Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 9 Seite : 1 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BS5 70638 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: Lk 108 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø63,4 geprüfte Radlast: 720 kg bei Reifenabrollumfang: 2000 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Ford Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment B4Y, B5Y, BA7, BA7-LPG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm BWY, DA3, DA3-CNG, DA3- M12x1,5 LPG, DB3, DM2, DM2-CNG, DM2-LPG, DXA, DYB PH2,PJ2,PT2,PU2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M12x1,5 WA6 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 125 Nm M14x1,5 RA-000613-A0-015-09~FO-5-108-63-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 9 Seite : 2 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: B4Y ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0154*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 150 Mondeo (4-türer) 205/50R16 A02) bis A10)E42) S01) 205/55R16 M+S 205/55R16 225/45R16 A01)K03)K04)K35) 225/50R16 A01)K03)K04)K35)K36) 66 bis 166 Mondeo (4-türer, 205/55R16 M+S A02) bis A10) Fahrzeugausführungen S01) mit Sommerbereifung nur 18Zoll) e1*98/14*0154*17E 1175/1015(1085) 5/108/63,3 Typ: B5Y ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0155*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 150 Mondeo (5-türer) 205/50R16 A02) bis A10)E42) S01) 205/55R16 M+S 205/55R16 225/45R16 A01)K03)K04)K35) 225/50R16 A01)K03)K04)K35)K36) 66 bis 166 Mondeo (5-türer, 205/55R16 M+S A02) bis A10) Fahrzeugausführungen S01) mit Sommerbereifung nur 18Zoll) e1*98/14*0155*17E 1175/1015 (1085) 5/108/63,3 RA-000613-A0-015-09~FO-5-108-63-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 9 Seite : 3 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: BWY ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0156*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 150 Mondeo (Kombi) 205/50R16 A02) bis A10)E42) S01) 205/55R16 M+S 205/55R16 225/45R16 A01)K03)K04)K35) 225/50R16 A01)K03)K04)K35)K36) 66 bis 166 Mondeo (Kombi, 205/55R16 M+S A02) bis A10) Fahrzeugausführungen S01) mit Sommerbereifung nur 18Zoll) e1*98/14*0156*17E 1200/1150(1220) 5/108/63,3 Typ: PH2 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0206*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Tourneo Connect 205/55R16 A01) bis A10) K03)K04)S01) e1*2001/116*0206*15 1000-1070/1190-1340(-) 5/108/63,3 Typ: PJ2 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0207*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 85 Tourneo Connect 205/55R16 A01) bis A10) K03)K04)S01) e1*2001/116*0207*15 1070-1130/1250-1290(-) 5/108/63,3 Typ: PT2 ABE / EG-Genehmigung: L071 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Transit Connect, 205/55R16 A01) bis A10) Tourneo Connect K03)K04)S01) L071 NT12 1050-1070/1120-1290(-) 5/108/63,3 RA-000613-A0-015-09~FO-5-108-63-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 9 Seite : 4 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: PU2 ABE / EG-Genehmigung: L072 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Transit Connect, 205/55R16 A01) bis A10) Tourneo Connect K03)K04)S01) (LKW) L072 NT12 1050-1130/1170-1290(-) 5/108/63,3 RA-000613-A0-015-09~FO-5-108-63-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 9 Seite : 5 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: DM2 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0109*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 107 Focus C-Max 205/55R16 A02) bis A10)E43) A93) S01) 205/55R16 M+S A93) 215/50R16 A01)K03)K04)K57) 225/50R16 A01)K03)K04)K57) 74 bis 107 Focus C-Max 205/55R16 M+S A02) bis A10) (mit Serie 17Zoll- A93) S01) Sommerbereifung) 215/50R16 M+S A01)K03)K04)K57) 225/50R16 M+S A01)K03)K04)K57) 100 bis 147 Kuga 215/65R16 A02) bis A10) A93) S01) 235/55R16 A93) 235/60R16 A93) 245/55R16 A01)A93)K03) 245/60R16 A01)K03) 255/50R16 A01)K03)K04) 255/55R16 A01)K03)K04) e13*2001/116*0109*26 C-Max1070/1070(-),Kuga1155/1115(1210) 5/108/63,3 RA-000613-A0-015-09~FO-5-108-63-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 9 Seite : 6 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: DM2-CNG ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 bis 107 Focus C-Max CNG 205/55R16 A02) bis A10) A93) S01) e13*2001/116*1018*03E 1005/1025 5/108/63,3 Typ: DM2-LPG ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1000*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 107 Focus C-Max LPG 205/55R16 A02) bis A10) A93) S01) e13*2001/116*1000*05 1005/1025 5/108/63,3 Typ: DA3 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 107 Focus Lim. 3- u. 5-türig, 205/55R16 A02) bis A10) Focus Kombi A93) S01) 215/50R16 A01)K03)K04) 225/50R16 A01)K03)K04)K61)K62) 166 Focus ST 205/55R16 M+S A93) e13*2001/116*0144*20 1070/1090(1120) 5/108/63,3 Typ: DA3-CNG ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1017*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 107 Focus Erdgas Lim. 3-türig, 205/55R16 A02) bis A10) A93) S01) 215/50R16 A01)K03)K04) e13*2001/116*1017*03 985/1000(0) 5/108/63,3 RA-000613-A0-015-09~FO-5-108-63-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 9 Seite : 7 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: DA3-LPG ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0999*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 107 Focus LPG , 3-,4-, 5-türig 205/55R16 A02) bis A10) A93) S01) 215/50R16 A01)K03)K04) e13*2001/116*0999*05 985/1040(1115) 5/108/63,3 Typ: DB3 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0157*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 107 Focus Lim. (Stufenheck), 205/55R16 A02) bis A10) Focus Cabriolet A93) S01) 215/50R16 A01)K03)K04) 225/50R16 A01)K03)K04)K61)K62) e13*2001/116*0157*17 1070/1065(1140) 5/108/63,3 Typ: WA6 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0185*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 176 Galaxy, S-Max 215/60R16 A02) bis A10) A93) S01) 225/55R16 A01)A93)K03) 235/55R16 A01)K03) e13*2001/116*0185*12 1285/1350(1410) 5/108/63,3 Typ: BA7 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 176 Mondeo (4- und 5-türer), 205/55R16 A02) bis A10)E52) Mondeo Kombi A93)E50) S01) 215/55R16 A93) 225/50R16 A01)K04) e13*2001/116*0249*12 1190/1185(1300) 5/108/63,3 RA-000613-A0-015-09~FO-5-108-63-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 9 Seite : 8 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: BA7-LPG ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1015*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 107 Mondeo LPG 215/55R16 A02) bis A10) E52) (4- und 5-türer), A93) S01) Mondeo LPG Kombi 225/50R16 A01)K04) e13*2001/116*1015*03 1060/1180(1300) 5/108/63,3 Typ: DXA ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1103*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 134 C-Max, Grand C-Max 205/55R16 A01) bis A10) A93)K03) 205/60R16 A93a)K03) 215/55R16 A93a)K03)K04) 225/50R16 K03)K04) 225/55R16 K03)K04)K67) 235/50R16 K01)K04)K67) e13*2007/46*1103*00 1175/1250(1325) 5/108/63,3 RA-000613-A0-015-09~FO-5-108-63-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 9 Seite : 9 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: DYB ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1138*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 134 Focus 4-,5-türer, Kombi 195/60R16 A02) bis A10) A93) 205/55R16 A93a) 205/60R16 215/55R16 A01)K03) 225/50R16 A01)K01)K04) 225/55R16 A01)K01)K04)K13)K22) 235/50R16 A01)K01)K04) e13*2007/46*1138*01 1100/1025(1135) 5/108/63,3 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000613-A0-015-09~FO-5-108-63-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 9 Seite : 10 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 18-Zoll- Sommerbereifungen ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind gerüstet sind. E43) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 17-Zoll- Sommerbereifungen ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind gerüstet sind. E50) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E52) Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von 26 mm ausgerüstet sind. Dies sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008. Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen. RA-000613-A0-015-09~FO-5-108-63-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 9 Seite : 11 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K35) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsklammer ist nach hinten zu versetzen. K36) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und im Bereich zwischen Stoßfängeroberkante und hinterer Türkante eng an das Radhaus anzulegen. K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - An Achse 2 sind die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor Radmitte bis Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40mm zu kürzen. Die Schnittkante ist mit dem Radhaus zu verkleben., - der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des Filzinnenkotflügels) ist um ca. 8 mm zu kürzen, - der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm zu kürzen. K61) An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der Stoßfängeroberkante um ca. 10 mm zu kürzen. RA-000613-A0-015-09~FO-5-108-63-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 9 Seite : 12 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 K62) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen. K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2: - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen. - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 18.04.2011 RA-000613-A0-015-09~FO-5-108-63-ET40.docx