Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 9
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BS5 75735
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: LK 108
Radgröße: 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø63,4
geprüfte Radlast: 720 kg
bei Reifenabrollumfang: 2000 mm
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
B4Y, B5Y, BA7, BA7-LPG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
BWY, DA3, DA3-CNG, DA3- M12x1,5
LPG, DA3-RS, DB3, DM2, DM2-
CNG, DM2-LPG, DXA, DYB
WA6 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 125 Nm
M14x1,5
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Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 9
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ: B4Y
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0154*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 Mondeo (4-türer) 205/50R17 A01) bis A10)E42)
K35)S01)
215/45R17
225/45R17
K03)K04)K36)
235/40R17
K03)K04)K36)M00)
66 bis 166 Mondeo 4-türer, 205/50R17 M+S A01) bis A10)
(Fahrzeugausführungen K35)S01)
mit Sommerbereifung 205/50R17 M+S
nur 18Zoll)
e1*98/14*0154*17E 1175/1015 (1085) 5/108/63,3
Typ: B5Y
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0155*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 Mondeo (5-türer) 205/50R17 A01) bis A10)E42)
K35)S01)
215/45R17
225/45R17
K03)K04)K36)
235/40R17
K03)K04)K36)M00)
66 bis 166 Mondeo, 5-türer 205/50R17 M+S A01) bis A10)
(Fahrzeugausführungen K35)S01)
mit Sommerbereifung
nur 18Zoll)
e1*98/14*0155*17E 1175/1020 (1090) 5/108/63,3
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Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 9
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ: BWY
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0156*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 Mondeo (Kombi) 205/50R17 A01) bis A10)E42)
K35)S01)
215/45R17
225/45R17
K03)K04)K36)
235/40R17
K03)K04)K36)M00)
66 bis 166 Mondeo Kombi 205/50R17 M+S A01) bis A10)
(Fahrzeugausführungen K35)S01)
mit Sommerbereifung
nur 18Zoll)
e1*98/14*0156*17E 1200/1150(1220) 5/108/63,3
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Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 9
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ: DM2
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 107 Focus C-Max 205/50R17 A02) bis A10)E42)
S01)
215/45R17
A01)K03)
225/45R17
A01)K03)K04)K57)
235/40R17
A01)K03)K04)K57)K58)M00)
74 bis 107 Focus C-Max 205/50R17 M+S A02) bis A10)
(Fahrzeugausführungen S01)
mit Sommerbereifung 215/45R17 M+S
nur 18Zoll) A01)K03)
225/45R17 M+S
A01)K03)K04)K57)
235/40R17 M+S
A01)K03)K04)K57)K58)M00)
100 bis 147 Kuga 235/55R17 A01) bis A10)
K03) S01)
245/50R17
K03)
245/55R17
K03)
255/50R17
K01)K04)
e13*2001/116*0109*26 C-Max1070/1070(-),Kuga1140/1115(1200) 5/108/63,3
Typ: DM2-CNG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
107 Focus C-Max CNG 205/50R17 A02) bis A10)E42)
S01)
215/45R17
A01)K03)
225/45R17
A01)K03)K04)K57)
235/40R17
A01)K03)K04)K57)K58)M00)
e13*2001/116*1018*03E 1005/1025 5/108/63,3
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Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 9
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ: DM2-LPG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1000*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 107 Focus C-Max LPG 205/50R17 A02) bis A10)E42)
S01)
215/45R17
A01)K03)
225/45R17
A01)K03)K04)K57)
235/40R17
A01)K03)K04)K57)K58)M00)
e13*2001/116*1000*05 1005/1025(1100) 5/108/63,3
Typ: DA3
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107 Focus 3- und 5-türig, 205/50R17 A02) bis A10)
Focus Kombi S01)
215/45R17
225/45R17
A01)K03)K04)K61)K62)
166 Focus ST 205/50R17 M+S A02) bis A10)
S01)
225/45R17 M+S
A01)K03)K04)K61)K62)
224 Focus RS 205/50R17 M+S A02) bis A10)
215/50R17 M+S
A01)K01)K72)
225/45R17 M+S
e13*2001/116*0144*20 1070/1090(-) 5/108/63,3
Typ: DA3-RS
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
224 bis 257 Focus RS 205/50R17 M+S A02) bis A10)
215/50R17 M+S
A01)K01)K72)
225/45R17 M+S
e13*2001/116*1010*03 1040/920(0) 5/108/63,3
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Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 9
Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ: DA3-CNG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
107 Focus Erdgas Lim. 3-türig, 205/50R17 A02) bis A10)
S01)
215/45R17
225/45R17
A01)K03)K04)K61)K62)
e13*2001/116*1017*01 985/1000(0) 5/108/63,3
Typ: DA3-LPG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0999*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 107 Focus LPG , 3-,4-, 5-türig 205/50R17 A02) bis A10)
S01)
215/45R17
225/45R17
A01)K03)K04)K61)K62)
e13*2001/116*0999*04 985/1040(1115) 5/108/63,3
Typ: DB3
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107 Focus Lim. Stufenheck, 205/50R17 A02) bis A10)
Focus Cabriolet S01)
215/45R17
225/45R17
A01)K03)K04)K61)K62)
e13*2001/116*0157*17 1070/1065(1140) 5/108/63,3
Typ: WA6
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Galaxy; 215/55R17 A01) bis A10)
S-Max K03) S01)
225/50R17
K03)
235/50R17
K01)K02)K38)
245/50R17
K01)K02)K38)L07)
e13*2001/116*0185*12 1285/1350(1410) 5/108/63,3
RA-000598-A0-015-09~FO-5-108-63_3-ET40.docx
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Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 9
Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ: BA7
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Mondeo 4- und 5-türer, 205/50R17 A02) bis A10)E52)
Mondeo Kombi S01)
215/45R17
215/50R17
225/45R17
A01)K04)
235/45R17
A01)K04)
e13*2001/116*0249*12 1190/1220(1300) 5/108/63,3
Typ: BA7-LPG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
107 Mondeo LPG 205/50R17 A02) bis A10)
(4- und 5-türer), S01)
Mondeo LPG Kombi 215/45R17
215/50R17
225/45R17
A01)K04)
235/45R17
A01)K04)
e13*2001/116*1015*01 1060/1180(1300) 5/108/63,3
Typ: DXA
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 134 C-Max 205/50R17 A01) bis A10)
K03) K04)
215/50R17
K03)K67)
225/45R17
K03)
235/45R17
K03)K67)
245/40R17
K01)K13)K22)K27)K67)
e13*2007/46*1103*00 1175/1250(1325) 5/108/63,3
RA-000598-A0-015-09~FO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 9
Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
Typ: DYB
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1138*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 134 Focus 4-,5-türer, Kombi 205/50R17 A01) bis A10)
K03)
215/50R17
K01)K04)
225/45R17
K01)K04)
235/45R17
K01)K04)
e13*2007/46*1138*01 1100/1025(1135) 5/108/63,3
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000598-A0-015-09~FO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 9
Seite : 9 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 18-Zoll-
Sommerbereifungen ausgerüstet sind.
E52) Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge
von 26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008.
Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
RA-000598-A0-015-09~FO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000598-A0-015
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K35) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) im Bereich
der Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsklammer ist nach hinten zu
versetzen.
K36) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden und im Bereich zwischen Stoßfängeroberkante und hinterer Türkante
eng an das Radhaus anzulegen.
K38) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
Türhinterkante eng an das Blechradhaus aunzulegen.
K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:An Achse 2 sind die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor
Radmitte bis Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40mm zu
kürzen. Die Schnittkante ist mit dem Radhaus zu verkleben.,
- der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des
Filzinnenkotflügels) ist um ca. 8 mm zu kürzen,
- der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm
zu kürzen.
K58) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von seitlicher Schutzleiste bis
Übergang zum hinteren Stoßfänger sowie im Bereich Oberkante hinterer Stoßfänger
aufzuweiten.
K61) An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der Stoßfängeroberkante
um ca. 10 mm zu kürzen.
K62) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
umzulegen.
K67) An Achse 2 ist der Filz- /Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante
bis 45° vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.
K72) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen.
L07) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung
ausgerüstet sind ist der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer
SK6M23 einzubauen. Überprüfungsmöglichkeit :
-mit Lenkeinschlag 2,5 Lenkradumdrehungen ,
-ohne Lenkeinschlag 2,75 Lenkradumdrehungen .
RA-000598-A0-015-09~FO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. : 9
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 75735
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011
RA-000598-A0-015-09~FO-5-108-63_3-ET40.docx