : RA-000613-G0-015 Anlage-Nr. : 4c Seite : 13 / 13 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist nach außen zu treiben oder zu kürzen, • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten zu kürzen, • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen. K44) Um ein Anstreifen der Reifenschulter bei Einschlag an Achse 1 zu vermeiden, ist der Filzinnenkotflügel im Schwellerbereich in Richtung Fahrzeug-Fußraum in den Radkasten zu drücken und mit Kleber zu fixieren oder auszuschneiden (Kontrolle d. Kreisfahrt). K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden. K52) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 200 mm vor und hinter der Radmitte sind zu entfernen, • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen, • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 4c mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH Geschäftsstelle Essen, 15.09.2020