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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                16b
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                              BS5 70638
Art des Sonderrades:                                       einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                           Borbet
Radausführung:                                                         Lk 114,3
Radgröße:                                                              7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                                      40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                 114,3 mm
Lochzahl:                                                                 5
Mittenlochdurchmesser:                                                72,50 mm
Zentrierart:                                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                      BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast:                                                       730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                               2160 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                 Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                   moment
EL, ELH, FD, FDH, FDHG, FO, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                                          110 Nm
GK, JC, JM, JMG, LM, NF, SM, M12x1,5
TG, XG


Typ:                         FO
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83 bis 127   Trajet                   215/60R16                                        A02) bis A10)

                                                    225/55R16
e11*98/14*0130*08E   min1280/1310max 130/1330                                           5/114,3/67




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                16b
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Typ:                         SM
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0162*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83 bis 107   Santa Fe (2WD)           225/70R16                         A02) bis A10)
                                       G63)                              A93)

                                                       235/60R16
 83 bis 127            Santa Fe (4WD)                  225/70R16         A02) bis A10)
                                                                         A93)
                                                       235/60R16
                                                       A01)G01)
e11*98/14*0162*12E     1290/1370 –4WD; 1250/1300-2WD                     5/114,3/67



Typ:                         GK
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 123    Coupe                   205/50R16                         A02) bis A10)

                                                       205/55R16

                                                       225/45R16
                                                       A01)K39)

                                                       225/50R16
                                                       A01)K39)K40)
e11*98/14*0186*07E     1015/880                                          5/114,3/67



Typ:                          XG
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 123 bis 145  XG 250, XG 300, XG350 205/55R16 M+S                        A02) bis A10)
              (ab e11*98/14*0109*05)
                                        205/60R16

e11*98/14*0109*06E     1230/1095                                         5/114,3/67



Typ:                         JM
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83 bis 129   Tucson                  205/65R16 M+S                      A02) bis A10)
                                      A98a)

                                                       215/65R16
                                                       A01)A98a)K03)

                                                       235/60R16
                                                       A01)K03)
e4*2001/116*0087*16E   1220/1200(-)                                      5/114,3/67




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                16b
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Typ:                         JMG
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0355*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 104           Tucson                  205/65R16 M+S                     A02) bis A10)
              (LPG)                    A98a)

                                         215/65R16
                                         A01)A98a)K03)

                                         235/60R16
                                         A01)K03)
e11*2001/116*0355*00E   1170/1100(-)                                     5/114,3/67



Typ:                         NF
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 184  Sonata                  215/60R16                          A02) bis A10)
                                      A93)

                                         225/55R16
                                         A01)K03)K15)K21)
e11*2001/116*0241*10    1200/1070(-)                                     5/114,3/67



Typ:                         TG
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2001/116*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 191  Grandeur                 205/65R16                         A02) bis A10)
                                       A93)

                                         225/60R16
                                         A93)

                                         235/60R16
e4*2001/116*0099*11     1260/1115(-)                                     5/114,3/67



Typ:                          FD
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0313*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 105    i30, i30 CW             195/60R16                         A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)       A93)

                                         205/55R16

                                         215/50R16
                                         A01)K01)K04)

                                         225/50R16
                                         A01)K01)K04)
e11*2001/116*0313*12    1090/1020(0)                                     5/114.3/67




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Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                16b
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Typ:                          FDH
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0343*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 105    i30, i30 CW             195/60R16                         A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)       A93)

                                         205/55R16

                                         215/50R16
                                         A01)K01)K04)

                                         225/50R16
                                         A01)K01)K04)
e11*2001/116*0323*10   1090/1020(0)                                      5/114.3/67



Typ:                          FDHG
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0361*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80            i30, i30 CW             195/60R16                         A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi, LPG ) A93)

                                         205/55R16

                                         215/50R16
                                         A01)K01)K04)

                                         225/50R16
                                         A01)K01)K04)
e11*2001/116*0361*01   1000/980(0)                                       5/114.3/67




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                16b
Seite :                     5 / 10                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Typ:                           EL
ABE / EG-Genehmigung:          e11*2007/46*0104*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 135     iX35                    215/65R16                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb)          A01)K01)

                                         235/65R16
                                         A01)K01)K04)

                                         225/60R16
                                         A01)K01)

                                         235/60R16
                                         A01)K01)K04)

                                         215/70R16
                                         A01)K01)

                                         225/65R16
                                         A01)K01)

                                         245/60R16
                                         A01)K01)K02)
e11*2007/46*0104*03   1200/1090(0)                                        5/114.3/67



Typ:                         ELH
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0192*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 135    iX35                   215/65R16                           A02) bis A10)
              (Frontantrieb)          A01)K01)

                                         235/65R16
                                         A01)K01)K04)

                                         225/60R16
                                         A01)K01)

                                         235/60R16
                                         A01)K01)K04)

                                         215/70R16
                                         A01)K01)

                                         225/65R16
                                         A01)K01)

                                         245/60R16
                                         A01)K01)K02)
e11*2007/46*0192*00   1200/1090(0)                                        5/114.3/67




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                16b
Seite :                     6 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Typ:                         LM
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0128*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 135   iX35                   215/65R16                         A02) bis A10)
              (Frontantrieb)          A01)K01)

                                        235/65R16
                                        A01)K01)K04)

                                        225/60R16
                                        A01)K01)

                                        235/60R16
                                        A01)K01)K04)

                                        215/70R16
                                        A01)K01)

                                        225/65R16
                                        A01)K01)

                                        245/60R16
                                        A01)K01)K02)
e11*2007/46*0128*02   1200/1090(0)                                      5/114.3/67



Typ:                         JC
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2007/46*0207*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 57 bis 92     ix20                   195/55R16                         A01) bis A10)
                                      A93a)K03)

                                        195/60R16
                                        K03)

                                        205/55R16
                                        K01)K04)

                                        215/50R16
                                        K01)K02)

                                        215/55R16
                                        K01)K02)K54)K55)K56)

                                        225/50R16
                                        K01)K02)K54)K55)

e4*2007/46*0207*00    1030/970(0)                                       5/114.3/67




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                16b
Seite :                     7 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Typ:                         JC
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2007/46*0223*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 57 bis 92     ix20                   195/55R16                         A01) bis A10)
                                      A93a)K03)

                                        195/60R16
                                        K03)

                                        205/55R16
                                        K01)K04)

                                        215/50R16
                                        K01)K02)

                                        215/55R16
                                        K01)K02)K54)K55)K56)

                                        225/50R16
                                        K01)K02)K54)K55)

e4*2007/46*0223*00   1030/970(0)                                        5/114.3/67



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000613-A0-015-16b~HY-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                16b
Seite :                     8 / 10                                                    Mo b i l i t ä t
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Teiletyp :                  BS5 70638



A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
     sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
     Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

G63) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 215/70R15 ausgerüstet
     oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, sind
     die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000613-A0-015-16b~HY-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                16b
Seite :                     9 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.

K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
       Radmitte umzulegen.
     - Die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante -Blech
       und Kunststoff- bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

K40) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche
     Kunststoffspritzschutz auszuschneiden.

K54) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
     Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
     auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.

K55) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
     Maßnahmen erforderlich.
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
       Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
     - die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm
       nach unten um 5 mm zu kürzen,
     - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
       aufzuweiten.


RA-000613-A0-015-16b~HY-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                16b
Seite :                     10 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


K56) An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des
     Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen.
     Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

Die Anlage Nr. 16b mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 18.04.2011




RA-000613-A0-015-16b~HY-5-114_3-67-ET40.docx