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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                10
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    BS5 70638
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 Borbet
Radausführung:                                                Lk 108
Radgröße:                                                    7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                            40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        108 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                      72,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            BOØ72,5/Ø65,1
geprüfte Radlast:                                             720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2000 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
T,S,R,J,H                          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      120 Nm
                                   M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
LS, LW, L, N                       Serien-Radschraube, Kegel 60°,                         110 Nm
                                   Gewinde M12x1,75, Schaftlänge 29 mm

Typ:                         LS
ABE / EG-Genehmigung:        F787 ab NT3
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 184   Volvo 850               205/50R16                              A01) bis A10)
                                                                             K36)K37a)S03)

F787/NT10E      1090/900                                                     5/108/65




RA-000613-A0-015-10~VO-5-108-65-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                10
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Typ:                         LW
ABE / EG-Genehmigung:        G306 ab NT1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 184   Volvo 850               205/50R16                                   A01) bis A10)
                                                                                  K36)K37a)S03)

G306/NT09              1090/1120                                                  5/112/66,5



Typ:                           L
ABE / EG-Genehmigung:          e9*93/81*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 184   Volvo 850, bzw. S70 / V70 205/50R16                                 A01) bis A10)
                                                                                  E42)K36)K37a)S03)


e9*93/81*0002*13E      1150/1120                                                  5/108/65



Typ:                           N
ABE / EG-Genehmigung:          e4*96/27*0015*.., e4*98/14*0015*.., e4*2001/116*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 180   C 70                      205/55R16                                 A02) bis A10)
               (Coupe/ Cabrio)                                                     S03)
                                         225/50R16
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/55R16            225/50R16            A02) bis A10)
                                                                                   S03)V00n)
e4*2001/116*0015*14E   1110/970                                                   5/108/65



Typ:                         T
ABE / EG-Genehmigung:        e9*96/79*0028*.., e9*98/14*0028*.., e9*2001/116*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 200    S80,                    215/55R16                                  A02) bis A10)
               S80 T6                                                             S03)
                                       215/55R16 M+S

                                              225/55R16
                                              A01)K03)K15)K23)
e9*2001/116*0028*17E   1130/1090(1200/1090)                                       5/108/65




RA-000613-A0-015-10~VO-5-108-65-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                10
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Typ:                         S
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0040*.., e4*2001/116*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 191   V70                      205/55R16                         A02) bis A10) E44)
                                                                         S03)
                                                 215/55R16

                                                225/50R16
                                                A01)K03)
120 bis 154            V70 Cross Country, XC 70 205/55R16 M+S            A02) bis A10)
                                                E05)                     S03)

                                                 215/65R16
e4*2001/116*0040*17E   1110/1170(CC 1130/1190)                           5/108/65



Typ:                         J
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0061*.., e4*2001/116*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          V70 BIFUEL               205/55R16                         A02) bis A10)
                                                                         S03)
                                                 215/55R16

                                                 225/50R16
                                                 A01)K03)
e4*2001/116*0061*13E   1060/1170(0)                                      5/108/65



Typ:                         R
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0036*.., e9*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 191    S60                     205/55R16                         A02) bis A10)
                                                                         S03)
                                                 215/55R16
                                                 A01)L21)

                                                 225/50R16
                                                 A01)K33)L21)
e9*98/14*0036*04       1120/1050                                         5/108/65
e9*2001/116*0036*17E



Typ:                         H
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0044*.. , e9*2001/116*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           S60 Bifuel              205/55R16                         A02) bis A10)
                                                                         S03)
                                                 215/55R16
                                                 A01)L21)

                                                 225/50R16
                                                 A01)K33)L21)
e9*2001/116*0044*12E   1070/1030(0)                                      5/108/65




RA-000613-A0-015-10~VO-5-108-65-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                10
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.



RA-000613-A0-015-10~VO-5-108-65-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     5/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E42) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Cross-Country-Ausführung,
     - gepanzerte Ausführung.

E44) Nicht für Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit Bereifungsgröße 215/65R16
     ausgerüstet sind.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K23) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
       Stoßleiste umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radkauskante zu klemmen.

K36) An Achse 1 ist das Kunststoff-Radhaus im Bereich der (inneren) Reifenschulter
     nachzuarbeiten oder auszuschneiden. Kontrollmöglichkeit durch Kreisfahrt. Bei nicht
     ausreichender Reifenfreigängigkeit ist der Lenkeinschlag durch Verwendung von
     Unterlegscheiben zu begrenzen (Fachwerkstatt).

K37a)An Achse 2 sind folgende Maßnahmen zur Freigängigkeit erforderlich:
     - an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten in einem Bereich von 150 mm vor und
        hinter der senkrechten Radmittenebene auf eine Restdicke von 15 mm zu kürzen oder
        hochzuformen.
     - im gleichen Bereich ist auch die Kunststoffradhausschale bis etwa 40 mm hoch
        auszuschneiden.
     - die Ausbuchtung im Kunststoffradhaus im Bereich der inneren Reifenflanke auf Höhe
        des Stoßfängers ist auszuschneiden oder abzuschleifen.

L21) An Achse 1 ist der Lenkeinschlag durch Unterlegen von Distanzhülsen an den
     Befestigungsschrauben des Lenkeinschlagbegrenzers zu begrenzen (Kontrolle durch
     Kreisfahrt).

S03) Die auf der Radanlagefläche befindlichen Zentrierstifte sind vor der Radmontage zu
     entfernen.

RA-000613-A0-015-10~VO-5-108-65-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     6/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638



V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
     Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
     wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
     Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 18.04.2011




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