Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. : 15a
Seite : 1 / 10
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BS5 70638
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 114,3
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,5 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,1
geprüfte Radlast: 730 kg
bei Reifenabrollumfang: 2160 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: RENAULT
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm 5273 120 Nm
BF2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 5271 130 Nm
BF3 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm 5273 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. : 15a
Seite : 2 / 10
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
Z e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Renault Fluence 205/60R16 A02) bis A10)
A93a) BF1) EF0)
215/55R16
A01) A93a) K04) K84)
215/60R16
A01) G6P) K04) K84)
225/55R16
A01) K04) K84)
235/50R16
A01) K04) K84)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RFE e2*2007/46*0475*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120 Renault Kadjar, Kadjar 215/65R16 A02) bis A10)
2300 A93) BF1) EF0)
(2WD und 4WD)
225/60R16
A93)
235/60R16
A93a)
245/55R16
A01) K04)
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Nr. : RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. : 15a
Seite : 3 / 10
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T e2*2001/116*0363*..
T e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 118 Renault Laguna 195/60R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, A93) N205) BF2) E62)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 205/60R16
195/.. oder 205/..) A93)
215/55R16
A93)
215/60R16
225/50R16
225/55R16
235/50R16
245/50R16
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T e2*2001/116*0363*..
T e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 131 Renault Laguna 215/55R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, A93) BF2) E62) EF0)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 215/60R16
215/.. oder 225/..)
225/50R16
225/55R16
235/50R16
245/50R16
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. : 15a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T e2*2001/116*0363*..
T e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 131 Renault Laguna 195/60R16 A02) bis A10)
(Allradlenkung) A93) N205) BF2) EF0)
195/65R16
A93) N205) T92)
205/55R16
A93) N215)
205/60R16
A93) N215)
215/55R16
A93)
215/60R16
225/50R16
225/55R16
235/50R16
A01) K01)
235/55R16
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
Z e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Renault Megane 195/55R16 A02) bis A10)
(Limousine 5-türig, N205) A93) BF3) EF0)
Coupe, Kombi,
Ausführungen mit 205/55R16
kleinsten Serienreifen
195/65R15 oder 215/50R16
205/55R16 oder
205/50R17) 215/55R16
G0X)
225/50R16
A01) K78)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. : 15a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
Z e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Renault Megane 205/55R16 A02) bis A10)
(Limousine 5-türig, A93) BF3) EF0)
Coupe, Kombi,
Ausführungen mit 205/60R16
Serienreifen 205/65R15 A93)
oder 205/60R16 oder
205/55R17) 215/55R16
A93)
225/50R16
A01) A93) K78)
225/55R16
A01) K77) K78)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RFB e2*2007/46*0546*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130 Renault Megane, Megane 195/55R16 A02) bis A10)
Grandtour A93) N205) BF1) EF0)
195/60R16
N205)
205/55R16
215/50R16
A93a)
215/55R16
225/50R16
235/50R16
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. : 15a
Seite : 6 / 10
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ e2*2001/116*0379*..
JZ e2*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 81 Renault Scenic, Grand 205/55R16 A02) bis A10)
Scenic A93) BF3)
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 205/60R16
195/65R15 oder A93) G6N)
205/55R16)
215/55R16
A93) G3C)
225/50R16
A93)
225/55R16
A01) A93a) G6N) K64)
235/50R16
A01) G3C) K04)
245/50R16
A01) G6N) K04) K64)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ e2*2001/116*0379*..
JZ e2*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 103 Renault Scenic, Grand 205/60R16 A02) bis A10)
Scenic A93) BF3) EF0)
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 215/55R16
205/65R15 oder A93)
205/60R16 oder
205/55R17) 215/60R16
A01) A93a) GA4) K64)
225/55R16
A01) A93a) K64)
235/50R16
A01) K04)
235/55R16
A01) GA4) K04) K64)
245/50R16
A01) K04) K64)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. : 15a
Seite : 7 / 10
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ e2*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 97 Renault Scenic XMOD 205/60R16 A02) bis A10)
A93a) BF3)
215/55R16
A93a)
215/60R16
225/55R16
235/50R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RFD e11*2007/46*2969*..
RFD e2*2007/46*0653*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 147 Renault Talisman, 215/60R16 A02) bis A10)
Talisman Grandtour A93) BF1) EF0)
215/65R16
225/55R16
A93)
225/60R16
235/55R16
A93a)
245/50R16
A93a)
245/55R16
255/50R16
A01) K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. : 15a
Seite : 8 / 10
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5273
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5271
Anzugsmoment: 130 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. : 15a
Seite : 9 / 10
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
BF3) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5273
Anzugsmoment: 110 Nm
E62) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G3C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G6P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GA4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. : 15a
Seite : 10 / 10
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel sind
komplett zu kürzen,
• vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste
bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen,
• die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus
anzulegen und festzukleben.
K77) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
eng an die Radhauskante anzulegen.
K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden,
• der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen,
• die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen.
K84) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm nach
außen aufzuweiten.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 15a mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH
Geschäftsstelle Essen, 08.05.2018