Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 13
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BS5 70638
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk 114,3
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø60,1
geprüfte Radlast: 730 kg
bei Reifenabrollumfang: 2160 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AR2, AR2N, E15J(a), E15EJ(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
E15UT(a), E15UT(a)MS1, M12x1,5
E15UTN(a), F1, HE15U(a), M2,
R1, R3, T25, T27, V10, V10W,
V2, V3, W2, W20, XA, XA1,
XA3(A), XE1, XE2(A), XM1,
XW3(a), XW4(a)
A2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
M12x1,5
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Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 13
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
W2 F438
W20 e6*93/81*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 129 Toyota MR2 205/45R16 A02) bis A10)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R16 225/45R16 A02) bis A10)
V00)
e6*93/81*0011*02E 690/980 5/114,3/60
Typ: V10
ABE / EG-Genehmigung: F824
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 138 Toyota Camry 205/55R16 A02) bis A10)
F824/NT05E 1130/1130 5/114,3/60
Typ: V10W
ABE / EG-Genehmigung: G017
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 138 Toyota Camry 205/55R16 A02) bis A10)
(Kombi, 5Sitzer)
G017/NT03E 1030/1075-1130/1295 5/114,3/60
Typ: F1
ABE / EG-Genehmigung: F479
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
180 Lexus LS 400 225/55R16 A02) bis A10)
(Serie 15-Zoll-Bereifung, bis
NT02) 225/55R16 M+S
180 Lexus LS 400 225/60R16 A02) bis A10)
(Serie 16-Zoll-Bereifung, ab
NT03) 225/60R16 M+S
F479/NT04E 1135/1160 5/114,3/60
Typ: XA
ABE / EG-Genehmigung: G703
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
94 bis 95 Toyota RAV4 215/70R16 A02) bis A10)
(3- und 5-türig) E05)
G703/NT02 880/945 5/114,3/60
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Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 13
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: XA1
ABE / EG-Genehmigung: e4*93/81*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
94 bis 95 Toyota RAV4 215/70R16 A02) bis A10)
(3- und 5-türig) E05)
e4*93/81*0001*06E 910/990 5/114,3/60
Typ: V2
ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 140 Toyota Camry 205/55R16 A01) bis A10)
K40)
215/55R16
225/50R16
K03)
e6*93/81*0029*05E 1130/1130 5/114,3/60
Typ: XM1
ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 94 Toyota Picnic 225/45R16 A01) bis A10)
K14)
e11*93/81*0063*04E 1160/1160 5/114,3/60
Typ: XE1
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0110*.., e11*2001/116*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 bis 157 Lexus IS200, 205/55R16 A02) bis A10)
Lexus IS300
205/55R16 M+S
225/45R16
225/50R16
A01)K03)K15)K21)K46)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
K15)K21)V00)
e11*2001/116*0110*08E 1055/1090 5/114,3/60
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Anlage-Nr. : 13
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: R3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0069*.., e6*2001/116*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 115 Toyota Previa 215/60R16 A02) bis A10)
215/55R16
225/55R16
235/50R16
A01)K15)
e6*2001/116*0069*07E bis NT 03:1250/1340 | ab NT 04:1250/1380 5/114,3/60
Typ: A2
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0070*.. , e6*2001/116*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Toyota RAV4 215/70R16 A02) bis A10)
(3- und 5-türig)
e6*2001/116*0070*05E 920/1010 – 1020/1040 5/114,3/60
Typ: M2
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0083*.. , e6*2001/116*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Toyota Avensis Verso 205/60R16 A02) bis A10)
215/55R16
225/55R16
A01)K57)
e6*2001/116*0083*05E 1230/1230 5/114,3/60
Typ: V3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0085*.., e6*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
112 bis 137 Toyota Camry 215/60R16 A02) bis A10)
A91)
225/55R16
A01)K15)
e6*2001/116*0085*04E 1200/1200 5/114,3/60
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Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 5 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1 e11*2001/116*0222*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100 Toyota Corolla Verso 205/55R16 A02) bis A10)
215/50R16
215/55R16
G8T)
225/50R16
235/50R16
A01)G8T)K68)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1 e11*2001/116*0222*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 Toyota Corolla Verso 205/55R16 M+S A02) bis A10)
205/60R16 M+S
215/50R16 M+S
215/55R16 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T25 e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130 Toyota Avensis 205/55R16 A02) bis A10)
(Fahrzeuge vor Facelift EF0)
2006, ohne Serienbereifung 225/50R16
215/50R17)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T25 e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130 Toyota Avensis 205/55R16 A02) bis A10)
(Fahrzeuge ab Facelift EF0)
2006, mit Serienbereifung 225/50R16
215/50R17)
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Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 6 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A) e11*2001/116*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153 Lexus IS 205/55R16 A02) bis A10)
(Stufenheck, Cabrio) E68)EF0)
215/55R16
225/50R16
235/50R16
A01)K73)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A) e11*2001/116*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 153 Lexus IS250, IS300H 205/55R16 A02) bis A10)
(Nur zulässig an A94) E69)EF0)
Fahrzeugen ab EG-
Nummer: 215/50R16
e11*2001/116*0206*10) A94a)
215/55R16
A01)A94a)G01)
225/50R16
A94a)
235/50R16
A01)G01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
A94a) E69)EF0)V00)
215/55R16 235/50R16 A01) bis A10)
E69)EF0)G01)V00)
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Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 7 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A) e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130 Toyota RAV4 215/70R16 A02) bis A10)
(ohne Serienverbreiterung, A93) E62)EF0)
nur bis EG-Genehmigungs-
Nr.: e6*2001/116*0105*08) 225/65R16
A93)
225/70R16
A93)
235/65R16
A93)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A) e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130 Toyota RAV4 215/70R16 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung, A93) E62)EF0)
nur bis EG-Genehmigungs-
Nr.: e6*2001/116*0105*08) 225/65R16
A93)
225/70R16
A93)
235/65R16
A93)
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Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 8 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A) e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 111 Toyota RAV4 215/70R16 A02) bis A10)
(nur Ausführungen ab EG- A93) E63)EF0)
Genehmigungs-Nr.:
e6*2001/116*0105*09) 215/75R16
G6X)
225/70R16
A93)G6X)
235/65R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(a) e11*2001/116*0299*..
E15UT(a) e11*2001/116*0305*..
E15UT(a)MS1 e11*2007/46*0167*..
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..
HE15U(a) e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130 Toyota Auris 195/55R16 A02) bis A10)
(1. Generation) A93)N205) E58)EF0)
195/60R16
G0E)N205)
205/50R16
A93)
205/55R16
A93a)
215/50R16
225/45R16
G7E)
225/50R16
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Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 9 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a) e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73 Toyota Auris 195/55R16 A02) bis A10)
(2. Generation, A93)N205) E59)E60)EF0)
Ausführungen mit
Verbundlenker-Hinterachse) 195/60R16
N205)
205/50R16
A93)
205/55R16
215/50R16
A01)A93a)K28)
225/50R16
A01)K01)K04)K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a) e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..
HE15U(a) e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97 Toyota Auris 195/55R16 A02) bis A10)
(2. Generation, A93)N205) E59)E61)EF0)
Ausführungen mit
Mehrlenker-Hinterachse) 195/60R16
N205)
205/50R16
A93)
205/55R16
215/50R16
A93a)
225/50R16
A01)K01)K04)K28)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 10 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T27 e11*2001/116*0331*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 112 Toyota Avensis 205/60R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93) EF0)
205/65R16
215/55R16
A93)
215/60R16
225/55R16
235/50R16
235/55R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AR2 e11*2001/116*0350*..
AR2N e11*2007/46*0117*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 108 Toyota Verso 205/60R16 A02) bis A10)
A93)
205/65R16
215/55R16
A93)
215/60R16
225/55R16
235/50R16
235/55R16
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 11 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(a) e11*2001/116*0264*..
XW4(a) e11*2007/46*0157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 Toyota Prius Plus 205/55R16 A02) bis A10)
205/60R16
215/55R16
225/50R16
225/55R16
A01)K25)K88)
235/50R16
A01)K25)K88)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E15EJ(a) e11*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 97 Toyota Corolla 195/55R16 A02) bis A10)
(Stufenheck) A93) E67)
195/60R16
205/55R16
215/50R16
A01)A93a)K12)
225/50R16
A01)K12)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Anlage-Nr. : 13
Seite : 12 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-000613-B0-015-13~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 13 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.
E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.
E60) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.
E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.
E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08
E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09
E67) Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09.
E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e11*2001/116*0206*09
E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e11*2001/116*0206*10
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
RA-000613-B0-015-13~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 14 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
G0E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G6X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R17 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G7E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
RA-000613-B0-015-13~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 15 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K40) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von unterhalb der seitlichen
Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Die im weiteren Verlauf ins Radhaus
ragende Kunststoffschutzleiste ist um ca. 50 mm zu kürzen und die dahinter liegende
Blechkante entsprechend der umgelegten Radhauskante ebenfalls umzulegen.
K46) An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus im vorderen Radeinschwenkbereich um ca. 10
mm warm einzuformen. Kontrollmöglichkeit der Maßnahme: Rückwärtsfahrt mit leichtem
Lenkeinschlag.
K57) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende
Stoßfängerkante sowie der in diesem Bereich befindliche Spritzschutz auszuschneiden.
Die in der Stoßfängerkante befindliche Befestigungsschraube -Stoßfänger/Spritzschutz-
ist weiter nach unten zu versetzen.
K68) An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb
Schwellerkante umzulegen,
- im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt
komplett vom Halter zu entfernen,
- der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben,
- die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3
mm zu kürzen,
- die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen.
RA-000613-B0-015-13~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. : RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 16 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
K73) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren äußeren Reifenschwenkbereich
(siehe Foto) nach innen warm einzuformen oder zu befestigen. Die ins Radhaus ragende
Kante des Schwellers ist ab Befestigung nach innen zu kürzen.
K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter
der Radmitte sind zu entfernen,
- die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 13 mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 17.12.2014
RA-000613-B0-015-13~TO-5-114_3-60-ET40.docx