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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                3
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                        BS5 75735
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                    Borbet
Radausführung:                                                   LK 100
Radgröße:                                                      7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                               38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            100 mm
Lochzahl:                                                            5
Mittenlochdurchmesser:                                          64,0 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               BOØ64,0/Ø54,1
geprüfte Radlast:                                                620 kg
bei Reifenabrollumfang:                                         2000 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                       Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                           moment
T22, T19, T19U, T20, T23, T25, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                               110 Nm
XP11(a), XW3(a), XW3P          M12x1,5


Typ:                          T19
ABE / EG-Genehmigung:         G004
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73 bis 98    Toyota Carina E             205/40R17                            A01) bis A10)
                                                                               K03)K11)K21)K31)
                                          215/40R17

116 bis 129     Toyota Carina E GTi       215/40R17

G004/NT05E      920/980                                                        5/100/54,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                3
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                           T19U
ABE / EG-Genehmigung:          G172; e11*93/81*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 98    Toyota Carina E,         205/40R17                          A01) bis A10)
              Toyota Carina E Kombi                                       K03)K11)K21)K31)
                                       215/40R17
G172/NT03E             820/925                                            5/100/541
e11*93/81*0010*02E     930/990



Typ:                          T20
ABE / EG-Genehmigung:          G608; e1*93/81*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 129   Toyota Celica,            205/45R17                         A01) bis A10)
              Toyota Celica Cabrio                                        K12)
                                        215/40R17

 178                   Toyota Celica Turbo 4WD 215/40R17                  A01) bis A10)
                                                                          K12)
e1*93/81*0006*05E      960/945                                            5/100/54,1
                       1010/945



Typ:                         T22
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/79*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 110   Toyota Avensis           215/40R17                          A01) bis A10)
                                                                          K12)K21)

e11*93/81*0077*08E     1010/970                                           5/100/541


Typ:                         T23
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0122*.., e11*2001/116*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 105 bis 141  Toyota Celica            205/45R17                          A02) bis A10)

                                              215/40R17

                                              215/45R17
                                              A01)G01)
e11*98/14*0122*07E     960/945                                            5/100/541



Typ:                         T25
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 120   Toyota Avensis          215/45R17                           A02) bis A10)

                                              225/45R17
                                              A01)K65)
e11*2001/116*0196*09   1070/1035(0)                                       5/100/541




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                          XP11(a)
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0263*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 74    Toyota Urban Cruiser     205/45R17                         A02) bis A10) E19)
              (Frontantrieb)
                                       205/50R17

                                         215/45R17

                                         225/45R17

                                         235/45R17
                                         A01)K82)
e11*2001/116*0263*02   895/865(0)                                        5/100/541



Typ:                         XW3(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0264*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73           Toyota Prius            195/45R17                          A02) bis A10)

                                         205/45R17
                                         A01)K03)K82)

                                         215/40R17
                                         A01)K01)K82)

                                         215/45R17
                                         A01)K01)K82)

                                         225/40R17
                                         A01)K01)K82)
e11*2001/116*0264*01   1020/980                                          5/100/541



Typ:                         XW3P
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73           Toyota Prius            195/45R17                          A02) bis A10)

                                         205/45R17
                                         A01)K03)K82)

                                         215/40R17
                                         A01)K01)K82)

                                         215/45R17
                                         A01)K01)K82)

                                         225/40R17
                                         A01)K01)K82)
e11*2007/46*0015*00    1020/980(0)                                       5/100/54




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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.

K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten, sind die Radhausausschnittkanten von etwa 200 mm vor und hinter der
     Radmitte (oberhalb des Stoßfängers) auf die Restdicke von ca. 7 mm nach oben
     umzulegen sowie die radhausseitige Kante am Stoßfänger ab Oberkante auf einer Länge
     von ca. 70 mm auf die Restdicke der umgebördelten Radhauskante zu kürzen.

K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoff- Innenkotflügel
     im Bereich von 100mm von innen nach außen, und 150 mm von unten nach oben
     auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft
     werden.

K82) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
     notwendig:
     - die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett
       umzulegen
     - der Kunststoffbefestigungshalter des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
       ist zu entfernen
     - die Verlängerung der Radhausausschnittkante oberhalb des Stoßfängers ist ebenfalls
       komplett umzulegen
     - die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist entsprechende der
       umgelegten Radhausausschnittkanten zu kürzen
     - der Stoßfänger ist mit Karosseriekleber zu befestigen.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

RA-000598-A0-015-03~TO-5-100-54-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735



Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011




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