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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                4b
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     BS5 75735
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                  Borbet
Radausführung:                                                LK 100
Radgröße:                                                    7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                             38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         100 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                        64,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             BOØ64,0/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                              620 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2000 mm

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke : SEAT

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
1L, 1M, 6L, 6J, 6JN                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       120 Nm
                                   M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm

Typ:                          1L
ABE / EG-Genehmigung:         F763 ab NT6; e9*95/54*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 85    Toledo                   205/40R17                              A01) bis A10)
              (nur Fahrzeuge mit                                              G01)K11)K22)K25)K35)
               5-Loch-Radanschluß)
 110          Toledo 2.0-16V

e9*95/54*0021*02E   845/790                                                   5/100/57




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Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                4b
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         1M
ABE / EG-Genehmigung:        e9*97/27*0026*.., e9*98/14*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 150   Toledo, Leon             205/45R17                                 A02) bis A10)B32)

                                         215/45R17

                                         225/45R17

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)B32)
                                                                                 K32)V00)
                                         215/45R17            225/45R17          A02) bis A10)B32)
                                                                                 V00)

e9*98/14*0026*31E   2WD: 995/930                                                 5/100/57,0
                    4WD: 1030/1010



Typ:                         6L
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0041*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 47 bis 110    Seat Ibiza,             195/40R17                                 A02) bis A10)B32)
               Seat Cordoba
                                       205/40R17

                                         215/35R17
                                         A01)K03)K04)K34)

 118 bis 132         Seat Ibiza          205/40R17                               A02) bis A10)B37)

                                         215/35R17
                                         A01)K03)K04)K34)
e9*98/14*0041*30    960/847(0)                                                   5/100/57,0




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Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                4b
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         6J
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 110    Seat Ibiza,            195/45R17                         A02) bis A10)B32)
               Seat Ibiza ST
                                      205/40R17

                                        215/35R17
                                        A01)K03)K04)

                                        215/40R17
                                        A01)K03)K04)

                                        225/35R17
                                        A01)K01)K04)
 132                   Seat Ibiza       215/35R17                       A01) bis A10)B37)
                                                                        K03)K04)
                                        215/40R17

e9*2001/116*0067*18   950/820(0)                                        5/100/57,0



Typ:                         6JN
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2007/46*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 77     Seat Ibiza             195/45R17                         A02) bis A10)B32)

                                        205/40R17

                                        215/35R17
                                        A01)K03)K04)

                                        215/40R17
                                        A01)K03)K04)

                                        225/35R17
                                        A01)K01)K04)
e9*2007/46*0001*02    940/800(0)                                        5/100/57,0



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                4b
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


B32) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 2 :
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø256x22 mm,

B37) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
     Achse 1: 4-Kolben-Bremssattel, innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x28 mm

B38) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
     Achse 1: 4-Kolben-Bremssattel (Brembo), innenbelüftete Bremsscheibe Ø333x28 mm

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.


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Anlage-Nr. :                4b
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
     aufzuweiten.

K32) Bei der Fahrzeugausführung 1,9 TDI ist im rechten vorderen Radhaus der Luftkanal, der
     zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen (Kontrollmöglichkeit
     ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage A01 ist anzuwenden.

K34) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
     zur seitlichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
     anzulegen.

K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     Die waagerechte Radhausausschnittkanten ist vom hinteren Stoßfänger bis zur Türsicke
     komplett umzulegen. Desweiteren ist die in das Radhaus ragende Blechkante und
     Kunststoffblende im Bereich der Oberkante Türsicke bis Oberkante Schweller (vordere
     Radhauskante des Radhauses an Achse 2) komplett umzulegen. Insbesondere im
     Übergangsbereich von waagerechter Radhauskante zur vorderen Radhauskante sowie im
     Bereich der Türsicke dürfen keine scharfen Kanten ins Radhaus stehen. Die
     Kunststoffblende muss verklebt werden, da der obere Befestigungsniet entfernt werden
     muß. Die ins Radhaus stehende Ausbuchtung im Übergangsbereich waagerechte
     Radhauskante vordere Radhauskante (Einfederbereich) ist nach oben einzuformen.


RA-000598-A0-015-04b~SE-5-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     6/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.



Die Anlage Nr. 4b mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011




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