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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-C0-015
Anlage-Nr. :               21
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                BS5 70638
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            Borbet
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          Lk 114,3
Radgröße:                                               7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                       50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  114,3 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø64,1
geprüfte Radlast:                                        690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2160 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Honda Motor Co. Ltd. Tokyo/Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
CL7, CL9, CM1, CM2, CN1,      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                          110 Nm
CN2, CU1, CU3, CW1, CW3,      M12x1,5
FK1, FK2, FK3, FN1, FN2, FN3,
FN4, RU




RA-000613-C0-015-21~HO-5-114_3-64-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-C0-015
Anlage-Nr. :               21
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Typ:                         CL7
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114          Honda Accord            205/55R16                         A02) bis A10)

                                        225/50R16

e6*2001/116*0091*03E   1050/920                                         5/114,3/64



Typ:                         CL9
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140          Honda Accord            205/55R16                         A02) bis A10)

                                        225/50R16

e6*2001/116*0092*03E   1040/920                                         5/114,3/64



Typ:                         CM1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114          Honda Accord Tourer     205/55R16                         A02) bis A10)

                                        225/50R16

e6*2001/116*0093*03E   1050/1020                                        5/114,3/64


Typ:                         CM2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140          Honda Accord Tourer     205/55R16                         A02) bis A10)

                                        225/50R16

e6*2001/116*0094*02E   1070/1030                                        5/114,3/64



Typ:                         CN1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Accord            205/55R16                         A02) bis A10)

                                        225/50R16

e6*2001/116*0096*02E   1080/920                                         5/114,3/64




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48359
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Typ:                         CN2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Accord Tourer     205/55R16                                     A02) bis A10)

                                                  225/50R16

e6*2001/116*0097*02E    1100/1030(0)                                                5/114,3/64



Typen:                                  ABE / EG-Genehmigung:
FK1                                     e11*2001/116*0255*..
FK1                                     e13*2007/46*1119*..
FK2                                     e11*2001/116*0256*..
FK3                                     e11*2001/116*0257*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
 61 bis 103             Honda Civic,             205/55R16                          A02) bis A10)
                        Honda Civic LPG          A93)                               E45a)

                                                  225/50R16
                        1085//835(0)                                                5/114,3/64



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
FK1                                      e11*2001/116*0255*..
FK2                                      e11*2001/116*0256*..
FK3                                      e11*2001/116*0257*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 110              Honda Civic, Honda Civic 195/55R16                          A02) bis A10)
                        Tourer                    N205)                             E45)
                        (ab Modelljahr 2012)
                                                  195/60R16
                                                  N205)

                                                  205/55R16

                                                  215/50R16




Typ:                         FN1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0297*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Civic             205/55R16                                     A02) bis A10)
                                      A93)

                                                  225/50R16
e11*2001/116*00297*05   940/830                                                     5/114,3/64




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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Typ:                         FN2
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0306*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 148          Honda Civic             205/55R16                         A02) bis A10)
                                      A93)

                                        225/50R16
e11*2001/116*00306*02   980/740                                         5/114,3/64



Typ:                         FN3
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0298*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Civic             205/55R16                         A02) bis A10)
                                      A93)

                                        225/50R16
e11*2001/116*0298*03    1085/835                                        5/114,3/64



Typ:                         FN4
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0334*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73           Honda Civic             205/55R16                         A02) bis A10)
                                      A93)

                                        225/50R16
e11*2001/116*0334*02    920/820                                         5/114,3/64




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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CU1                             e6*2001/116*0113*..
CU3                             e6*2001/116*0115*..
CW1                             e6*2001/116*0120*..
CW3                             e6*2001/116*0122*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 115     Honda Accord             205/60R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A93)N215)                         EF0)

                                          205/60R16 M+S
                                          A93)

                                          215/55R16
                                          A93)

                                          215/60R16
                                          A93)

                                          225/55R16
                                          A93)

                                          235/50R16
                                          A93)

                                          235/55R16
                                          A93)

                                          245/50R16
                                          A01)A93)K03)




RA-000613-C0-015-21~HO-5-114_3-64-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-C0-015
Anlage-Nr. :               21
Seite :                    6/9                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RU                             e6*2007/46*0158*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 96       Honda HR-V              215/55R16                                A02) bis A10)
                                        A93)                                     EF0)

                                         215/60R16

                                         225/55R16
                                         A01)K01)

                                         235/50R16
                                         A01)A93a)K01)K04)

                                         235/55R16
                                         A01)K01)K04)

                                         245/50R16
                                         A01)K01)K04)

                                         255/50R16
                                         A01)K01)K02)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/55R16            235/50R16          A01) bis A10)
                                         A93)                 K04)               EF0)V00)

                                         215/60R16            235/55R16          A01) bis A10)
                                                              K04)               EF0)V00)

                                         215/60R16            255/50R16          A01) bis A10)
                                                              K02)               EF0)V00)

                                         225/55R16            245/50R16          A01) bis A10)
                                         K01)                 K04)               EF0)V00)

                                         235/55R16            255/50R16          A01) bis A10)
                                         K01)                 K02)               EF0)V00)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




RA-000613-C0-015-21~HO-5-114_3-64-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-C0-015
Anlage-Nr. :               21
Seite :                    7/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).


RA-000613-C0-015-21~HO-5-114_3-64-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-C0-015
Anlage-Nr. :               21
Seite :                    8/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ FK1 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*07
     - Typ FK2 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*07
     - Typ FK3 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*06

E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2011:
     Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*06
     Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1119*00
     Typ FK2 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*06
     Typ FK3 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*05

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.



RA-000613-C0-015-21~HO-5-114_3-64-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-C0-015
Anlage-Nr. :               21
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 21 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 27.01.2016




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