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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. :                13
Seite :                     1 / 13
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                          BS5 70638
Art des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                      Borbet
Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                    Lk 114,3
Radgröße:                                                         7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                                 40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            114,3 mm
Lochzahl:                                                             5
Mittenlochdurchmesser:                                            72,5 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 BOØ72,5/Ø60,1
geprüfte Radlast:                                                  730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                           2160 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       TOYOTA

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                           Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                             moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                      5307        110 Nm
BF2         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                      5307        120 Nm

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                         e11*2001/116*0206*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153     Lexus IS200D, IS220D, 205/55R16                              A02) bis A10)
                IS250, IS250C                                                BF1) E68) EF0)
                (Stufenheck, Cabrio)    215/55R16

                                        225/50R16

                                        235/50R16
                                        A01) K73)
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Nr. :                       RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. :                13
Seite :                     2 / 13
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                           e11*2001/116*0206*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 153     Lexus IS200T, IS250,      205/55R16                              A02) bis A10)
                IS300H                    A94)                                   BF1) E69) EF0)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen ab EG-         215/50R16
                Nummer:                   A94a)
                e11*2001/116*0206*10)
                                          215/55R16
                                          A01) A94a) G01)

                                         225/50R16
                                         A94a)

                                         235/50R16
                                         A01) G01)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         205/55R16          225/50R16            A02) bis A10)
                                                            A94a)                BF1) E69) EF0) V00)
                                         215/55R16          235/50R16            A01) bis A10)
                                                                                 BF1) E69) EF0) G01) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(A)                       e11*2001/116*0299*..
E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)MS1                   e11*2007/46*0167*..
E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130    Toyota Auris             195/55R16                                 A02) bis A10)
              (1. Generation)          A93) N205)                                BF1) E58) EF0)

                                         195/60R16
                                         G0E) N205)

                                         205/50R16
                                         A93)

                                         205/55R16
                                         A93a)

                                         215/50R16

                                         225/45R16
                                         G7E)

                                         225/50R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. :                13
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A)                        e11*2001/116*0305*..
E15UTN(A)                       e11*2007/46*0019*..
HE15U(A)                        e11*2007/46*0018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97       Toyota Auris             195/55R16                         A02) bis A10)
                (2. Generation,          A93) N205)                        BF1) E59) E61) EF0)
                Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse) 195/60R16
                                         N205)

                                         205/50R16
                                         A93)

                                         205/55R16

                                         215/50R16
                                         A93a)

                                         225/50R16
                                         A01) K01) K04) K28)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A)                        e11*2001/116*0305*..
E15UTN(A)                       e11*2007/46*0019*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73       Toyota Auris             195/55R16                         A02) bis A10)
                (2. Generation,          A93) N205)                        BF1) E59) E60) EF0)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-           195/60R16
                Hinterachse)             N205)

                                         205/50R16
                                         A93)

                                         205/55R16

                                         215/50R16
                                         A01) A93a) K28)

                                         225/50R16
                                         A01) K01) K04) K28)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                             e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130     Toyota Avensis           205/55R16                         A02) bis A10)
                (Fahrzeuge vor Facelift                                    BF1) EF0)
                2006, ohne               225/50R16
                Serienbereifung
                215/50R17)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. :                13
Seite :                     4 / 13
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                             e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130     Toyota Avensis            205/55R16                         A02) bis A10)
                (Fahrzeuge ab Facelift                                      BF1) EF0)
                2006, mit Serienbereifung 225/50R16
                215/50R17)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                            e11*2001/116*0331*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 112      Toyota Avensis          205/60R16                           A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)      A93)                                BF1) EF0)

                                         205/65R16
                                         G0Z)

                                         215/55R16
                                         A93)

                                         215/60R16
                                         GCS)

                                         225/55R16

                                         235/50R16

                                         235/55R16
                                         GCS)

                                         245/50R16
                                         A01) K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. :                13
Seite :                     5 / 13
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
AX1T(EU,M)                  e11*2007/46*3641*..
AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0264*..
AX1T(EU,M)-TMG              e13*2007/46*1765*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 85     Toyota C-HR            215/60R16                         A02) bis A10)
                                     A93)                              BF2)

                                      215/60R16 M+S
                                      A93)

                                      215/65R16

                                      215/65R16 M+S

                                      225/60R16
                                      A01) K03)

                                      225/60R16 M+S
                                      A01) K03)

                                      225/65R16
                                      A01) G01) K03) K91)

                                      225/65R16 M+S
                                      A01) G01) K03) K91)

                                      235/55R16
                                      A01) A93a) K01) K04)

                                      235/55R16 M+S
                                      A01) A93a) K01) K04)

                                      235/60R16
                                      A01) K01) K04) K91)

                                      235/60R16 M+S
                                      A01) K01) K04) K91)

                                      245/55R16
                                      A01) K01) K04) K91)

                                      245/55R16 M+S
                                      A01) K01) K04) K91)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. :                13
Seite :                     6 / 13
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                              e11*2001/116*0222*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100      Toyota Corolla Verso     205/55R16                         A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                         215/50R16

                                         215/55R16
                                         G8T)

                                         225/50R16

                                         235/50R16
                                         A01) G8T) K68)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                              e11*2001/116*0222*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
130             Toyota Corolla Verso     205/55R16 M+S                     A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                         205/60R16 M+S

                                         215/50R16 M+S

                                         215/55R16 M+S


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E15EJ(A)                       e11*2001/116*0304*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 97       Toyota Corolla          195/55R16                          A02) bis A10)
                (Stufenheck)            A93) N205)                         BF1) E67) EF0)

                                         195/55R16 M+S
                                         A93)

                                         195/60R16
                                         G05) N205)

                                         195/60R16 M+S
                                         G05)

                                         205/55R16

                                         215/50R16
                                         A01) A93a) K12)

                                         225/50R16
                                         A01) K12)
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Nr. :                       RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. :                13
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(A)                          e11*2001/116*0264*..
XW4(A)                          e11*2007/46*0157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Toyota Prius Plus        205/55R16                         A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                         205/60R16

                                         215/55R16

                                         225/50R16

                                         225/55R16
                                         A01) K25) K88)

                                         235/50R16
                                         A01) K25) K88)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4              215/70R16                         A02) bis A10)
                (ohne                    A93)                              BF1) E62) EF0)
                Serienverbreiterung,
                nur bis EG-              225/65R16
                Genehmigungs-Nr.:        A93)
                e6*2001/116*0105*08)
                                         225/70R16
                                         A93)

                                         235/65R16
                                         A93)

                                         245/60R16
                                         A01) A93) K01)

                                         255/60R16
                                         A01) K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. :                13
Seite :                     8 / 13
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4              215/70R16                         A02) bis A10)
                (mit                     A93)                              BF1) E62) EF0)
                Serienverbreiterung,
                nur bis EG-              225/65R16
                Genehmigungs-Nr.:        A93)
                e6*2001/116*0105*08)
                                         225/70R16
                                         A93)

                                         235/65R16
                                         A93)

                                         245/60R16
                                         A93)

                                         255/60R16


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                         e6*2001/116*0105*..
XA4 (EU, M)                    e6*2007/46*0166*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 114      Toyota RAV4             215/70R16                          A02) bis A10)
                (nur Ausführungen ab    A93)                               BF2) E63) EF0)
                EG-Genehmigungs-Nr.:
                e6*2001/116*0105*09     215/75R16
                bzw.                    G6X)
                e6*2007/46*0166*00)
                                        225/70R16
                                        A93) G6X)

                                         235/65R16

                                         245/60R16

                                         255/60R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. :                13
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AR2                           e11*2001/116*0350*..
AR2N                          e11*2007/46*0117*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 108      Toyota Verso           205/60R16                         A02) bis A10)
                                       A93)                              BF1)

                                        205/65R16

                                        215/55R16
                                        A93)

                                        215/60R16

                                        225/55R16

                                        235/50R16

                                        235/55R16

                                        245/50R16


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. :                13
Seite :                     10 / 13
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638



A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5307
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5307
       Anzugsmoment: 120 Nm

E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.

E59)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.

E60)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.

E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. :                13
Seite :                     11 / 13
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08

E63)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09
       bzw. e6*2007/46*0166*00

E67)   Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09.

E68)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*09

E69)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*10

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G05)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

G0E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G6X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G7E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. :                13
Seite :                     12 / 13
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


GCS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
       ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K68)   An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende
       Maßnahmen erforderlich:
       • die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb Schwellerkante
         umzulegen,
       • im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt
         komplett vom Halter zu entfernen,
       • der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben,
       • die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3 mm zu
         kürzen,
       • die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48359 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000613-D0-015
Anlage-Nr. :                13
Seite :                     13 / 13
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


K73)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren äußeren Reifenschwenkbereich
       (siehe Foto) nach innen warm einzuformen oder zu befestigen. Die ins Radhaus ragende Kante
       des Schwellers ist ab Befestigung nach innen zu kürzen.




K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter der
         Radmitte sind zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K91)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf
         eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,
       • die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung
         umzulegen (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 13 mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH

Geschäftsstelle Essen, 08.05.2018