Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359 Nr. : RA-000613-B0-015 Anlage-Nr. : 16a Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BS5 70638 Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: Lk 114,3 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø67,1 geprüfte Radlast: 730 kg bei Reifenabrollumfang: 2160 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment CS0, CU0W, CW0, CWB, CY0, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm CY0G, D20, D30, F07W, F10, M12x1,5 GA0, GA0G, H60W, N50, NA0W, PA0 RA-000613-B0-015-16a~MI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359 Nr. : RA-000613-B0-015 Anlage-Nr. : 16a Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: F10 ABE / EG-Genehmigung: F655 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 bis 151 Mitsubishi Sigma 205/55R16 A02) bis A10) F655/NT08E 1170/1010 5/114,3/67 Typ: F07W ABE / EG-Genehmigung: G365 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 Mitsubishi Sigma, 205/55R16 A02) bis A10) Station Wagon G365/NT01E 1095/1080 5/114,3/67 Typ: D20 ABE / EG-Genehmigung: G229 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Mitsubishi Eclipse 205/50R16 A02) bis A10) 225/45R16 A01)K04) G229/NT01E 960/715 5/114,3/67 Typ: PA0 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0020*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 bis 97 L400, Space Gear 225/55R16 A02) bis A10) (außer Allradantrieb, ER1) Achslast max. 1400kg) e1*93/81*0020*09E 1200/1400 5/114,3/67,1 Typ: D30 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0027*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 104 bis 107 Mitsubishi Eclipse 205/50R16 A02) bis A10) 205/55R16 225/45R16 225/50R16 A01)K35) e1*93/81*0027*03E 990/790 5/114,3/67 RA-000613-B0-015-16a~MI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359 Nr. : RA-000613-B0-015 Anlage-Nr. : 16a Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: N50 ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0103*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 98 bis 110 Space Wagon, 215/55R16 A02) bis A10) Space Wagon 4WD 225/50R16 A01)K16) 225/55R16 A01)K16) e1*97/27*0103*03E 1090/1190(1300) 5/114,3/67 Typ: H60W ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0123*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84 bis 95 Pajero Pinin 215/65R16 A02) bis A10) (kurzer und langer Radstand) 225/60R16 e1*98/14*0123*06E 1000/980(1060) 5/114,3/67 Typ: CU0W ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0227*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 118 Outlander 215/60R16 A02) bis A10) A93) 148 Outlander 215/60R16 M+S A93) e1*2001/116*0227*07E 1050/1065(1220) 5/114,3/67 Typ: CS0 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0233*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 72 bis 99 Lancer, 195/50R16 A02) bis A10) Lancer Wagon S11) 195/55R16 205/45R16 205/50R16 A01)K15) e1*2001/116*02330*08E 930/890(970) 5/114,3/67 RA-000613-B0-015-16a~MI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359 Nr. : RA-000613-B0-015 Anlage-Nr. : 16a Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: NA0W ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0269*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 121 Grandis 215/60R16 A02) bis A10) 225/55R16 E1*2001/116*0269*12E 1170/1215(1330) 4/114,3/67 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CW0 e1*2001/116*0406*.. CWB e1*2001/116*0482*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 89 bis 130 Mitsubishi Outlander 215/70R16 A02) bis A10) A98a) 225/65R16 235/60R16 235/65R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CY0 e1*2001/116*0441*.. CY0G e11*2001/116*0359*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 110 Mitsubishi Lancer Sportback 205/60R16 A02) bis A10) (5-türig) A01)K14) EF0) 215/55R16 A01)K14) 225/50R16 A01)K03)K04)K14) 225/55R16 A01)K03)K04)K14) RA-000613-B0-015-16a~MI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359 Nr. : RA-000613-B0-015 Anlage-Nr. : 16a Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CY0 e1*2001/116*0441*.. CY0G e11*2001/116*0359*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 110 Mitsubishi Lancer 205/60R16 A02) bis A10) (4-türig) A01)K14) EF0) 215/55R16 A01)K14) 225/50R16 A01)K03)K14) 225/55R16 A01)K03)K14) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA0 e1*2007/46*0368*.. GA0G e50*2007/46*0058*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Mitsubishi ASX 215/60R16 A02) bis A10) A01)A93)K04) 215/65R16 A01)K04) 225/60R16 A01)A93)K01)K04) 235/55R16 A01)K01)K04) 235/60R16 A01)K01)K04)K49) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000613-B0-015-16a~MI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359 Nr. : RA-000613-B0-015 Anlage-Nr. : 16a Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000613-B0-015-16a~MI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359 Nr. : RA-000613-B0-015 Anlage-Nr. : 16a Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1400 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K35) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 150 mm über der Schwellerleiste bis zum Stoßfänger umzulegen. K49) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von der Stoßfängeroberkante bis 45° vor Radmitte umzulegen. RA-000613-B0-015-16a~MI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359 Nr. : RA-000613-B0-015 Anlage-Nr. : 16a Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 S11) Auf der Radinnenseite dürfen keine Klammergewichte verwendet werden. Der besondere Hinweis über die Plazierung der Klebegewichte in Hinweis A10) ist zu beachten. Die Anlage Nr. 16a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 17.12.2014 RA-000613-B0-015-16a~MI-5-114_3-67-ET40.docx