Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 1 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BS5 70638 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: Lk 114,3 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø60,1 geprüfte Radlast: 730 kg bei Reifenabrollumfang: 2160 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment E15J(a), E15UT(a), E15UTN(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm E15UT(a)MS1,F1, HE15U(a), M12x1,5 M2, R1, R3, T25, V10, V10W, V2, V3, W2, W20, XA, XA1, XA3(a), XE1, XE2(a), XM1, T27, AR2, AR2N A2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M12x1,5 RA-000613-A0-015-13~TO-5-114_3-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 2 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typen: ABE / EG-Genehmigung: W2 F438 W20 e6*93/81*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 129 Toyota MR2 205/45R16 A02) bis A10) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/45R16 225/45R16 A02) bis A10) V00n) e6*93/81*0011*02E 690/980 5/114,3/60 Typ: V10 ABE / EG-Genehmigung: F824 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 138 Toyota Camry 205/55R16 A02) bis A10) F824/NT05E 1130/1130 5/114,3/60 Typ: V10W ABE / EG-Genehmigung: G017 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 138 Toyota Camry 205/55R16 A02) bis A10) (Kombi, 5Sitzer) G017/NT03E 1030/1075-1130/1295 5/114,3/60 Typ: F1 ABE / EG-Genehmigung: F479 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 180 Lexus LS 400 225/55R16 A02) bis A10) (Serie 15-Zoll-Bereifung, bis NT02) 225/55R16 M+S 180 Lexus LS 400 225/60R16 A02) bis A10) (Serie 16-Zoll-Bereifung, ab NT03) 225/60R16 M+S F479/NT04E 1135/1160 5/114,3/60 Typ: XA ABE / EG-Genehmigung: G703 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 94 bis 95 Toyota RAV4 215/70R16 A02) bis A10) (3- und 5-türig) E05) G703/NT02 880/945 5/114,3/60 RA-000613-A0-015-13~TO-5-114_3-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 3 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: XA1 ABE / EG-Genehmigung: e4*93/81*0001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 94 bis 95 Toyota RAV4 215/70R16 A02) bis A10) (3- und 5-türig) E05) e4*93/81*0001*06E 910/990 5/114,3/60 Typ: V2 ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0029*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 140 Toyota Camry 205/55R16 A01) bis A10) K40) 215/55R16 225/50R16 K03) e6*93/81*0029*05E 1130/1130 5/114,3/60 Typ: XM1 ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0063*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 94 Toyota Picnic 225/45R16 A01) bis A10) K14) e11*93/81*0063*04E 1160/1160 5/114,3/60 Typ: XE1 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0110*.., e11*2001/116*0110*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 bis 157 Lexus IS200, 205/55R16 A02) bis A10) Lexus IS300 205/55R16 M+S 225/45R16 225/50R16 A01)K03)K15)K21)K46) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) K15)K21)V00n) e11*2001/116*0110*08E 1055/1090 5/114,3/60 RA-000613-A0-015-13~TO-5-114_3-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 4 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: R3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0069*.., e6*2001/116*0069*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 115 Toyota Previa 215/60R16 A02) bis A10) 215/55R16 225/55R16 235/50R16 A01)K15) e6*2001/116*0069*07E bis NT 03:1250/1340 | ab NT 04:1250/1380 5/114,3/60 Typ: A2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0070*.. , e6*2001/116*0070*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Toyota RAV4 215/70R16 A02) bis A10) (3- und 5-türig) e6*2001/116*0070*05E 920/1010 – 1020/1040 5/114,3/60 Typ: M2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0083*.. , e6*2001/116*0083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Toyota Avensis Verso 205/60R16 A02) bis A10) 215/55R16 225/55R16 A01)K57) e6*2001/116*0083*05E 1230/1230 5/114,3/60 Typ: V3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0085*.., e6*2001/116*0085*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 112 bis 137 Toyota Camry 215/60R16 A02) bis A10) A91) 225/55R16 A01)K15) e6*2001/116*0085*04E 1200/1200 5/114,3/60 RA-000613-A0-015-13~TO-5-114_3-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 5 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: R1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0222*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 100 Corolla Verso 205/55R16 A02) bis A10) 225/50R16 e11*2001/116*0222*07E 1150/1150 5/114,3/60 Typ: T25 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0196*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 130 Toyota Avensis 205/55R16 A02) bis A10) (ab EG-Genehmigungs-Nr.: e11*2001/116*0196*04) 215/50R16 225/50R16 A01)K65) e11*2001/116*0196*09E 1070/1035(0) 5/114.3/60 Typ: XE2(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0206*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 153 Lexus IS200d, 205/55R16 A02) bis A10) Lexus IS220d, A94) E06) Lexus IS250 (Limousine) 215/55R16 225/50R16 e11*2001/116*0206*08 1090/1150(0) 5/114.3/60 RA-000613-A0-015-13~TO-5-114_3-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 6 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: XA3(a) ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0105*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 130 Toyota RAV4 215/70R16 A02) bis A10) (Fahrzeuge ohne A91) E07) Serienverbreiterung) 235/60R16 A93) 235/65R16 255/60R16 A01)K02)K03) 100 bis 130 Toyota RAV4 215/70R16 (Fahrzeuge mit A91) Serienverbreiterung) 235/60R16 A93) 235/65R16 255/60R16 e6*2001/116*0105*06 1150/1150(0) 5/114,3/60 Typ: E15J(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0299*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 108 Auris 195/60R16 A02) bis A10) A93)E49) 205/55R16 A93) 215/50R16 225/45R16 e11*2001/116*0299*06 1080/1010(0) 5/114.3/60 RA-000613-A0-015-13~TO-5-114_3-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 7 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: E15UT(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0305*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 130 Auris 195/60R16 A02) bis A10) A93)E49) 205/55R16 A93) 215/50R16 225/45R16 e11*2001/116*0305*11 1100/1010(0) 5/114.3/60 Typ: HE15U(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 Toyota Auris 195/60R16 A02) bis A10) A93)E49) 205/55R16 A93) 215/50R16 225/45R16 e11*2007/46*0018*02 1020/980(0) 5/114,3/60 Typ: E15UT(a)MS1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 Toyota Auris 195/60R16 A02) bis A10) A93)E49) 205/55R16 A93) 215/50R16 225/45R16 e11*2007/46*0167*00 1020/1010(0) 5/114,3/60 RA-000613-A0-015-13~TO-5-114_3-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 8 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: E15UTN(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0019*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 93 Toyota Auris 195/60R16 A02) bis A10) A93)E49) 205/55R16 A93) 215/50R16 225/45R16 e11*2007/46*0019*01 1080/1010(0) 5/114,3/60 Typ: T27 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0331*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 112 Avensis 205/60R16 A02) bis A10)B29) A93) 205/65R16 215/55R16 A93) 215/60R16 225/50R16 A93) 225/55R16 235/50R16 235/55R16 245/50R16 A01)K03) e11*2001/116*0331*03 1215/1135(0) 5/114.3/60 RA-000613-A0-015-13~TO-5-114_3-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 9 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: AR2 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0350*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 108 Verso 205/55R16 A02) bis A10)E06) A93) 205/60R16 A93) 205/65R16 215/55R16 A93) 215/60R16 225/50R16 225/55R16 235/50R16 235/55R16 245/50R16 e11*2001/116*0350*04 1260/1180(0) 5/114.3/60 RA-000613-A0-015-13~TO-5-114_3-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 10 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: AR2N ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0117*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 108 Verso 205/55R16 A02) bis A10)E06) A93) 205/60R16 A93) 205/65R16 215/55R16 A93) 215/60R16 225/50R16 225/55R16 235/50R16 235/55R16 245/50R16 e11*2007/46*0117*02 1260/1250(0) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000613-A0-015-13~TO-5-114_3-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 11 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Antriebsachse . A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B29) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: - belüftete Bremsscheibe Ø295x26 mm E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000613-A0-015-13~TO-5-114_3-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 12 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E49) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße ab Nennbreite 205/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. K40) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von unterhalb der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Die im weiteren Verlauf ins Radhaus ragende Kunststoffschutzleiste ist um ca. 50 mm zu kürzen und die dahinter liegende Blechkante entsprechend der umgelegten Radhauskante ebenfalls umzulegen. K46) An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus im vorderen Radeinschwenkbereich um ca. 10 mm warm einzuformen. Kontrollmöglichkeit der Maßnahme: Rückwärtsfahrt mit leichtem Lenkeinschlag. K57) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante sowie der in diesem Bereich befindliche Spritzschutz auszuschneiden. Die in der Stoßfängerkante befindliche Befestigungsschraube -Stoßfänger/Spritzschutz- ist weiter nach unten zu versetzen. RA-000613-A0-015-13~TO-5-114_3-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 13 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoff-Innenkotflügel im Bereich von 100mm von innen nach außen, und 150 mm von unten nach oben auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft werden. V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 13 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 18.04.2011 RA-000613-A0-015-13~TO-5-114_3-60-ET40.docx