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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                18a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               BS5 70638
Art des Sonderrades:                       einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                           Borbet
Radausführung:                                          Lk 112
Radgröße:                                              7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                      50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                 5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                       690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2160 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller     : Volkswagen AG., Wolfsburg


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                 Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                   moment
1K, 1KM, 1KP, 1T, 2K, 2KN, 16, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     120 Nm
16H                            M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
7M                             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    140 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




RA-000613-A0-015-18a~VW-5-112-57-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                18a
Seite :                     2/8                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Typ:                         7M
ABE / EG-Genehmigung:        e1*93/81*0023*.. , e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*.., e1*2001/116*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 128    Sharan,                 205/55R16                                    A02) bis A10)E24)
               Sharan syncro
 66 bis 150    Sharan,                 215/55R16
               Sharan syncro
                                       225/50R16
                                       A01)K03)
e1*98/14*0023*20       2WD 1240/1280(1355)                                         5/112/57,1
e1*95/54*0023*09       4WD 1240/1330(1405)
e1*2001/116*0023*36



Typ:                         1T
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0211*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 125   Touran                  205/55R16                                    A02) bis A10)


 75 bis 125            Touran Cross          205/55R16 M+S                         A02) bis A10)
                                             A93)

e1*2001/116*0211*25    1200/1170(1250)                                             5/112/57,1



Typ:                         1T
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 125   Touran                  205/55R16                                    A02) bis A10)


 75 bis 125            Touran Cross          205/55R16 M+S                         A02) bis A10)
                                             A93)

e1*2007/46*0357*04     1200/1110(0)                                                5/112/57,1



Typ:                         1K
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 169   Golf 5                  205/55R16                                    A02) bis A10)
                                      A93)                                         E06)

                                             215/50R16
                                             A01)K03)
e1*2001/116*0242*24E   1110/980(1020)                                              5/112/57,1




RA-000613-A0-015-18a~VW-5-112-57-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                18a
Seite :                     3/8                                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Typ:                         1K
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 169   Golf 6                  205/55R16                                              A02) bis A10)
                                      A93)                                                   E06)

                                                           215/50R16
e1*2001/116*0242*34   1110/940(990)                                                          5/112/57,1



Typ:                         1K
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0490*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 118   Golf 6                  205/55R16                                              A02) bis A10)
                                      A93)

                                                           215/50R16
e1*2007/46*0490*00    1120/950(0)                                                            5/112/57,1



Typ:                           2K
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0252*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 103   Caddy,                    205/55R16                                            A02) bis A10)
              Caddy Life,               B43)
              Caddy Maxi,
              Caddy Maxi Life,
              (außer Allrad)
e1*2001/116*0252*30                                                                          5/112/57,1



Typ:                         2KN
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 103   Caddy                   205/55R16                                              A02) bis A10)
                                      B43)

e1*2007/46*0217*08                                                                           5/112/57,1



Typ:                         2KN
ABE / EG-Genehmigung:        L320
Motorleistung Handelsbezeichnungen                         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 103   Caddy                                        205/55R16                         A02) bis A10)
              (außer Allrad)                               B43)

L320NT23              1170/1305(0) – Gas 80kW: 1090/1250                                     5/112/57,1




RA-000613-A0-015-18a~VW-5-112-57-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                18a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Typ:                          1KP
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 125   Golf Plus,               205/55R16                         A02) bis A10)
              Golf Plus Cross          A93)

                                         215/50R16
                                         A01)K03)
e1*2001/116*0304*22   1150/990(1035)                                     5/112/57,1



Typ:                          1KP
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2007/46*0491*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 90    Golf Plus,               205/55R16                         A02) bis A10)
              Golf Plus Cross          A93)

                                         215/50R16
                                         A01)K03)
e1*2007/46*0491*02    1060/1060(0)                                       5/112/57,1



Typ:                         1KM
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0328*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 59 bis 147   Jetta,                  205/55R16                          A02) bis A10)
              Golf 5 Kombi,           A93)                               E06)
              Golf 6 Kombi
                                      215/50R16
                                      A01)K03)
e1*2001/116*0328*18   1100/1080(1110)                                    5/112/57,1



Typ:                         1KM
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0492*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 90    Golf 6 Kombi            205/55R16                          A02) bis A10)
                                      A93)                               E06)

                                         215/50R16
                                         A01)K03)
e1*2007/46*0492*00    1030/1070(0)                                       5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                18a
Seite :                     5/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Typ:                         16
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 147    Jetta                  195/55R16                         A02) bis A10)
                                      A93a)

                                        195/60R16
                                        A93a)

                                        205/55R16
                                        A93a)

                                        215/50R16
                                        A93a)

                                        215/55R16

                                        225/50R16

                                        235/50R16
                                        A01)K01)K04)K13)K22)
e1*2007/46*0539*03   1060/960(980)                                      5/112/57,1



Typ:                         16H
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0584*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77           Jetta                   195/55R16                         A02) bis A10)
                                      A93a)

                                        195/60R16
                                        A93a)

                                        205/55R16
                                        A93a)

                                        215/50R16
                                        A93a)

                                        215/55R16

                                        225/50R16

                                        235/50R16
                                        A01)K01)K04)K13)K22)
e1*2007/46*0584*00   920/930 (955)                                      5/112/57,1



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
      verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
      verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
      einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
      Muster bescheinigen zu lassen.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                18a
Seite :                     6/8                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638



A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                18a
Seite :                     7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


B43) An Achse 2 ist die Halteklammer der ABS Steuerleitung so zu verlegen, dass ein
     Mindestabstand von 5 mm zur inneren Reifenflanke vorhanden ist.

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
     oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
     ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
     einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. :                18a
Seite :                     8/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 70638


Die Anlage Nr. 18a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 18.04.2011




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