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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                16a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    BS5 70638
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                Borbet
Radausführung:                                              Lk 114,3
Radgröße:                                                   7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                     72,50 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast:                                            730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2160 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
CS0, CU0W, CW0, CWB, CY0, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                                110 Nm
CY0G, D20, D30, F07W, F10, M12x1,5
GA0, H60W, N50, NA0W, PA0


Typ:                           F10
ABE / EG-Genehmigung:          F655
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 130 bis 151   Mitsubishi Sigma       205/55R16                            A02) bis A10)


F655/NT08E      1170/1010                                                  5/114,3/67




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                16a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Typ:                            F07W
ABE / EG-Genehmigung:           G365
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 125          Mitsubishi Sigma,           205/55R16                         A02) bis A10)
              Station Wagon

G365/NT01E          1095/1080                                               5/114,3/67



Typ:                            D20
ABE / EG-Genehmigung:           G229
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110          Mitsubishi Eclipse          205/50R16                         A02) bis A10)

                                          225/45R16
                                          A01)K04)
G229/NT01E          960/715                                                 5/114,3/67



Typ:                            PA0
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0020*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73 bis 97    L400, Space Gear            225/55R16                         A02) bis A10)
              (außer Allradantrieb,
              Achslast max. 1400kg)


e1*93/81*0020*09E   1200/1400                                               5/114,3/67,1


Typ:                            D30
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0027*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 104 bis 107  Mitsubishi Eclipse          205/50R16                         A02) bis A10)

                                          205/55R16

                                          225/45R16

                                          225/50R16
                                          A01)K35)
e1*93/81*0027*03E   990/790                                                 5/114,3/67




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                16a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Typ:                         N50
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 98 bis 110   Space Wagon,             215/55R16                           A02) bis A10)
              Space Wagon 4WD
                                       225/50R16
                                       A01)K16)

                                          225/55R16
                                          A01)K16)
e1*97/27*0103*03E       1090/1190(1300)                                    5/114,3/67



Typ:                           H60W
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 84 bis 95    Pajero Pinin               215/65R16                         A02) bis A10)
              (kurzer und langer
              Radstand)                  225/60R16
e1*98/14*0123*06E       1000/980(1060)                                     5/114,3/67



Typ:                         CU0W
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0227*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 118  Outlander               215/60R16                            A02) bis A10)
                                      A93)

 148                    Outlander         215/60R16 M+S
                                          A93)

e1*2001/116*0227*07E    1050/1065(1220)                                    5/114,3/67



Typ:                         CS0
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0233*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72 bis 99    Lancer,                 195/50R16                            A02) bis A10)
              Lancer Wagon                                                 S07)
                                      195/55R16

                                          205/45R16

                                          205/50R16
                                          A01)K15)
e1*2001/116*02330*08E   930/890(970)                                       5/114,3/67




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                16a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Typ:                         NA0W
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0269*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 121  Grandis                 215/60R16                         A02) bis A10)

                                        225/55R16
E1*2001/116*0269*12   1170/1215(1330)                                   4/114,3/67



Typ:                         CW0
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0406*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 130  Outlander               215/70R16                         A02) bis A10)
                                      A93)

                                        225/65R16
                                        A93)

                                        235/60R16

                                        235/65R16

                                        245/60R16
e1*2001/116*0406*11   1150/1300(1440)                                   5/114,3/67



Typ:                         CWB
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0482*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 130   Outlander              215/70R16                         A02) bis A10)
                                      A93)

                                        225/65R16
                                        A93)

                                        235/60R16

                                        235/65R16

                                        245/60R16
e1*2001/116*0482*06   1150/1300(1440)                                   5/114,3/67




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                16a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Typ:                            CY0
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0441*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 110   Mitsubishi Lancer          205/60R16                         A01) bis A10)E45)
              (4-türig)                  A93)                              K14)

                                           215/55R16

                                           225/50R16
                                           K01)

                                           225/55R16
                                           K01)
80 bis 110             Mitsubishi Lancer   205/60R16                       A01) bis A10)E45)
                       (5-türig)           A93)                            K14)

                                           215/55R16

                                           225/50R16
                                           K01)K02)

                                           225/55R16
                                           K01)K02)
E1*2001/116*0441*11    1060/980(1080)                                      5/114,3/67



Typ:                            CY0G
ABE / EG-Genehmigung:           e11*2001/116*0359*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 105   Mitsubishi Lancer          205/60R16                         A01) bis A10)E45)
              (LPG, 4-türig)             A93)                              K14)

                                           215/55R16

                                           225/50R16
                                           K01)

                                           225/55R16
                                           K01)
80 bis 105             Mitsubishi Lancer   205/60R16                       A01) bis A10)E45)
                       (LPG, 5-türig)      A93)                            K14)

                                           215/55R16

                                           225/50R16
                                           K01)K02)

                                           225/55R16
                                           K01)K02)
E11*2001/116*0359*00   990/930(1045)                                       5/114,3/67




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                16a
Seite :                     6/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Typ:                         GA0
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0368*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   ASX                     215/65R16                         A02) bis A10)
                                      A01)K04)

                                        225/60R16
                                        A01)A93)K01)K04)

                                        235/60R16
                                        A01)K04)K01)K49)

                                        245/55R16
                                        A01)K02)K01)K49)

e1*2007/46*0368*02   1120/1000(1090)                                    5/114,3/67



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                16a
Seite :                     7/8                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E45) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung
     ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                16a
Seite :                     8/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K35) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die
     Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 150 mm über der Schwellerleiste bis zum
     Stoßfänger umzulegen.

K49) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von der Stoßfängeroberkante bis 45° vor
     Radmitte umzulegen.

S07) Auf der Radinnenseite dürfen keine Klammergewichte verwendet werden. Der besondere
     Hinweis über die Plazierung der Klebegewichte in Hinweis A10) ist zu beachten.

Die Anlage Nr. 16a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 18.04.2011




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