Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO Nr. : RA-000613-D0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 1 / 13 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BS5 70638 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 114,3 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,5 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø60,1 geprüfte Radlast: 730 kg bei Reifenabrollumfang: 2160 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: TOYOTA Radbefestigung Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 5307 110 Nm BF2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 5307 120 Nm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XE2(A) e11*2001/116*0206*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 153 Lexus IS200D, IS220D, 205/55R16 A02) bis A10) IS250, IS250C BF1) E68) EF0) (Stufenheck, Cabrio) 215/55R16 225/50R16 235/50R16 A01) K73) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO Nr. : RA-000613-D0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 2 / 13 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XE2(A) e11*2001/116*0206*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 133 bis 153 Lexus IS200T, IS250, 205/55R16 A02) bis A10) IS300H A94) BF1) E69) EF0) (Nur zulässig an Fahrzeugen ab EG- 215/50R16 Nummer: A94a) e11*2001/116*0206*10) 215/55R16 A01) A94a) G01) 225/50R16 A94a) 235/50R16 A01) G01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10) A94a) BF1) E69) EF0) V00) 215/55R16 235/50R16 A01) bis A10) BF1) E69) EF0) G01) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15J(A) e11*2001/116*0299*.. E15UT(A) e11*2001/116*0305*.. E15UT(A)MS1 e11*2007/46*0167*.. E15UTN(A) e11*2007/46*0019*.. HE15U(A) e11*2007/46*0018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 130 Toyota Auris 195/55R16 A02) bis A10) (1. Generation) A93) N205) BF1) E58) EF0) 195/60R16 G0E) N205) 205/50R16 A93) 205/55R16 A93a) 215/50R16 225/45R16 G7E) 225/50R16 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO Nr. : RA-000613-D0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 3 / 13 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15UT(A) e11*2001/116*0305*.. E15UTN(A) e11*2007/46*0019*.. HE15U(A) e11*2007/46*0018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 bis 97 Toyota Auris 195/55R16 A02) bis A10) (2. Generation, A93) N205) BF1) E59) E61) EF0) Ausführungen mit Mehrlenker-Hinterachse) 195/60R16 N205) 205/50R16 A93) 205/55R16 215/50R16 A93a) 225/50R16 A01) K01) K04) K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15UT(A) e11*2001/116*0305*.. E15UTN(A) e11*2007/46*0019*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 73 Toyota Auris 195/55R16 A02) bis A10) (2. Generation, A93) N205) BF1) E59) E60) EF0) Ausführungen mit Verbundlenker- 195/60R16 Hinterachse) N205) 205/50R16 A93) 205/55R16 215/50R16 A01) A93a) K28) 225/50R16 A01) K01) K04) K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T25 e11*2001/116*0196*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 130 Toyota Avensis 205/55R16 A02) bis A10) (Fahrzeuge vor Facelift BF1) EF0) 2006, ohne 225/50R16 Serienbereifung 215/50R17) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO Nr. : RA-000613-D0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 4 / 13 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T25 e11*2001/116*0196*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 130 Toyota Avensis 205/55R16 A02) bis A10) (Fahrzeuge ab Facelift BF1) EF0) 2006, mit Serienbereifung 225/50R16 215/50R17) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T27 e11*2001/116*0331*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 112 Toyota Avensis 205/60R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A93) BF1) EF0) 205/65R16 G0Z) 215/55R16 A93) 215/60R16 GCS) 225/55R16 235/50R16 235/55R16 GCS) 245/50R16 A01) K03) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO Nr. : RA-000613-D0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 5 / 13 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AX1T(EU,M) e11*2007/46*3641*.. AX1T(EU,M) e6*2007/46*0264*.. AX1T(EU,M)-TMG e13*2007/46*1765*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 72 bis 85 Toyota C-HR 215/60R16 A02) bis A10) A93) BF2) 215/60R16 M+S A93) 215/65R16 215/65R16 M+S 225/60R16 A01) K03) 225/60R16 M+S A01) K03) 225/65R16 A01) G01) K03) K91) 225/65R16 M+S A01) G01) K03) K91) 235/55R16 A01) A93a) K01) K04) 235/55R16 M+S A01) A93a) K01) K04) 235/60R16 A01) K01) K04) K91) 235/60R16 M+S A01) K01) K04) K91) 245/55R16 A01) K01) K04) K91) 245/55R16 M+S A01) K01) K04) K91) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO Nr. : RA-000613-D0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 6 / 13 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1 e11*2001/116*0222*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 100 Toyota Corolla Verso 205/55R16 A02) bis A10) BF1) 215/50R16 215/55R16 G8T) 225/50R16 235/50R16 A01) G8T) K68) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1 e11*2001/116*0222*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 Toyota Corolla Verso 205/55R16 M+S A02) bis A10) BF1) 205/60R16 M+S 215/50R16 M+S 215/55R16 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15EJ(A) e11*2001/116*0304*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 97 Toyota Corolla 195/55R16 A02) bis A10) (Stufenheck) A93) N205) BF1) E67) EF0) 195/55R16 M+S A93) 195/60R16 G05) N205) 195/60R16 M+S G05) 205/55R16 215/50R16 A01) A93a) K12) 225/50R16 A01) K12) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO Nr. : RA-000613-D0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 7 / 13 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XW3(A) e11*2001/116*0264*.. XW4(A) e11*2007/46*0157*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 Toyota Prius Plus 205/55R16 A02) bis A10) BF1) 205/60R16 215/55R16 225/50R16 225/55R16 A01) K25) K88) 235/50R16 A01) K25) K88) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XA3(A) e6*2001/116*0105*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 130 Toyota RAV4 215/70R16 A02) bis A10) (ohne A93) BF1) E62) EF0) Serienverbreiterung, nur bis EG- 225/65R16 Genehmigungs-Nr.: A93) e6*2001/116*0105*08) 225/70R16 A93) 235/65R16 A93) 245/60R16 A01) A93) K01) 255/60R16 A01) K01) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO Nr. : RA-000613-D0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 8 / 13 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XA3(A) e6*2001/116*0105*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 130 Toyota RAV4 215/70R16 A02) bis A10) (mit A93) BF1) E62) EF0) Serienverbreiterung, nur bis EG- 225/65R16 Genehmigungs-Nr.: A93) e6*2001/116*0105*08) 225/70R16 A93) 235/65R16 A93) 245/60R16 A93) 255/60R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XA3(A) e6*2001/116*0105*.. XA4 (EU, M) e6*2007/46*0166*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 bis 114 Toyota RAV4 215/70R16 A02) bis A10) (nur Ausführungen ab A93) BF2) E63) EF0) EG-Genehmigungs-Nr.: e6*2001/116*0105*09 215/75R16 bzw. G6X) e6*2007/46*0166*00) 225/70R16 A93) G6X) 235/65R16 245/60R16 255/60R16 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO Nr. : RA-000613-D0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 9 / 13 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AR2 e11*2001/116*0350*.. AR2N e11*2007/46*0117*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 108 Toyota Verso 205/60R16 A02) bis A10) A93) BF1) 205/65R16 215/55R16 A93) 215/60R16 225/55R16 235/50R16 235/55R16 245/50R16 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO Nr. : RA-000613-D0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 10 / 13 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: 5307 Anzugsmoment: 110 Nm BF2) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: 5307 Anzugsmoment: 120 Nm E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'. E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'. E60) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO Nr. : RA-000613-D0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 11 / 13 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08 E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09 bzw. e6*2007/46*0166*00 E67) Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09. E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*09 E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*10 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G05) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G0E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO Nr. : RA-000613-D0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 12 / 13 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 GCS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K68) An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich: • die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb Schwellerkante umzulegen, • im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt komplett vom Halter zu entfernen, • der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben, • die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen, • die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO Nr. : RA-000613-D0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 13 / 13 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 K73) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren äußeren Reifenschwenkbereich (siehe Foto) nach innen warm einzuformen oder zu befestigen. Die ins Radhaus ragende Kante des Schwellers ist ab Befestigung nach innen zu kürzen. K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter der Radmitte sind zu entfernen, • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen, • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K91) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf eine Restbreite von 10 mm zu kürzen, • die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung umzulegen (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte). N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 13 mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH Geschäftsstelle Essen, 08.05.2018