Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                4c
Seite :                     1/9                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                            BS5 75735
Art des Sonderrades:                     einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                         Borbet
Radausführung:                                       LK 100
Radgröße:                                           7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                    38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                100 mm
Lochzahl:                                               5
Mittenlochdurchmesser:                               64,0 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                    BOØ64,0/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                     620 kg
bei Reifenabrollumfang:                             2000 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                 moment
1U,6Y,5J                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    120 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm




RA-000598-A0-015-04c~SK-5-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                4c
Seite :                     2/9                                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                           1U
ABE / EG-Genehmigung:          e11*95/54*0066*.., e11*2001/116*0066*
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 132    Octavia,                  205/50R17                                          A02) bis A10)B28)
               Octavia Kombi,            A01)K32)
               Octavia Kombi 4x4
                                         205/45R17

                                                    215/45R17
                                                    A01)K32)

                                                    225/45R17
                                                    A01)K32)
                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                    vorne                hinten
                                                    215/45R17            225/45R17          A01) bis A10)B28)
                                                                                            K32)V00)
e11*95/54*0066*44     2WD:1000/1000 4WD:1000/1070                                           5/100/57



Typ:                         1U
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 110    Octavia,               205/50R17                                             A02) bis A10)B28)
               Octavia Kombi          A01)K32)

                                                    205/45R17

                                                    215/45R17
                                                    A01)K32)

                                                    225/45R17
                                                    A01)K32)
                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                    vorne                hinten
                                                    215/45R17            225/45R17          A01) bis A10)B28)
                                                                                            K32)V00)
e11*2007/46*0011*04   1000/1000(0)                                                          5/100/57




RA-000598-A0-015-04c~SK-5-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                4c
Seite :                     3/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                          6Y
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 85    Skoda Fabia               195/40R17                        A02) bis A10)B28)
              (Schrägheck, Kombi,
               Stufenheck)              205/40R17
                                        A01)G79) K04)

                                         215/35R17
                                         A01) K03)K04)K28)

                                         225/35R17
                                         A01)K01)K04)K28)
96                  Skoda Fabia RS       195/40R17                       A02) bis A10)B28)

                                         205/40R17
                                         A01)G79) K04)

                                         215/35R17
                                         A01) K03)K04)K28)

                                         225/35R17
                                         A01)K01)K04)K28)
e1*98/14*0123*43E   960/840




RA-000598-A0-015-04c~SK-5-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                4c
Seite :                     4/9                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         5J
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0291*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 47 bis 77    Skoda Roomster          195/45R17                                          A01) bis A10)B28)
                                      K04)

                                                                     205/40R17
                                                                     K03)K04) K42)

                                                                     215/35R17
                                                                     K01)K04) K42)

                                                                     215/40R17
                                                                     K01)K04) K42)K43)

                                                                     225/35R17
                                                                     K01)K02) K42)
 55 bis 77             Skoda Roomster Scout                          195/45R17           A02) bis A10)B28)

                                                                     205/40R17
                                                                     A01)K42)

                                                                     215/35R17
                                                                     A01)K04) K42)

                                                                     215/40R17
                                                                     A01)K04) K42)K43)

                                                                     225/35R17
                                                                     A01)K01)K04)K42)
44 bis 77              Skoda Fabia                                   195/45R17           A01) bis A10)B28)
                                                                                         K04)
                                                                     205/40R17
                                                                     K03)

                                                                     215/35R17
                                                                     K01)

                                                                     215/40R17
                                                                     K01)K43)

                                                                     225/35R17
                                                                     K01)K42)
e11*2001/116*0291*28   960/840 (858) –Fabia - 960/900 (0)-Roomster                       5/100/57




RA-000598-A0-015-04c~SK-5-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                4c
Seite :                     5/9                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         5J
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0291*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
132           Skoda Fabia RS          195/45R17 M+S                              A01) bis A10)
                                                                                 K04)
                                                                     205/40R17
                                                                     K03)

                                                                     215/35R17
                                                                     K01)

                                                                     215/40R17
                                                                     K01)K43)

                                                                     225/35R17
                                                                     K01)K42)
e11*2001/116*0291*28   960/840 (858) –Fabia - 960/900 (0)-Roomster               5/100/57




RA-000598-A0-015-04c~SK-5-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                4c
Seite :                     6/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                          5J
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 77    Skoda Roomster,          195/45R17                         A01) bis A10)B28)
              Skoda Praktik            K04)

                                             205/40R17
                                             K03)K04) K42)

                                             215/35R17
                                             K01)K04) K42)

                                             215/40R17
                                             K01)K04) K42)K43)

                                             225/35R17
                                             K01)K02) K42)
 59 bis 77            Skoda Roomster Scout   195/45R17                   A02) bis A10)B28)

                                             205/40R17
                                             A01)K42)

                                             215/35R17
                                             A01)K04) K42)

                                             215/40R17
                                             A01)K04) K42)K43)

                                             225/35R17
                                             A01)K01)K04)K42)
 44 bis 77            Skoda Fabia            195/45R17                   A01) bis A10)B28)
                                                                         K04)
                                             205/40R17
                                             K03)

                                             215/35R17
                                             K01)

                                             215/40R17
                                             K01)K43)

                                             225/35R17
                                             K01)K42)
e11*2007/46*0013*06   960/840 (946)                                      5/100/57




RA-000598-A0-015-04c~SK-5-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                4c
Seite :                     7/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         5J
ABE / EG-Genehmigung:        N083
Motorleistung Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 63    Skoda Praktik          195/45R17                         A01) bis A10)B28)
                                     K04)

                                     205/40R17
                                     K03)K04) K42)

                                     215/35R17
                                     K01)K04) K42)

                                     215/40R17
                                     K01)K04) K42)K43)

                                     225/35R17
                                     K01)K02) K42)
N083NT01      960/1000(1000)                                           5/100/57



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.
RA-000598-A0-015-04c~SK-5-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                4c
Seite :                     8/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735



A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B28) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø256x22 mm.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

G79) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 205/45R16 nicht bereits serienmäßig
     eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000598-A0-015-04c~SK-5-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                4c
Seite :                     9/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um ca. 10 mm aufzuweiten.

K32) An Achse 2 ist - sofern vorhanden - vom Kunststoff-Innenkotflügel, im Bereich ab
     Seitenschutzleiste bis etwa zur Radmitte, ein Streifen von ca. 50 mm Höhe (gemessen
     von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser ganz an das Blechradhaus
     anzulegen.

K33) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) ist im rechten
     vorderen Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu
     versetzen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage
     A01 ist anzuwenden

K42) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 100 mm unterhalb seitlicher
     Türschutzleiste bis ca. 100 mm hinter der senkrechten Radmittenachse aufzuweiten.

K43) An Achse 2 ist das Kunststoffinnenradhaus im aufgeweiteten Bereich um ca. 40 mm zu
     kürzen und eng an das Radhaus anzulegen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 4c mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011




RA-000598-A0-015-04c~SK-5-100-57-ET38.docx