Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 18a Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BS5 70638 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: Lk 112 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 50 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1 geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 2160 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Volkswagen AG., Wolfsburg Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1K, 1KM, 1KP, 1T, 2K, 2KN, 16, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm 16H M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 7M Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm RA-000613-A0-015-18a~VW-5-112-57-ET50.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 18a Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: 7M ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0023*.. , e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*.., e1*2001/116*0023*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 128 Sharan, 205/55R16 A02) bis A10)E24) Sharan syncro 66 bis 150 Sharan, 215/55R16 Sharan syncro 225/50R16 A01)K03) e1*98/14*0023*20 2WD 1240/1280(1355) 5/112/57,1 e1*95/54*0023*09 4WD 1240/1330(1405) e1*2001/116*0023*36 Typ: 1T ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0211*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 125 Touran 205/55R16 A02) bis A10) 75 bis 125 Touran Cross 205/55R16 M+S A02) bis A10) A93) e1*2001/116*0211*25 1200/1170(1250) 5/112/57,1 Typ: 1T ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0357*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 125 Touran 205/55R16 A02) bis A10) 75 bis 125 Touran Cross 205/55R16 M+S A02) bis A10) A93) e1*2007/46*0357*04 1200/1110(0) 5/112/57,1 Typ: 1K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0242*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 169 Golf 5 205/55R16 A02) bis A10) A93) E06) 215/50R16 A01)K03) e1*2001/116*0242*24E 1110/980(1020) 5/112/57,1 RA-000613-A0-015-18a~VW-5-112-57-ET50.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 18a Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: 1K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0242*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 169 Golf 6 205/55R16 A02) bis A10) A93) E06) 215/50R16 e1*2001/116*0242*34 1110/940(990) 5/112/57,1 Typ: 1K ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0490*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 118 Golf 6 205/55R16 A02) bis A10) A93) 215/50R16 e1*2007/46*0490*00 1120/950(0) 5/112/57,1 Typ: 2K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0252*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 103 Caddy, 205/55R16 A02) bis A10) Caddy Life, B43) Caddy Maxi, Caddy Maxi Life, (außer Allrad) e1*2001/116*0252*30 5/112/57,1 Typ: 2KN ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0217*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 103 Caddy 205/55R16 A02) bis A10) B43) e1*2007/46*0217*08 5/112/57,1 Typ: 2KN ABE / EG-Genehmigung: L320 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 103 Caddy 205/55R16 A02) bis A10) (außer Allrad) B43) L320NT23 1170/1305(0) – Gas 80kW: 1090/1250 5/112/57,1 RA-000613-A0-015-18a~VW-5-112-57-ET50.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 18a Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: 1KP ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0304*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 125 Golf Plus, 205/55R16 A02) bis A10) Golf Plus Cross A93) 215/50R16 A01)K03) e1*2001/116*0304*22 1150/990(1035) 5/112/57,1 Typ: 1KP ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0491*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 90 Golf Plus, 205/55R16 A02) bis A10) Golf Plus Cross A93) 215/50R16 A01)K03) e1*2007/46*0491*02 1060/1060(0) 5/112/57,1 Typ: 1KM ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0328*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 147 Jetta, 205/55R16 A02) bis A10) Golf 5 Kombi, A93) E06) Golf 6 Kombi 215/50R16 A01)K03) e1*2001/116*0328*18 1100/1080(1110) 5/112/57,1 Typ: 1KM ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0492*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 90 Golf 6 Kombi 205/55R16 A02) bis A10) A93) E06) 215/50R16 A01)K03) e1*2007/46*0492*00 1030/1070(0) 5/112/57,1 RA-000613-A0-015-18a~VW-5-112-57-ET50.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 18a Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: 16 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0539*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 147 Jetta 195/55R16 A02) bis A10) A93a) 195/60R16 A93a) 205/55R16 A93a) 215/50R16 A93a) 215/55R16 225/50R16 235/50R16 A01)K01)K04)K13)K22) e1*2007/46*0539*03 1060/960(980) 5/112/57,1 Typ: 16H ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0584*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Jetta 195/55R16 A02) bis A10) A93a) 195/60R16 A93a) 205/55R16 A93a) 215/50R16 A93a) 215/55R16 225/50R16 235/50R16 A01)K01)K04)K13)K22) e1*2007/46*0584*00 920/930 (955) 5/112/57,1 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000613-A0-015-18a~VW-5-112-57-ET50.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 18a Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000613-A0-015-18a~VW-5-112-57-ET50.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 18a Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 B43) An Achse 2 ist die Halteklammer der ABS Steuerleitung so zu verlegen, dass ein Mindestabstand von 5 mm zur inneren Reifenflanke vorhanden ist. E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . RA-000613-A0-015-18a~VW-5-112-57-ET50.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000613-A0-015 Anlage-Nr. : 18a Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Die Anlage Nr. 18a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 18.04.2011 RA-000613-A0-015-18a~VW-5-112-57-ET50.docx