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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                18b
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                        BS5 70638
Art des Sonderrades:                                                 einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                                     Borbet
Radausführung:                                                                    Lk 112
Radgröße:                                                                        7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                                                50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                            112 mm
Lochzahl:                                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                                          72,50 mm
Zentrierart:                                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                                BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                                                 690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                         2160 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeugherstelleroder Marke                               : SEAT (E)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                           Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                             moment
1P, 1PN, 5P, 5PN                                          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    120 Nm
                                                          M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
7MS                                                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    140 Nm
                                                          M14x1,5, Schaftlänge 33 mm


Typ:                         7MS
ABE / EG-Genehmigung:        e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.. , e1*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 110    Seat Alhambra           205/55R16                                 A02) bis A10)E24)


 66 bis 150           Seat Alhambra                           215/55R16

                                                              225/50R16
                                                              A01)K03)
e1*2001/116*0036*31   1240/1280(1355)4WD1240/1330(1405)                                           5/112/57




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                18b
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Typ:                         5P
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 147    Altea, Toledo          205/55R16                          A02) bis A10)
                                      A93)

                                           215/50R16
                                           A01)K03)

 77 bis 155            Altea 4 Freetrack   205/60R16 M+S                 A02) bis A10)
                                           E05)

                                           205/60R16
                                           E05a)

                                           205/55R16 M+S
                                           A93) E05)

e9*2001/116*0050*33   1140/1096(-)                                       5/112/57




Typ:                          5PN
ABE / EG-Genehmigung:         e9*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 147    Altea , Toledo          205/55R16                         A02) bis A10)
                                       A93)

                                           215/50R16
                                           A01)K03)

 77 bis 155            Altea 4 Freetrack   205/60R16 M+S                 A02) bis A10)
                                           E05)

                                           205/60R16
                                           E05a)

                                           205/55R16 M+S
                                           A93) E05)

e9*2007/46*0012*02    1140/1205(-)                                       5/112/57,1



Typ:                         1P
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 155    Leon                   205/55R16                          A02) bis A10)
                                      A93)

                                           215/50R16
                                           A01)K03)

e9*2001/116*0052*26   1077/950(0)                                        5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                18b
Seite :                     3/4                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Typ:                         1PN
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 155   Leon                    205/55R16                         A02) bis A10)
                                      A93)

                                         215/50R16
                                         A01)K03)

e9*2007000/46*0013*02   1076/ 1017 (0)                                  5/112/57



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                18b
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
     Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
     oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
     ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
     einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Die Anlage Nr. 18b mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 18.04.2011




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