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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                4a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                            BS5 75735
Art des Sonderrades:                     einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                         Borbet
Radausführung:                                       LK 100
Radgröße:                                           7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                    38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                100 mm
Lochzahl:                                               5
Mittenlochdurchmesser:                               64,0 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                    BOØ64,0/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                     620 kg
bei Reifenabrollumfang:                             2000 mm

Fahrzeughersteller            :    Volkswagen AG., Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                 moment
1J, 1Y, 5Z, 6R, 9N, 9C        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    120 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm




RA-000598-A0-015-04a~VW-5-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                4a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                            1J
ABE / EG-Genehmigung:           e1*96/79*0071*.. , e1*98/14*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 150   Golf, Golf 4-motion,        215/45R17                               A02)bisA10)B31)
              Bora, Bora 4-motion
              (Limousine + Variant)       225/45R17
                                          A01)K31)K32)

                                          235/40R17
                                          A01)K03)K04)K32)M00)
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          215/45R17            225/45R17          A01) bis A10)B31)
                                                                                  K32)V00n)
                                          215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)B31)
                                                               M00)               K04)K32)V00n)
 177                   Golf R32           205/50R17 M+S                           A02) bis A10)B31)

                                          225/45R17
e1*2001/116*0071*37E   1110/1080(1130)                                            5/100/57,0



Typ:                         9C
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0106*.. , e1*98/14*0106*.. , e1*2001/116*0106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 125   New Beetle               215/45R17                                  A02) bis A10)B31)

                                          225/45R17
                                          A01)K31)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          215/45R17            225/45R17          A02)bis A10)B31)
                                                                                  V00n)
e1*2001/116*0106*26    1030/800(846)                                              5/100/57,0




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                4a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                           9N
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0174*.., e1*2001/116*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 77     Polo                      205/40R17                                     A01)bis A10)B31)
              (außer Polo FUN, Polo                                                    K03)K04)
              Cross, Polo Blue Motion) 215/35R17

 96 bis 132             Polo                   205/40R17                               A01)bis A10)B31)
                       (außer Polo FUN, Polo                                           K03)K04)
                       Cross)                  215/35R17

                                               225/35R17
 40 bis 77             Polo FUN,               205/40R17 M+S                           A02)bis A10)B31)
                       Polo CROSS
                                               215/40R17

e1*2001/116*0174*25E   960/840(880)                                                    5/100/57,0



Typ:                          1Y
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0205*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 110   New Beetle Cabrio        215/45R17                                       A02) bis A10)B31)

                                               225/45R17
                                               A01)K31)

                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                               vorne                hinten
                                               215/45R17            225/45R17          A02)bis A10)B31)
                                                                                       V00n)
e1*2001/116*0205*16    1040/939(974)                                                   5/100/57,0



Typ:                            5Z
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0301*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 55     Fox                       195/40R17                                     A01)bis A10)B31)
               (nicht Cross Fox)         K03)

                                               205/40R17
                                               K03)K04)

                                               215/35R17
                                               K01)K04)

                                               225/35R17
                                               K01)K02)K32)
e1*2001/116*0301*11    870/800(-)                                                      5/100/57,0




RA-000598-A0-015-04a~VW-5-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                4a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         6R
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0510*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 77    Polo                    205/40R17                         A01) bis A10)B31)
                                                                        K01)K04)
                                        215/35R17

                                        225/35R17

 132                  Polo GTI          205/40R17 M+S                   A01) bis A10)B31)B31)
                                                                        K01)K04)
                                        215/35R17

                                        225/35R17

 51 bis 77            Cross Polo        205/40R17                       A01) bis A10)B31)
                                                                        K01)K04)
                                        215/35R17

                                        225/35R17

e1*2001/116*0510*08   960/800(800)                                      5/100/57,0



Typ:                         6R
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0486*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 77     Polo                   205/40R17                         A01) bis A10)B31)
                                                                        K01)K04)
                                        215/35R17

                                        225/35R17

e1*2007/46*0486*02    940/800(800)                                      5/100/57,0




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000598-A0-015-04a~VW-5-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                4a
Seite :                     5/6                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B31) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø256x22 mm.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

RA-000598-A0-015-04a~VW-5-100-57-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                4a
Seite :                     6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735



K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K31) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor), die serienmäßig
     nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R17 oder 225/40R18 ausgerüstet sind, ist im
     rechten vorderen Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte
     hin zu versetzen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt).
     Auflage A01 ist anzuwenden

K32) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Seitenschutzleiste bis etwa zur
     Radmitte ein Streifen von ca. 50 mm Höhe (gemessen von der Radhausausschnittkante)
     abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. Diese Massnahme
     ist für Allradfahrzeuge nicht erforderlich.


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
      Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
      wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
      Fahrzeugherstellers.
      Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
      Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist,
      entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.



Die Anlage Nr. 4a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011




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