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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                4
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               BS5 75735
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            Borbet
Radausführung:                                          LK 100
Radgröße:                                              7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                       38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   100 mm
Lochzahl:                                                  5
Mittenlochdurchmesser:                                  64,0 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ64,0/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                        620 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2000 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
8L,8X                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       120 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm




RA-000598-A0-015-04~AU-5-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                4
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                          8L
ABE / EG-Genehmigung:         e1*95/54*0042*.. , e1*98/14*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 132   Audi A3,                  205/45R17                                A02) bis A10)B27)
              Audi A3 quattro
                                        215/45R17

                                         225/45R17
                                         A01)K35)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und
                                         vorne                hinten             Hinweise
                                         215/45R17            225/45R17          A01) bis A10)B27)
                                                                                 K35)V00)
 154 bis 180         Audi S3             225/45R17                               A02) bis A10)B27)

                                         225/45R17 M+S
e1*98/14*0042*19E    1040/1050(AudiS3)                                           5/100/57



Typ:                         8X
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0414*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 90    Audi A1                 195/40R17                                  A02) bis A10)B27)
                                      E67)

                                         195/40R17 M+S

                                         195/45R17
                                         E67)

                                         195/45R17 M+S

                                         205/40R17

                                         205/45R17

                                         215/35R17

                                         215/40R17

                                         225/35R17

e1*2007/46*0414*01   920/775(820)                                                5/100/57




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                4
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         8X
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0509*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 90           Audi A1                 195/40R17                         A02) bis A10)B27)
                                      E67)

                                        195/40R17 M+S

                                        195/45R17
                                        E67)

                                        195/45R17 M+S

                                        205/40R17

                                        205/45R17

                                        215/35R17

                                        215/40R17

                                        225/35R17
e1*2007/46*0509*00   905/765(810)                                       5/100/57



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735



A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B27) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø256x22 mm.

E67) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 205/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter
     der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
     schnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011




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