Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 1 / 11
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BS5 70638
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 114,3
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,5 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast: 730 kg
bei Reifenabrollumfang: 2160 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: HYUNDAI
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 5305 110 Nm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TG e4*2001/116*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 191 Hyundai Grandeur 225/60R16 A02) bis A10)
A93) BF1)
235/60R16
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Nr. : RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. : 16b
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FD e11*2001/116*0313*..
FDH e11*2001/116*0343*..
FDH e11*2007/46*0225*..
FDHG e11*2001/116*0361*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105 Hyundai i30, i30CW 195/60R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93) BF1)
205/55R16
A01) A93) K04)
215/50R16
A01) K01) K04)
225/50R16
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GDH e11*2007/46*0337*..
GDH e11*2007/46*0338*..
GDH-HME e13*2007/46*1604*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100 Hyundai i30, i30CW 195/55R16 A02) bis A10)
(3-Türer, 5-Türer, Kombi) A93) N205) BF1)
195/60R16
A01) G0E) K25) K58) N205)
205/55R16
A01) K04) K25) K58)
215/50R16
A01) K02) K03)
225/50R16
A01) K01) K02) K25) K58)
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Nr. : RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. : 16b
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE e11*2007/46*3807*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 103 Hyundai i30 195/55R16 A01) bis A10)
(5-Türer, Kombi, A93) N205) BF1) K01)
Fastback)
195/55R16 M+S
A93)
195/60R16
G7V) N205)
195/60R16 M+S
G7V)
205/55R16
K04)
215/50R16
K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
VF e4*2007/46*0263*..
VF e4*2007/46*0264*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130 Hyundai I40 205/60R16 A02) bis A10)
(Kombi) A93) BF1) EF0)
215/60R16
G03)
225/55R16
235/55R16
A01) G03) K01) K02)
245/50R16
A01) K01) K02)
255/50R16
A01) G03) K01) K02) K13) K22) K25)
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Nr. : RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. : 16b
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JC e4*2007/46*0207*..
JC e4*2007/46*0223*..
JC-HME e13*2007/46*1605*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 94 Hyundai IX20 195/55R16 A01) bis A10)
A93a) K03) BF1)
195/60R16
K03)
205/55R16
K01) K04)
215/50R16
K01) K02)
215/55R16
G1D) K01) K02) K54) K55) K56)
225/50R16
K01) K02) K54) K55)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EL e11*2007/46*0104*..
ELH e11*2007/46*0192*..
LM e11*2007/46*0128*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135 Hyundai IX35 215/65R16 A01) bis A10)
BF1) EF0) K01)
215/70R16
225/65R16
235/60R16
K04)
235/65R16
K04)
245/60R16
K02)
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Nr. : RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. : 16b
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AE e4*2007/46*1157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Hyundai Ioniq 195/55R16 A01) bis A10)
(Nur Fahrzeuge mit K03) K04) N205) BF1) EF0)
Hybridantrieb)
205/55R16
K01) K04)
215/50R16
K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
OS e4*2007/46*1259*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 Hyundai Kona 205/60R16 A02) bis A10)
(Frontantrieb) A93) BF1)
205/65R16
A93a) G7U)
215/55R16
A93)
215/60R16
A93) G7U)
225/55R16
A93)
235/50R16
A01) A93) K03) K04)
235/55R16
A01) A93a) G7U) K03) K04)
245/50R16
A01) A93) K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 6 / 11
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NF e11*2001/116*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 184 Hyundai Sonata 215/55R16 A02) bis A10)
A93) BF1)
215/60R16
A93)
225/55R16
A01) A93) K03)
235/50R16
A01) K01)
235/55R16
A01) K01) K15) K21)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JM e4*2001/116*0087*..
JMG e11*2001/116*0355*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129 Hyundai Tucson 205/65R16 M+S A02) bis A10)
A93) BF1)
205/70R16 M+S
A93)
215/65R16
A01) A93) K03)
225/60R16
A01) A93) K03)
235/60R16
A01) K01) K04)
245/55R16
A01) K01) K04)
255/55R16
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. : 16b
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TLE e11*2007/46*2724*..
TLE-HME e13*2007/46*1612*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136 Hyundai Tucson 215/65R16 A01) bis A10)
A93a) K03) K04) B33) BF1) EF0)
215/70R16
K03) K04)
225/65R16
K01) K04)
235/60R16
K01) K02)
235/65R16
K01) K02)
245/60R16
K01) K02)
255/55R16
K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XG e11*98/14*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 145 Hyundai XG 195/60R16 M+S A02) bis A10)
BF1)
205/55R16
205/60R16
A01) K41)
215/50R16
215/55R16
A01) K41)
225/50R16
A01) K15) K41)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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Nr. : RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. : 16b
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B33) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit elektrisch betätigter Parkbremse.
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Nr. : RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. : 16b
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
BF1) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: 5305
Anzugsmoment: 110 Nm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G0E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G7V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
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Nr. : RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. : 16b
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K41) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
• der im Bereich des hinteren Stoßfängers hinter dem Kunststoffinnenkotflügel ins Radhaus
stehende Blechsteg ist über die gesamte Länge nach außen und hinten umzulegen; das
Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich auszuschneiden
• das ins Radhaus stehende Ende der Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers ist
nach oben zu formen,
• der obere Teil des vorderen Kunststoffinnenkotflügels ist bis oberhalb des mittleren
Befestigungspunktes zu kürzen,
• das innere Radhausblech oberhalb des mittleren Befestigungspunktes (vom vorderen
Kunststoffinnenkotflügel) ist an das äußere Karosserieblech einzuformen. (Vorsicht:
Türsicken).
K54) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000613-D0-015
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
K55) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
Maßnahmen erforderlich.
• die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
• die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach
unten um 5 mm zu kürzen,
• die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
aufzuweiten.
K56) An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des
Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen. Der
Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu entfernen,
• die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45
Grad hinter der Radmitte umzulegen,
• der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 16b mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH
Geschäftsstelle Essen, 08.05.2018