Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 16b
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BS5 70638
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk 114,3
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast: 730 kg
bei Reifenabrollumfang: 2160 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
EL, ELH, FD, FDH, FDHG, FO, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
GK, JC, JM, JMG, LM, NF, SM, M12x1,5
TG, XG
Typ: FO
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 127 Trajet 215/60R16 A02) bis A10)
225/55R16
e11*98/14*0130*08E min1280/1310max 130/1330 5/114,3/67
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Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 16b
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: SM
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0162*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 107 Santa Fe (2WD) 225/70R16 A02) bis A10)
G63) A93)
235/60R16
83 bis 127 Santa Fe (4WD) 225/70R16 A02) bis A10)
A93)
235/60R16
A01)G01)
e11*98/14*0162*12E 1290/1370 –4WD; 1250/1300-2WD 5/114,3/67
Typ: GK
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 123 Coupe 205/50R16 A02) bis A10)
205/55R16
225/45R16
A01)K39)
225/50R16
A01)K39)K40)
e11*98/14*0186*07E 1015/880 5/114,3/67
Typ: XG
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
123 bis 145 XG 250, XG 300, XG350 205/55R16 M+S A02) bis A10)
(ab e11*98/14*0109*05)
205/60R16
e11*98/14*0109*06E 1230/1095 5/114,3/67
Typ: JM
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129 Tucson 205/65R16 M+S A02) bis A10)
A98a)
215/65R16
A01)A98a)K03)
235/60R16
A01)K03)
e4*2001/116*0087*16E 1220/1200(-) 5/114,3/67
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Anlage-Nr. : 16b
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: JMG
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0355*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 Tucson 205/65R16 M+S A02) bis A10)
(LPG) A98a)
215/65R16
A01)A98a)K03)
235/60R16
A01)K03)
e11*2001/116*0355*00E 1170/1100(-) 5/114,3/67
Typ: NF
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 184 Sonata 215/60R16 A02) bis A10)
A93)
225/55R16
A01)K03)K15)K21)
e11*2001/116*0241*10 1200/1070(-) 5/114,3/67
Typ: TG
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 191 Grandeur 205/65R16 A02) bis A10)
A93)
225/60R16
A93)
235/60R16
e4*2001/116*0099*11 1260/1115(-) 5/114,3/67
Typ: FD
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0313*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105 i30, i30 CW 195/60R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93)
205/55R16
215/50R16
A01)K01)K04)
225/50R16
A01)K01)K04)
e11*2001/116*0313*12 1090/1020(0) 5/114.3/67
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Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 16b
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: FDH
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0343*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105 i30, i30 CW 195/60R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93)
205/55R16
215/50R16
A01)K01)K04)
225/50R16
A01)K01)K04)
e11*2001/116*0323*10 1090/1020(0) 5/114.3/67
Typ: FDHG
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0361*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 i30, i30 CW 195/60R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, LPG ) A93)
205/55R16
215/50R16
A01)K01)K04)
225/50R16
A01)K01)K04)
e11*2001/116*0361*01 1000/980(0) 5/114.3/67
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Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 16b
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: EL
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0104*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135 iX35 215/65R16 A02) bis A10)
(Frontantrieb) A01)K01)
235/65R16
A01)K01)K04)
225/60R16
A01)K01)
235/60R16
A01)K01)K04)
215/70R16
A01)K01)
225/65R16
A01)K01)
245/60R16
A01)K01)K02)
e11*2007/46*0104*03 1200/1090(0) 5/114.3/67
Typ: ELH
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0192*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135 iX35 215/65R16 A02) bis A10)
(Frontantrieb) A01)K01)
235/65R16
A01)K01)K04)
225/60R16
A01)K01)
235/60R16
A01)K01)K04)
215/70R16
A01)K01)
225/65R16
A01)K01)
245/60R16
A01)K01)K02)
e11*2007/46*0192*00 1200/1090(0) 5/114.3/67
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Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: LM
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0128*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 135 iX35 215/65R16 A02) bis A10)
(Frontantrieb) A01)K01)
235/65R16
A01)K01)K04)
225/60R16
A01)K01)
235/60R16
A01)K01)K04)
215/70R16
A01)K01)
225/65R16
A01)K01)
245/60R16
A01)K01)K02)
e11*2007/46*0128*02 1200/1090(0) 5/114.3/67
Typ: JC
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0207*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 92 ix20 195/55R16 A01) bis A10)
A93a)K03)
195/60R16
K03)
205/55R16
K01)K04)
215/50R16
K01)K02)
215/55R16
K01)K02)K54)K55)K56)
225/50R16
K01)K02)K54)K55)
e4*2007/46*0207*00 1030/970(0) 5/114.3/67
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Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: JC
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0223*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 92 ix20 195/55R16 A01) bis A10)
A93a)K03)
195/60R16
K03)
205/55R16
K01)K04)
215/50R16
K01)K02)
215/55R16
K01)K02)K54)K55)K56)
225/50R16
K01)K02)K54)K55)
e4*2007/46*0223*00 1030/970(0) 5/114.3/67
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
G63) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 215/70R15 ausgerüstet
oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, sind
die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- Die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
Radmitte umzulegen.
- Die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante -Blech
und Kunststoff- bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
K40) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche
Kunststoffspritzschutz auszuschneiden.
K54) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.
K55) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
Maßnahmen erforderlich.
- die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
- die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm
nach unten um 5 mm zu kürzen,
- die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
aufzuweiten.
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
K56) An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des
Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen.
Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
Die Anlage Nr. 16b mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 18.04.2011
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