Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 13
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BS5 70638
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk 114,3
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø60,1
geprüfte Radlast: 730 kg
bei Reifenabrollumfang: 2160 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
E15J(a), E15UT(a), E15UTN(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
E15UT(a)MS1,F1, HE15U(a), M12x1,5
M2, R1, R3, T25, V10, V10W,
V2, V3, W2, W20, XA, XA1,
XA3(a), XE1, XE2(a), XM1, T27,
AR2, AR2N
A2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
M12x1,5
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Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 13
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
W2 F438
W20 e6*93/81*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 129 Toyota MR2 205/45R16 A02) bis A10)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R16 225/45R16 A02) bis A10)
V00n)
e6*93/81*0011*02E 690/980 5/114,3/60
Typ: V10
ABE / EG-Genehmigung: F824
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 138 Toyota Camry 205/55R16 A02) bis A10)
F824/NT05E 1130/1130 5/114,3/60
Typ: V10W
ABE / EG-Genehmigung: G017
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 138 Toyota Camry 205/55R16 A02) bis A10)
(Kombi, 5Sitzer)
G017/NT03E 1030/1075-1130/1295 5/114,3/60
Typ: F1
ABE / EG-Genehmigung: F479
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
180 Lexus LS 400 225/55R16 A02) bis A10)
(Serie 15-Zoll-Bereifung, bis
NT02) 225/55R16 M+S
180 Lexus LS 400 225/60R16 A02) bis A10)
(Serie 16-Zoll-Bereifung, ab
NT03) 225/60R16 M+S
F479/NT04E 1135/1160 5/114,3/60
Typ: XA
ABE / EG-Genehmigung: G703
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
94 bis 95 Toyota RAV4 215/70R16 A02) bis A10)
(3- und 5-türig) E05)
G703/NT02 880/945 5/114,3/60
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Anlage-Nr. : 13
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: XA1
ABE / EG-Genehmigung: e4*93/81*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
94 bis 95 Toyota RAV4 215/70R16 A02) bis A10)
(3- und 5-türig) E05)
e4*93/81*0001*06E 910/990 5/114,3/60
Typ: V2
ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 140 Toyota Camry 205/55R16 A01) bis A10)
K40)
215/55R16
225/50R16
K03)
e6*93/81*0029*05E 1130/1130 5/114,3/60
Typ: XM1
ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 94 Toyota Picnic 225/45R16 A01) bis A10)
K14)
e11*93/81*0063*04E 1160/1160 5/114,3/60
Typ: XE1
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0110*.., e11*2001/116*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 bis 157 Lexus IS200, 205/55R16 A02) bis A10)
Lexus IS300
205/55R16 M+S
225/45R16
225/50R16
A01)K03)K15)K21)K46)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
K15)K21)V00n)
e11*2001/116*0110*08E 1055/1090 5/114,3/60
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Anlage-Nr. : 13
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: R3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0069*.., e6*2001/116*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 115 Toyota Previa 215/60R16 A02) bis A10)
215/55R16
225/55R16
235/50R16
A01)K15)
e6*2001/116*0069*07E bis NT 03:1250/1340 | ab NT 04:1250/1380 5/114,3/60
Typ: A2
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0070*.. , e6*2001/116*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Toyota RAV4 215/70R16 A02) bis A10)
(3- und 5-türig)
e6*2001/116*0070*05E 920/1010 – 1020/1040 5/114,3/60
Typ: M2
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0083*.. , e6*2001/116*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Toyota Avensis Verso 205/60R16 A02) bis A10)
215/55R16
225/55R16
A01)K57)
e6*2001/116*0083*05E 1230/1230 5/114,3/60
Typ: V3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0085*.., e6*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
112 bis 137 Toyota Camry 215/60R16 A02) bis A10)
A91)
225/55R16
A01)K15)
e6*2001/116*0085*04E 1200/1200 5/114,3/60
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Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 13
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: R1
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0222*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100 Corolla Verso 205/55R16 A02) bis A10)
225/50R16
e11*2001/116*0222*07E 1150/1150 5/114,3/60
Typ: T25
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130 Toyota Avensis 205/55R16 A02) bis A10)
(ab EG-Genehmigungs-Nr.:
e11*2001/116*0196*04) 215/50R16
225/50R16
A01)K65)
e11*2001/116*0196*09E 1070/1035(0) 5/114.3/60
Typ: XE2(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153 Lexus IS200d, 205/55R16 A02) bis A10)
Lexus IS220d, A94) E06)
Lexus IS250
(Limousine) 215/55R16
225/50R16
e11*2001/116*0206*08 1090/1150(0) 5/114.3/60
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Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 6 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: XA3(a)
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130 Toyota RAV4 215/70R16 A02) bis A10)
(Fahrzeuge ohne A91) E07)
Serienverbreiterung)
235/60R16
A93)
235/65R16
255/60R16
A01)K02)K03)
100 bis 130 Toyota RAV4 215/70R16
(Fahrzeuge mit A91)
Serienverbreiterung)
235/60R16
A93)
235/65R16
255/60R16
e6*2001/116*0105*06 1150/1150(0) 5/114,3/60
Typ: E15J(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0299*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 108 Auris 195/60R16 A02) bis A10)
A93)E49)
205/55R16
A93)
215/50R16
225/45R16
e11*2001/116*0299*06 1080/1010(0) 5/114.3/60
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Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 7 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: E15UT(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0305*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130 Auris 195/60R16 A02) bis A10)
A93)E49)
205/55R16
A93)
215/50R16
225/45R16
e11*2001/116*0305*11 1100/1010(0) 5/114.3/60
Typ: HE15U(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 Toyota Auris 195/60R16 A02) bis A10)
A93)E49)
205/55R16
A93)
215/50R16
225/45R16
e11*2007/46*0018*02 1020/980(0) 5/114,3/60
Typ: E15UT(a)MS1
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Toyota Auris 195/60R16 A02) bis A10)
A93)E49)
205/55R16
A93)
215/50R16
225/45R16
e11*2007/46*0167*00 1020/1010(0) 5/114,3/60
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Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 8 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: E15UTN(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 93 Toyota Auris 195/60R16 A02) bis A10)
A93)E49)
205/55R16
A93)
215/50R16
225/45R16
e11*2007/46*0019*01 1080/1010(0) 5/114,3/60
Typ: T27
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0331*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 112 Avensis 205/60R16 A02) bis A10)B29)
A93)
205/65R16
215/55R16
A93)
215/60R16
225/50R16
A93)
225/55R16
235/50R16
235/55R16
245/50R16
A01)K03)
e11*2001/116*0331*03 1215/1135(0) 5/114.3/60
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Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 9 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: AR2
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0350*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 108 Verso 205/55R16 A02) bis A10)E06)
A93)
205/60R16
A93)
205/65R16
215/55R16
A93)
215/60R16
225/50R16
225/55R16
235/50R16
235/55R16
245/50R16
e11*2001/116*0350*04 1260/1180(0) 5/114.3/60
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Anlage-Nr. : 13
Seite : 10 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: AR2N
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0117*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 108 Verso 205/55R16 A02) bis A10)E06)
A93)
205/60R16
A93)
205/65R16
215/55R16
A93)
215/60R16
225/50R16
225/55R16
235/50R16
235/55R16
245/50R16
e11*2007/46*0117*02 1260/1250(0)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse .
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B29) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
- belüftete Bremsscheibe Ø295x26 mm
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E49) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße ab
Nennbreite 205/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
K40) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von unterhalb der seitlichen
Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Die im weiteren Verlauf ins Radhaus
ragende Kunststoffschutzleiste ist um ca. 50 mm zu kürzen und die dahinter liegende
Blechkante entsprechend der umgelegten Radhauskante ebenfalls umzulegen.
K46) An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus im vorderen Radeinschwenkbereich um ca. 10
mm warm einzuformen. Kontrollmöglichkeit der Maßnahme: Rückwärtsfahrt mit leichtem
Lenkeinschlag.
K57) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende
Stoßfängerkante sowie der in diesem Bereich befindliche Spritzschutz auszuschneiden.
Die in der Stoßfängerkante befindliche Befestigungsschraube -Stoßfänger/Spritzschutz-
ist weiter nach unten zu versetzen.
RA-000613-A0-015-13~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 13 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoff-Innenkotflügel im
Bereich von 100mm von innen nach außen, und 150 mm von unten nach oben
auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft
werden.
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 13 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 18.04.2011
RA-000613-A0-015-13~TO-5-114_3-60-ET40.docx