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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                4d
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                             BS5 75735
Art des Sonderrades:                                                   einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                                          Borbet
Radausführung:                                                                        LK 100
Radgröße:                                                                           7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                                     38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                                 100 mm
Lochzahl:                                                                                 5
Mittenlochdurchmesser:                                                               64,0 mm
Zentrierart:                                                                    Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                                    BOØ64,0/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                                                      620 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                              2000 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Chrysler, Daimler Chrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                         Beschreibung der Befestigungsteile             Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                                   moment
JR, PT                                                  Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                              110 Nm
                                                        M12x1,5


Typ:                           PT
ABE / EG-Genehmigung:          e11*98/14*0058*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 164   PT Cruiser,                205/50R17                                                     A02) bis A10)
              PT Cruiser Cabrio                                                                        S01)
                                         215/45R17

                                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                               vorne                hinten
                                                               205/50R17            225/45R17          A02)bis A10)
                                                                                                       S01)V00)
e11*98/14*0058*15   ab Revision 01zu NT01 1080/980; 1115/980                                           5/100/57




RA-000598-A0-015-04d~CH-5-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                4d
Seite :                     2/3                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                            JR
ABE / EG-Genehmigung:           e11*98/14*0138*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 104 bis 149  Chrysler Sebring,           205/50R17                        A01) bis A10)
              Chrysler Sebring Cabrio                                      K03)K34)
e11*98/14*0138*09E   1105/940                                              5/100/57



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.



RA-000598-A0-015-04d~CH-5-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                4d
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der hinteren Türkante bis zum
       Stoßfänger umzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die
       umgelegte Radhauskante zu klemmen und eng an das Radhaus anzulegen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers, ist ab der Oberkante auf einer Länge
       von ca. 100 mm nach unten, entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen,
       der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ebenfalls auszuschneiden,
     - die Blech- und Kunststoffbefestigungslasche im Bereich der Stoßfängeroberkante sind
       zu kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 4d mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011




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