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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-C0-015
Anlage-Nr. :               22
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                BS5 70638
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            Borbet
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          Lk 114,3
Radgröße:                                               7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                       50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  114,3 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast:                                        690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2160 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda Motor Corporation / Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
BK, BL, BLE, CA, CP, CPD,   Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                            110 Nm
CR1, CW, DJ1, GF bzw.       M12x1,5
GF/GW, GFD/GWD, GG/GY,
GG1, GH, GHE, GJ, NC1, NC1E
GJ                          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                           130 Nm
                            M12x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-C0-015
Anlage-Nr. :               22
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Typ:                         BK
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62 bis 110   Mazda 3                 205/55R16                                      A02) bis A10)
                                      A93a)

                                                  205/55R16 M+S
                                                  A93a)
e1*2001/116*0234*12E   995/910(0)                                                    5/114.3/67



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                                      e11*2001/116*0262*..
BLE                                     e13*2007/46*1071*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136             Mazda 3                     195/55R16                         A02) bis A10)
                       (Schrägheck, bis Modelljahr N205)                             E50)
                       2013)
                                                   195/60R16
                                                   N205)

                                                  205/50R16

                                                  205/55R16

                                                  215/50R16

                                                  225/45R16




Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                                       e11*2001/116*0262*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121             Mazda 3                     205/60R16                         A02) bis A10)
                       (4-/ 5-Türer, ab Modelljahr                                   E50a)
                       2014)                       215/55R16

                                                  225/55R16




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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
CR1                                e13*2001/116*0156*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107          Mazda 5                 195/60R16                         A02) bis A10)
                                            N205)

                                                  195/60R16 M+S
                                                  W205)

                                                  205/55R16

                                                  215/55R16
                                                  A01)K43)K44)

                                                  225/50R16
                                                  A01)K03)K43)K44)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
CW                                 e1*2007/46*0433*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110          Mazda 5                 195/55R16                         A02) bis A10)

                                                  195/60R16

                                                  205/55R16

                                                  215/50R16




Typ:                           GF bzw. GF/GW
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/27*0055*.. , e1*98/14*0055..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 100   Mazda 626,                 205/50R16                            A01) bis A10)
              Mazda 626 Kombi                                                 E41)F14)
              (außer 7-Sitzer-Ausf.)     205/45R16

e1*96/27*0055*08E   Lim.975/920/ Kombi 975/1060                               5/114,3/67,1
                    KO-7-Sitzer 885/1135




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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Typ:                           GFD/GWD
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0164*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 100   Mazda 626,                 205/50R16                         A01) bis A10)
              Mazda 626 Kombi                                              E41)F14)
              (außer 7-Sitzer-Ausf.)     205/45R16

e1*98/14*0164*00         Lim.975/920/Kombi 975/1060                        5/114,3/67,1




Typ:                          GG/GY
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 104   Mazda 6                   205/55R16                          A02) bis A10)
              (Limousine + Kombi)                                          E06)
                                        205/55R16 M+S

 119 bis 122            Mazda 6 ,                     205/55R16 M+S
                        Mazda 6 Kombi,
                        Mazda 6 Kombi Allrad
e1*98/14*0188*10E       1095/1095                                          5/114.3/67



Typ:                          GG1
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 108   Mazda 6                  205/55R16                           A02) bis A10)
              (Limousine + Kombi)                                          E06)

 119 bis 122            Mazda 6                       205/55R16 M+S
                        (Limousine + Kombi)

e11*2001/116*0203*04E   1110/1095                                          5/114.3/67




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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                               e1*2001/116*0448*..
GHE                              e13*2007/46*1075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136      Mazda 6, Mazda 6 LPG      195/65R16                         A02) bis A10)
                (Stufenheck, Schrägheck, N205)                              E51)
                Kombi, Typ GH bis EG-
                Gen.-Nr.                  195/65R16 M+S
                e1*2001/116*0448*13, Typ
                GHE nur bis EG-Gen.-Nr 205/55R16
                e13*2007/46*1075*05)
                                          205/60R16

                                          215/55R16
                                          A01)K01)

                                          225/55R16
                                          A01)K01)K04)K16)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                              e1*2001/116*0448*..
GHE                             e13*2007/46*1075*..
GJ                              e1*2007/46*1001*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 141      Mazda 6                  215/60R16 M+S                      A02) bis A10)
                (bei Typ GH nur                                             E51a)EF0)
                Ausführungen ab EG-      215/65R16 M+S
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0448*14, bei 225/60R16 M+S
                Typ GHE nur Ausführungen
                ab EG-Genehmigungs-Nr.
                e13*2007/46*1075*06)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1                             e1*2007/46*1335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 115      Mazda CX-3               215/60R16                          A02) bis A10)
                (Nur Fahrzeuge mit
                Frontantrieb)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-C0-015
Anlage-Nr. :               22
Seite :                    6 / 10                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NC1                            e11*2001/116*0202*..
NC1E                           e1*2001/116*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 118      Mazda MX-5              205/50R16                           A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)                        EF0)

                                          215/50R16
                                          A01)K01)K04)

                                          225/45R16
                                          A01)K01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                              e1*98/14*0116*..
CPD                             e1*98/14*0161*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96       Mazda Premacy             185/50R16                         A02) bis A10)
                (Serie 185/65R14 od.      M00)N195)T81)
                195/55R15 od. 195/50R16)
                                          195/45R16
                                          T84)

                                          195/50R16

                                          205/45R16




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                              e1*98/14*0116*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
96              Mazda Premacy             195/50R16                         A02) bis A10)
                (Serie 195/60R15)



Typ:                         CA
ABE / EG-Genehmigung:        G138; e13*96/79*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 76 bis 106   Mazda Xedos 6           205/50R16                             A02) bis A10)

                                          205/45R16

G138/NT04       1000/860                      5/114,3/67,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-C0-015
Anlage-Nr. :               22
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
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Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-C0-015
Anlage-Nr. :               22
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A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E41) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit 7 Sitzplätzen.

E50) Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
     oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
     oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E51) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
     - Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05

E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
     Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
     Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

F14) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Niveauregulierung.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-C0-015
Anlage-Nr. :               22
Seite :                    9 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
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K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K43) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - das ABS-Kabel ist kurz oberhalb des 1. Befestigungspunktes mit einem Kabelbinder
         so zu fixieren, dass das Kabel beim Lenkeinschlag nicht am Reifen schleifen kann.
         Fixierung im Bereich der Gummimanschette,
     - das Kunststoffinnenradhaus ist im vorderen Radschwenkbereich laut Skizze
         einzuschneiden, zu kürzen und hinter die Rahmenfalz zu klemmen (siehe Bild).
     - das Kunstsoffinnenradhaus ist im vorderen Radschwenkbereich laut Skizze
         einzuschneiden, zu kürzen und hinter Rahmenfalz zu klemmen (siehe Bild).




K44) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die
     Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste bis
     oberhalb Radmitte komplett umzulegen und der Filzinnenkotflügel in diesem Bereich
     hinter die gebördelte Radhauskante zu klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-C0-015
Anlage-Nr. :               22
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N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 22 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 27.01.2016




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