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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. :               16a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  BS5 70638
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                               Borbet
Radausführung:                                             Lk 114,3
Radgröße:                                                  7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                    72,50 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast:                                           730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2160 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
CS0, CU0W, CW0, CWB, CY0, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                                110 Nm
CY0G, D20, D30, F07W, F10, M12x1,5
GA0, GA0G, H60W, N50,
NA0W, PA0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. :               16a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Typ:                           F10
ABE / EG-Genehmigung:          F655
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 130 bis 151   Mitsubishi Sigma           205/55R16                         A02) bis A10)


F655/NT08E          1170/1010                                               5/114,3/67



Typ:                            F07W
ABE / EG-Genehmigung:           G365
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 125          Mitsubishi Sigma,           205/55R16                         A02) bis A10)
              Station Wagon

G365/NT01E          1095/1080                                               5/114,3/67



Typ:                            D20
ABE / EG-Genehmigung:           G229
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110          Mitsubishi Eclipse          205/50R16                         A02) bis A10)

                                          225/45R16
                                          A01)K04)
G229/NT01E          960/715                                                 5/114,3/67



Typ:                            PA0
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0020*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73 bis 97    L400, Space Gear            225/55R16                         A02) bis A10)
              (außer Allradantrieb,                                         ER1)
              Achslast max. 1400kg)


e1*93/81*0020*09E   1200/1400                                               5/114,3/67,1



Typ:                            D30
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0027*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 104 bis 107  Mitsubishi Eclipse          205/50R16                         A02) bis A10)

                                          205/55R16

                                          225/45R16

                                          225/50R16
                                          A01)K35)
e1*93/81*0027*03E   990/790                                                 5/114,3/67




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Anlage-Nr. :               16a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Typ:                         N50
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 98 bis 110   Space Wagon,             215/55R16                           A02) bis A10)
              Space Wagon 4WD
                                       225/50R16
                                       A01)K16)

                                          225/55R16
                                          A01)K16)
e1*97/27*0103*03E       1090/1190(1300)                                    5/114,3/67



Typ:                           H60W
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 84 bis 95    Pajero Pinin               215/65R16                         A02) bis A10)
              (kurzer und langer
              Radstand)                  225/60R16
e1*98/14*0123*06E       1000/980(1060)                                     5/114,3/67



Typ:                         CU0W
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0227*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 118  Outlander               215/60R16                            A02) bis A10)
                                      A93)

 148                    Outlander         215/60R16 M+S
                                          A93)

e1*2001/116*0227*07E    1050/1065(1220)                                    5/114,3/67



Typ:                         CS0
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0233*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72 bis 99    Lancer,                 195/50R16                            A02) bis A10)
              Lancer Wagon                                                 S11)
                                      195/55R16

                                          205/45R16


                                          205/50R16
                                          A01)K15)
e1*2001/116*02330*08E   930/890(970)                                       5/114,3/67




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Anlage-Nr. :               16a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Typ:                         NA0W
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0269*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 121  Grandis                 215/60R16                                      A02) bis A10)

                                                  225/55R16
E1*2001/116*0269*12E   1170/1215(1330)                                               4/114,3/67



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
CW0                                     e1*2001/116*0406*..
CWB                                     e1*2001/116*0482*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 130             Mitsubishi Outlander      215/70R16                           A02) bis A10)
                                                 A98a)

                                                  225/65R16

                                                  235/60R16

                                                  235/65R16




Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0                                     e1*2001/116*0441*..
CY0G                                    e11*2001/116*0359*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110             Mitsubishi Lancer Sportback 205/60R16                         A02) bis A10)
                       (5-türig)                   A01)K14)                          EF0)

                                                  215/55R16
                                                  A01)K14)

                                                  225/50R16
                                                  A01)K03)K04)K14)

                                                  225/55R16
                                                  A01)K03)K04)K14)




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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0                               e1*2001/116*0441*..
CY0G                              e11*2001/116*0359*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110      Mitsubishi Lancer          205/60R16                         A02) bis A10)
                (4-türig)                  A01)K14)                          EF0)

                                           215/55R16
                                           A01)K14)

                                           225/50R16
                                           A01)K03)K14)

                                           225/55R16
                                           A01)K03)K14)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0                            e1*2007/46*0368*..
GA0G                           e50*2007/46*0058*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Mitsubishi ASX          215/60R16                            A02) bis A10)
                                        A01)A93)K04)

                                           215/65R16
                                           A01)K04)

                                           225/60R16
                                           A01)A93)K01)K04)

                                           235/55R16
                                           A01)K01)K04)

                                           235/60R16
                                           A01)K01)K04)K49)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




RA-000613-B0-015-16a~MI-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. :               16a
Seite :                    6/8                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
     sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
     Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).



RA-000613-B0-015-16a~MI-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. :               16a
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1400 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K35) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die
     Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 150 mm über der Schwellerleiste bis zum
     Stoßfänger umzulegen.

K49) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von der Stoßfängeroberkante bis 45° vor
     Radmitte umzulegen.


RA-000613-B0-015-16a~MI-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. :               16a
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


S11) Auf der Radinnenseite dürfen keine Klammergewichte verwendet werden. Der besondere
     Hinweis über die Plazierung der Klebegewichte in Hinweis A10) ist zu beachten.


Die Anlage Nr. 16a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 17.12.2014




RA-000613-B0-015-16a~MI-5-114_3-67-ET40.docx