Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48359 Nr. : RA-000613-C0-015 Anlage-Nr. : 21 Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BS5 70638 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 114,3 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 50 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø64,1 geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 2160 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Honda Motor Co. Ltd. Tokyo/Japan Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment CL7, CL9, CM1, CM2, CN1, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm CN2, CU1, CU3, CW1, CW3, M12x1,5 FK1, FK2, FK3, FN1, FN2, FN3, FN4, RU RA-000613-C0-015-21~HO-5-114_3-64-ET50.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48359 Nr. : RA-000613-C0-015 Anlage-Nr. : 21 Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: CL7 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0091*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 Honda Accord 205/55R16 A02) bis A10) 225/50R16 e6*2001/116*0091*03E 1050/920 5/114,3/64 Typ: CL9 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0092*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 Honda Accord 205/55R16 A02) bis A10) 225/50R16 e6*2001/116*0092*03E 1040/920 5/114,3/64 Typ: CM1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0093*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 Honda Accord Tourer 205/55R16 A02) bis A10) 225/50R16 e6*2001/116*0093*03E 1050/1020 5/114,3/64 Typ: CM2 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 Honda Accord Tourer 205/55R16 A02) bis A10) 225/50R16 e6*2001/116*0094*02E 1070/1030 5/114,3/64 Typ: CN1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0096*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Accord 205/55R16 A02) bis A10) 225/50R16 e6*2001/116*0096*02E 1080/920 5/114,3/64 RA-000613-C0-015-21~HO-5-114_3-64-ET50.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48359 Nr. : RA-000613-C0-015 Anlage-Nr. : 21 Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: CN2 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0097*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Accord Tourer 205/55R16 A02) bis A10) 225/50R16 e6*2001/116*0097*02E 1100/1030(0) 5/114,3/64 Typen: ABE / EG-Genehmigung: FK1 e11*2001/116*0255*.. FK1 e13*2007/46*1119*.. FK2 e11*2001/116*0256*.. FK3 e11*2001/116*0257*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 61 bis 103 Honda Civic, 205/55R16 A02) bis A10) Honda Civic LPG A93) E45a) 225/50R16 1085//835(0) 5/114,3/64 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FK1 e11*2001/116*0255*.. FK2 e11*2001/116*0256*.. FK3 e11*2001/116*0257*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 bis 110 Honda Civic, Honda Civic 195/55R16 A02) bis A10) Tourer N205) E45) (ab Modelljahr 2012) 195/60R16 N205) 205/55R16 215/50R16 Typ: FN1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0297*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Civic 205/55R16 A02) bis A10) A93) 225/50R16 e11*2001/116*00297*05 940/830 5/114,3/64 RA-000613-C0-015-21~HO-5-114_3-64-ET50.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48359 Nr. : RA-000613-C0-015 Anlage-Nr. : 21 Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ: FN2 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0306*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 148 Honda Civic 205/55R16 A02) bis A10) A93) 225/50R16 e11*2001/116*00306*02 980/740 5/114,3/64 Typ: FN3 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0298*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda Civic 205/55R16 A02) bis A10) A93) 225/50R16 e11*2001/116*0298*03 1085/835 5/114,3/64 Typ: FN4 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0334*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 Honda Civic 205/55R16 A02) bis A10) A93) 225/50R16 e11*2001/116*0334*02 920/820 5/114,3/64 RA-000613-C0-015-21~HO-5-114_3-64-ET50.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48359 Nr. : RA-000613-C0-015 Anlage-Nr. : 21 Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CU1 e6*2001/116*0113*.. CU3 e6*2001/116*0115*.. CW1 e6*2001/116*0120*.. CW3 e6*2001/116*0122*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 115 Honda Accord 205/60R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A93)N215) EF0) 205/60R16 M+S A93) 215/55R16 A93) 215/60R16 A93) 225/55R16 A93) 235/50R16 A93) 235/55R16 A93) 245/50R16 A01)A93)K03) RA-000613-C0-015-21~HO-5-114_3-64-ET50.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48359 Nr. : RA-000613-C0-015 Anlage-Nr. : 21 Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RU e6*2007/46*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 96 Honda HR-V 215/55R16 A02) bis A10) A93) EF0) 215/60R16 225/55R16 A01)K01) 235/50R16 A01)A93a)K01)K04) 235/55R16 A01)K01)K04) 245/50R16 A01)K01)K04) 255/50R16 A01)K01)K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/55R16 235/50R16 A01) bis A10) A93) K04) EF0)V00) 215/60R16 235/55R16 A01) bis A10) K04) EF0)V00) 215/60R16 255/50R16 A01) bis A10) K02) EF0)V00) 225/55R16 245/50R16 A01) bis A10) K01) K04) EF0)V00) 235/55R16 255/50R16 A01) bis A10) K01) K02) EF0)V00) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000613-C0-015-21~HO-5-114_3-64-ET50.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48359 Nr. : RA-000613-C0-015 Anlage-Nr. : 21 Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000613-C0-015-21~HO-5-114_3-64-ET50.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48359 Nr. : RA-000613-C0-015 Anlage-Nr. : 21 Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012: - Typ FK1 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*07 - Typ FK2 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*07 - Typ FK3 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*06 E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2011: Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*06 Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1119*00 Typ FK2 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*06 Typ FK3 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*05 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000613-C0-015-21~HO-5-114_3-64-ET50.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48359 Nr. : RA-000613-C0-015 Anlage-Nr. : 21 Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 70638 N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 21 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 27.01.2016 RA-000613-C0-015-21~HO-5-114_3-64-ET50.docx